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Auszug - Grundsatzbeschluss zur Rückübertragung der Schulträgerschaft Sekundarschulen der Stadt Zeitz an den Burgenlandkreis  

Sitzung des Ausschusses für Bildung, Soziales, Kultur und Sport
TOP: Ö 7
Gremium: Ausschuss für Bildung, Soziales, Kultur und Sport Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 11.03.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:30 - 19:30
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
VI/STR/40/0905/19 Grundsatzbeschluss zur Rückübertragung der Schulträgerschaft Sekundarschulen der Stadt Zeitz an den Burgenlandkreis
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Soziales Zeitz
SG Bildung, Jugend und Sport
Federführend:Fachbereich Soziales Zeitz   

Die Ausschussvorsitzende beantragt Rederecht für Herrn Dreßel, Schulleiter Sekundarschule III und Frau Hübner, Landesschulamt Halle; später für Herrn Schmidt, Schulleiter der Sekundarschule Am Schwanenteich.

Der Antrag wird einstimmig befürwortet.

 

Der Oberbürgermeister legt zunächst die Gründe für das Zustandekommen der Beschlussvorlage dar und geht dabei auch auf die ehemalige Paul-Wegmann-Schule und die Absichten des BLK ein.

Für die Umsetzung der Planungsabsichten des BLK ist ein Zeitraum von mindestens 5 bis 10 Jahren notwendig.

 

Herr Dreßel informiert, dass nach einem Vor-Ort-Termin im Haus II des GSG am 06.03.2019 eingeschätzt werden kann, dass das Gebäude in der Schillerstraße für die Nutzung als Sekundarschule besser geeignet ist. Folgende Gründe sprechen für einen Verbleib der Sekundarschule III in der Schillerstraße:

  • gute Raumstruktur
  • gute Möglichkeiten für Technik- und Hauswirtschaftsunterricht
  • gute Sportanlagen, vor allem gute Sportaußenanlagen
  • Schule ist kultureller und sozialer Mittelpunkt im Stadtgebiet
  • Schule und die vielfältigen Ganztagsangebote sind alle fußläufig von den Schülern erreichbar
  • Grundschule ist im Haus – gute Kooperationsmöglichkeiten
  • Lehrerkollegium wächst gerade als Team zusammen, Schüler und Lehrer brauchen Perspektive für die nächsten 10 Jahre
  • Erweiterung des Profils der Schule durch Einführung des produktiven Lernens ist nur im Gebäude Schillerstraße möglich

 

Frau Hübner unterstützt ebenfalls den Erhalt der Sekundarschule III am jetzigen Standort. Hier spielt die Nachhaltigkeit der Bildung eine große Rolle.

Außerdem befürwortet sie einen Bildungscampus. Dieser sollte aber mehrere Schulformen vorhalten.

 

Frau Wetzelt weist auf die Bedeutung des Erhalts beider Sekundarschulen in Zeitz hin.         Die Schüler bleiben nach ihrem Schulabschluss der Region erhalten. Sie haben die Möglichkeit, bei ortsansässigen Unternehmen eine Ausbildung zu beginnen und dort zu arbeiten.

 

Auf Nachfrage von Herrn Dr. Röhler informiert Herr Dreßel, dass aktuell an der Sekundar- schule III - 259 Schüler - lernen. Eine Erweiterung der Kapazität um 20 bis 30 Schüler wäre möglich.

 

In der weiteren Diskussion wird über die Unterbringung unterschiedlicher Schulformen an einem Standort diskutiert.

 

Frau Hübner zitiert aus dem § 65 (3) Schulgesetz LSA. Darin heißt es:

„ … Befindet sich der Standort unterschiedlicher Schulformen in einem

einheitlichen Gebäude, so soll Übereinkunft erzielt werden, dass die

einzelnen Schulformen einen gemeinsamen Träger finden.“

 

Herr Schmidt würde die Trennung der Schulformen favorisieren und den Neubau einer Grundschule in Betracht ziehen. Damit sollte aber nicht 10 Jahre gewartet werden.

 

Herr Melzer schließt sich dieser Meinung an. Bei einem Neubau müssten Aspekte des Denkmalschutzes nicht berücksichtigt werden.  

 

 

Die Mitglieder des Ausschusses für Bildung, Soziales, Kultur und Sport befürworten einstimmig den Erhalt der Sekundarschule III am Standort Schillerstraße.

Außerdem werden die Bestrebungen des BLK zur Errichtung eines Bildungscampus in Zeitz unterstützt.


Für die Fraktion Die Linke. stellt Frau Reinhardt folgenden geänderten Beschlussantrag,      der in der weiteren Beratungsfolge zu beachten ist:

 

Beschluss:

 

1)      Der Stadtrat fasst den Grundsatzbeschluss zur Rückübertragung der Schulträgerschaft zum nächstmöglichen Zeitpunkt an den BLK zu den nachfolgenden Bedingungen, welche in eine Vereinbarung mit dem BLK münden.

 

In dieser Vereinbarung ist mindestens Folgendes zu regeln:

 

  • Verkauf des Grundstücks und der Gebäude der Sekundarschule am Schwanenteich;
  • Verkauf des Grundstücks und der Gebäude der Sekundarschule III und der Grundschule Schillerstraße,
  • Vorlage eines Mietvertrages mit der Stadt Zeitz zur Nutzung der Grundschule Schillerstraße;
  • Übernahme der Schulsachbearbeiter und Hausmeister der Sekundarschulen durch den BLK unter Gewährleistung der Gruppierungen / Stufungen zum Zeitpunkt der Übertragung;
  • Erklärung des BLK, dass keine Schüler aus der Stadt Zeitz dem Schulbezirk einer Sekundarschule außerhalb der Stadt Zeitz zugeordnet werden, solange die Mindestschülerzahlen nach § 22 Abs. 2a SchulG LSA zwei Schulstandorte im Gebiet der Stadt Zeitz rechtfertigen.

 

2)      Der Oberbürgermeister wird beauftragt, unverzüglich die Verhandlungen mit dem BLK aufzunehmen und dem Stadtrat die Vereinbarung zur Rückübertragung der Schulträgerschaft zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

3)      Folgende Stellungnahmen sind im Vorfeld der Beschlussfassung des Stadtrates einzuholen:

 

  • Anhörung des Stadtschülerrates
  • Anhörung des Stadtelternrates
  • Mitbestimmung des Personalrates

 

In der Begründung der Beschlussvorlage der Verwaltung sind die Punkte 3. Stadtent-wicklung und 4. Bildungscampus zu streichen.

Hierzu wird Folgendes weiter ausgeführt:

 

Der Schulträgerwechsel kann nicht Bedingung für die Etablierung eines Bildungscampus in der Stadt Zeitz sein. Gleichwohl wird ein solcher Campus durchaus sehr befürwortet.

 

Der Schulstandort Schillerstraße ist in seiner 120jährigen Schultradition und jetzigen Struktur zu erhalten; eine Herausnahme der Sekundarschule III und Verlegung nach Zeitz-Ost würde eine Zerstörung von gewachsenen Strukturen im Stadtgebiet / sozialen Umfeld bedeuten.

 

Der Verbleib der Sekundarschule III in der Schillerstraße soll zudem

 

  • einen vermeintlichen Sanierungsstau mittel- und langfristig in der Schillerstraße verhindern und die Förderwürdigkeit des Standortes mittel- und langfristig erhalten:
  • lange Schulwege und dadurch mehr Bustransporte vermeiden,
  • das gewachsene soziale Mikromilieu im Stadtbezirk erhalten!

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

6

Ja-Stimmen:

5

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

1

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0