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Vorlage - VI/STR/40/0905/19  

Betreff: Grundsatzbeschluss zur Rückübertragung der Schulträgerschaft Sekundarschulen der Stadt Zeitz an den Burgenlandkreis
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Soziales Zeitz
SG Bildung, Jugend und Sport
Federführend:Fachbereich Soziales Zeitz   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bildung, Soziales, Kultur und Sport Vorberatung
11.03.2019 
Sitzung des Ausschusses für Bildung, Soziales, Kultur und Sport geändert beschlossen   
Haupt-und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
21.03.2019 
Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses geändert beschlossen   
Stadtrat Zeitz Entscheidung
28.03.2019 
49. Sitzung des Stadtrates Zeitz geändert beschlossen  (VI/STR/40/0905/19)

  1. Der Stadtrat fasst den Grundsatzbeschluss zur Rückübertragung der Schulträgerschaft zum nächstmöglichen Zeitpunkt an den BLK.
     
  2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, unverzüglich die Verhandlungen mit dem BLK aufzunehmen und dem Stadtrat die Vereinbarung zur Rückübertragung der Schulträgerschaft zur Beschlussfassung vorzulegen.


In dieser Vereinbarung sind mindestens folgende Kriterien zu regeln:

  • Verkauf des Grundstückes und der Gebäude der Sekundarschule Am Schwanenteich,
  • Vorlage eines Mietvertrages zur Nutzung des Gebäudeteils der Sekundarschule III einschließlich der Regelung der anteiligen Kostenübernahme durch den BLK und der Gewährleistung der Turnhallen- bzw. Sportanlagennutzung lt. abgestimmtem Belegungsplan
  • Übernahme der Schulsachbearbeiter und Hausmeister der Sekundarschulen durch den BLK,
  • Erklärung des BLK, dass keine Schüler aus der Stadt Zeitz dem Schulbezirk einer Sekundarschule außerhalb der Stadt Zeitz zugeordnet werden, solange die Mindestschülerzahlen nach § 22 Abs. 2a SchulG LSA zwei Sekundarschulstandorte im Gebiet der Stadt Zeitz rechtfertigen.
     
  1. Folgende Stellungnahmen sind im Vorfeld der Beschlussfassung des Stadtrates einzuholen:
  • Anhörung des Stadtschülerrates gem. § 52 SchulG LSA
  • Anhörung des Stadtelternrates gem. § 62 SchulG LSA
  • Mitbestimmungsrecht des Personalrates gem. § 67 PersVG LSA

 

 

 

Gesetzliche Grundlage:§ 45 Abs. 2 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen- Anhalt (KVG LSA) i.V.m. §§ 52, 62, 65 des Schulgesetzes des Landes Sachsen- Anhalt (SchulG LSA)

 

bereits gefasste Beschlüsse: 388/93 vom 19.05.1993 und IV/STR/040/0596/2112/06

 

aufzuhebende Beschlüsse 388/93 vom 19.05.1993 und IV/STR/040/0596/2112/06

 

 

Begründung:

 

In Vorbereitung eines möglichen Trägerwechsels der Sekundarschulen war der Oberbürgermeister beauftragt worden, einen fraktionsübergreifend erstellten Fragenkatalog zu beantworten. In der sich anschließenden Beratungsfolge wurde der Oberbürgermeister schließlich beauftragt, eine zeitnahe Beschlussfassung über einen Trägerwechsel selbst in die Wege zu leiten.

 

Die Rückübertragung der Trägerschaft auf den Burgenlandkreis verfolgt insoweit folgende Ziele:

 

  1. Aufgabenkritik

Im Rahmen einer Aufgabenkritik ist zu prüfen, welche Aufgaben die Stadt Zeitz dauerhaft erfüllen muss, will und kann. Da die Trägerschaft der Sekundarschulen gem. § 65 Abs. 2 SchulG LSA grundsätzlich beim Kreis angesiedelt ist, muss die Stadt Zeitz diese Aufgabe nicht erfüllen. Auch der Landesrechnungshof legt daher eine Abgabe der Trägerschaft nahe.

 

  1. Konsolidierung

Die Übertragung der Trägerschaft trägt erheblich zur Konsolidierung bei, weil Beträge von mindestens € 222.000,- jährlich sowie zukünftig anfallende notwendige Investitionskosten von mindestens € 727.000,- (Investitionsstau insgesamt € 4.361.625,00) eingespart werden.

