Inhalt

Auszug - 2. Änderung der Satzung über die Entschädigung für Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Zeitz - Entschädigungssatzung Freiwillige Feuerwehr Zeitz -  

Sitzung des Ortschaftsrates Zangenberg
TOP: Ö 7 Beschluss:VI/STR/32/0891/19
Gremium: Ortschaftsrat Zangenberg Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 12.02.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:15
Raum: Mehrzweckhalle Zangenberg,
Ort: Leipziger Straße, 06711 Zeitz OT Zangenberg
VI/STR/32/0891/19 2. Änderung der Satzung über die Entschädigung für Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Zeitz - Entschädigungssatzung Freiwillige Feuerwehr Zeitz -
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Recht u. Ordnungswesen
Federführend:Fachbereich Ordnungswesen   

 

Herr Jäger informiert über die 2. Änderung der Satzung über die Entschädigung für Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Zeitz. Es erfolgt eine Anpassung der Entschädigungssummen für Brandsicherheitswachen.

 

Im Artikel 1 § 5 Abs.3 der Entschädigungssatzung wird ein weiterer Satz wie folgt angefügt:

„ Bei Brandsicherheitswachen, die über eine Einsatzzeit von 2 Stunden hinausgehen, wird ab der dritten Einsatzstunde eine zusätzliche Aufwandsentschädigung i. H. v. 3,00 € je angefangener weiterer Einsatzstunde gezahlt.“

 

Artikel 2

Diese Änderungssatzung tritt rückwirken zum 01.01.2019 in Kraft.


Beschluss:

Der Stadtrat beschließt die beigefügte 2. Änderung der Satzung über die Entschädigung der Freiwilligen Feuerwehr Zeitz – Entschädigungssatzung Freiwillige Feuerwehr.


Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

4

davon anwesend:

4

Ja-Stimmen:

4

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0