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Auszug - Schaffung von jeweils einer Hausmeisterstelle an den Grundschulen Kayna und Nonnewitz Antrag: Fraktion Die Linke.  

Sitzung des Finanz-/Rechnungsprüfungsausschusses
TOP: Ö 8
Gremium: Finanz-und Rechnungsprüfungsausschuss Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Di, 29.01.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:05
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
VI/STR/STR/0872/18 Schaffung von jeweils einer Hausmeisterstelle an den Grundschulen Kayna und Nonnewitz
Antrag: Fraktion Die Linke.
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Fraktion Die Linke./ZfZ
Verfasser:Fraktion Die Linke
Stadtrat
Federführend:Vorsitzender des Stadtrates   

Oberbürgermeister:

Bei dieser Beschlussvorlage handelt es sich um einen Prüfungsauftrag, den Grundschulen die notwendige Stundenanzahl an Hausmeistern zuzuordnen. Es gibt hierzu Berechnungen. Die Stadt Zeitz befindet sich noch in der internen Abstimmung, welche Bedarfe hier tatsächlich gegeben sind und inwieweit diese personell untersetzt sind. Dies ist bereits ein länger währendes Thema, da viele der Meinung sind, dass die Gemeindearbeiterstellen nicht auskömmlich untersetzt sind. Die Aufgaben der Gemeindearbeiter gehen insoweit zu Lasten der Hausmeisterstellen in den Schulen.

 

Frau Langenberg:

Im Ausschuss für Bildung, Soziales, Kultur und Sport wurde die Vorlage geändert beschlossen.

 

Bezeichnung der Vorlage – neu:

Antrag zur ordnungsgemäßen Bemessung von Hausmeisterstellen an den Grundschulen Kayna und Nonnewitz und deren Umsetzung

 

Beschluss - neu:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, gemäß KGST die ordnungsgemäße Bemessung von Hausmeisterstellen an den Grundschulen Kayna und Nonnewitz durchzuführen und den Einsatz der Hausmeister entsprechend zu realisieren.

 

Diese Stellen sind im Personalentwicklungskonzept und somit im Rahmen der anstehenden Haushaltsplanung 2019 zu berücksichtigen.

Das Sachgebiet Gebäude- und Flächenmanagement hat für die Umsetzung Sorge zu tragen.

 

Abstimmungsergebnis des Ausschusses für Bildung, Soziales, Kultur und Sport:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

6

Ja-Stimmen:

5

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

1

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0

 

Der Auszug der Niederschrift wurde den Mitgliedern des Finanz- und Rechnungsprüfungsausschusses zu Beginn der Sitzung übergeben.

 

Herr Exler:

1. Ist das richtig, dass nur an den Schulen in Nonnewitz und Kayna kein Hausmeister ist?

2. Auf welcher Grundlage werden diese Hausmeister an den Schulen berechnet?

 

Herr Meinecke:

Generell gibt es keine Hausmeister an den Schulen und Kindereinrichtungen. Es gibt fiktive Anteile von den Stellenbeschreibungen der einzelnen Gemeindearbeiter, welche mit diesen Anteilen Aufgaben in den Schulen und Kindereinrichtungen erfüllen. Die Berechnung erfolgt nach KGST. Dort wird nach Einwohnerzahlen gerechnet.

In der Realität ist das jedoch schwerlich umsetzbar.

Ziel wäre die Etablierung von Hausmeisterstellen in den Schulen und Kindereinrichtungen. Hier laufen noch die Gespräche zwischen dem Sachgebiet Gebäude- und Flächenmanagement und dem Fachbereich Zentrale Dienste.

 

Es gibt keine weiteren Redebeiträge.

Der Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss stimmt über den gefassten Beschluss im Ausschuss für Bildung, Soziales, Kultur und Sport ab. Dieser lautete wie folgt:

 

Bezeichnung der Vorlage – neu:

Antrag zur ordnungsgemäßen Bemessung von Hausmeisterstellen an den Grundschulen Kayna und Nonnewitz und deren Umsetzung

 

Beschluss - neu:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, gemäß KGST die ordnungsgemäße Bemessung von Hausmeisterstellen an den Grundschulen Kayna und Nonnewitz durchzuführen und den Einsatz der Hausmeister entsprechend zu realisieren.

 

Diese Stellen sind im Personalentwicklungskonzept und somit im Rahmen der anstehenden Haushaltsplanung 2019 zu berücksichtigen.

Das Sachgebiet Gebäude- und Flächenmanagement hat für die Umsetzung Sorge zu tragen.


Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

5

Ja-Stimmen:

5

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0