 

  1. Stadtentwicklung

Durch die Übertragung der Trägerschaft macht die Stadt Zeitz den Weg dafür frei, dass der Burgenlandkreis die ehemalige Paul-Wegmann-Schule erwerben kann. Hierdurch würde ein erheblicher und immer größer werdender städtebaulicher Missstand beseitigt.

 

  1. Bildungscampus

Unter Einbeziehung des Grundstücks der ehemaligen Paul-Wegmann-Schule könnte der Burgenlandkreis – ähnlich wie in Naumburg oder Weißenfels – das Ziel eines Bildungscampus verfolgen und dort das Haus II des Geschwister-Scholl-Gymnasiums installieren. Dort wäre eine Investition von mindestens 20 Mio. EURO vorzunehmen, einschließlich des Neubaus einer 2-Feld-Turnhalle.

 

  1. Personalabbau

Die Übertragung der Trägerschaft entspricht dem Ziel des Stadtratsbeschlusses nach einem Personalabbau, weil 3,9 VbE nach Übertragung auf dem Burgenlandkreis entfallen. Die mit den Sekundarschulen befassten Mitarbeiter sollen vollständig übernommen werden. 

 

Hierzu wird im Folgenden weiter ausgeführt. Die Antworten aus der vorangegangenen Informationsvorlage sollen daher noch einmal dargestellt werden.

 

Ziel der Beschlussfassung des Stadtrates der Stadt sollte immer die nachhaltige und zukunftsorientierte Gestaltung der Stadt und ihrer Einrichtungen sein, bei der grundsätzlich sowohl qualitative Aspekte der Bildungslandschaft, als auch finanzielle Gesichtspunkte zu berücksichtigen sind.

 

Darüber hinaus spielen vorliegend stadtplanerische Gesichtspunkte im Hinblick auf eine in Aussicht gestellte  Revitalisierung der ehemaligen Paul-Wegmann-Schule als zukünftiges Haus II des Geschwister-Scholl Gymnasiums und damit die Errichtung eines sog. Bildungscampus in Zeitz eine Rolle.

 

Aktuell existieren in Zeitz die Sekundarschule „Am Schwanenteich“ und die Sekundarschule III in der Schillerstraße, beide in stadteigenen Gebäuden, wobei sich im Gebäude der Schillerstraße auch die Grundschule Stadtmitte befindet.

 

Ausgangspunkt der Überlegungen ist, dass die Stadt Zeitz die einzige Kommune im Burgenlandkreis ist, die noch die Trägerschaft der Sekundarschulen innehat und sie damit freiwillig eine Aufgabe mit allen Konsequenzen übernommen hat, die sie nicht übernehmen muss - trotz fehlender finanzieller Leistungsfähigkeit.

 

Insoweit zahlt die Stadt Zeitz für die Sekundarschulen nicht nur bereits über die Kreisumlage, sondern darüber hinaus auch direkt für die Sekundarschulen in eigener Trägerschaft.

 

Zudem sind mit der Trägerschaft 3,9 VbE verbunden.

 

Des Weiteren stellt sich die Frage, inwieweit eine einheitliche Trägerschaft der Sekundarschulen durch den Burgenlandkreis zu einer positiv zu bewertenden Qualitätsangleichung innerhalb des Burgenlandkreises durch eine zentrale Steuerung führt.

 

Naturgemäß stehen dem Burgenlandkreis auch andere finanzielle Mittel zur Verfügung als einem Mittelzentrum wie Zeitz.

 

Zur Debatte steht daher eine Neugestaltung der Bildungslandschaft, wonach die Stadt Zeitz die Trägerschaft der Sekundarschulen an den Burgenlandkreis überträgt, der Burgenlandkreis die ehemalige Paul-Wegmann-Schule kaufen würde, als Haus II des Geschwister -Scholl -Gymnasium herrichtet und mit der Sekundarschule III aus der Schillerstraße in die Käthe-Niederkirchner-Straße, also das jetzige Haus II des Gymnasiums zieht.

 

In der Schillerstraße könnten dann zukünftig weiterhin die Grundschule Stadtmitte, aber auch zusätzlich der dazu gehörende Hort „Bummi“ aus der Freiligrathstraße untergebracht sein.

 

Das Schulgebäude in der Schillerstraße sollte aufgrund seiner stadtbildprägenden Wirkung dauerhaft in städtischem Eigentum verbleiben.

 

Es ist allerdings darauf hinzuweisen, dass die reine Übertragung der Trägerschaft erst einmal an den örtlichen Gegebenheiten nichts ändert und die mit der ehemaligen Paul-Wegmann-Schule in Zusammenhang stehenden Pläne womöglich erst in fünf bis zehn Jahren zur Umsetzung kommen werden.

 

 

1)     Kosten

 

Haushalterisch zu betrachten sind die laufenden Kosten einschließlich Personalaufwand sowie die zukünftigen Investitions- und Sanierungskosten.

 

Ermittlung der laufenden Kosten der Stadt Zeitz für die Sekundarschule „Am Schwanenteich“

 

Grundlage der Berechnungen bildet der vorläufige Jahresabschluss 2017.

 

Auswirkungen auf die Ergebnisrechnung der Stadt Zeitz:

 

Erträge

 

Aufwendungen

Erträge aus Mieten u. Pachten    1.418,08 €

 

Personalkosten                        106.055,01 €

(Hausmeister, Sekretärin)

Benutzungsgebühren Turnhalle     340,00 €

 

Sachkosten                              170.086,49 €

-

 

Abschreibungen                         54.200,11 €

-

 

Allgemeine Kosten                     13.120,24 €

 

 

Indirekte Personalkosten           31.571,28 €

(SB, Budgetverw., Overhead)

Summe Erträge:                         1.758,08 €

 

Summe Aufwendungen:       375.033,13 €

 

-

 

Summe Investitionen:               7.667,35 €

 

Overhead-Kosten (auch: Gemeinkosten, indirekte Kosten) sind Kosten, die einem Produkt (hier: 21610 Sekundarschulen) nicht unmittelbar zugerechnet werden können.

Zur Zurechnung bedient man sich i.d.R. mit Verteilungsschlüsseln und Zuschlagssätzen.

 

Die indirekten Personalkosten der Sekundarschulen wurden nach Zuarbeit des SG Personal ermittelt und setzen sich aus 3 Teilen zusammen:

 

  1. anteilige Personalkosten für

-          die Sachbearbeitung Schulen und

-          die Budgetverwaltung für Schulen

 

Diese betragen für beide Sekundarschulen 20.720,55 € und wurden gleichmäßig aufgeteilt.

 

  1. Gemeinkosten für Verwaltungs-Overhead  = Kosten der Querschnittsbereiche

(u.a. FB Zentrale Dienste, SG HRW, SG Stadtkasse, FB Technisches Zeitz, SG Gebäude- und Flächenmanagement).

 

Diese wurden in Höhe von 10 % der direkten Personalkosten berechnet.

 

  1. Gemeinkosten für Fachbereichs-Overhead = Kosten Fachbereich Soziales Zeitz (FBL, SGL Bildung, Jugend, Sport, Sekretärin).

 

Diese entsprechen 10 % der direkten Personalkosten.

 

 

SKS Am Schwanenteich

SKS III

Personalkosten (Hausm.,  Sekr.)

106.055,01 €

101.620,95 €

Indirekte Personalkosten

31.571,28 €

30.684,47 €

  1. (20.720,55 €)

10.360,28 €

10.360,27 €

  1. (10% der PK)

10.605,50 €

10.162,10 €

  1. (10% der PK)

10.605,50 €

10.162,10 €

 

Unter Abzug der Erträge ergibt sich haushalterisch für die Sekundarschule

„Am Schwanenteich“ ein Zuschussbedarf im Jahr 2017 in Höhe von                 373.275,05 €.

Darüber hinaus erfolgten investive Auszahlungen in Höhe von                               7.667,35 €.

 

Die Erstattung des Burgenlandkreises betrug anteilig für diese Schule ca.        219.317,51 €.

In dieser Abrechnung sind die direkten Personalkosten, die Sachkosten und die Abschreibungen berücksichtigt. Investive Auszahlungen werden ab dem Jahr 2018 nicht mehr erstattet, sondern nur noch über die Abschreibungen refinanziert.

 

Dementsprechend verblieben für die Stadt Zeitz Kosten in Höhe von               161.624,89 €.

 

Gegenüber dem Burgenlandkreis wurden für das Jahr 2017 für beide Sekundarschulen Ausgaben in Höhe von 560.877,86 € abgerechnet (Personalkosten, Sachkosten und Abschreibungen). Die Kostenerstattung erfolgte in Höhe von 388.492,46 €, das entspricht ca. 70 %.

 

Folgende Kosten wurden gegenüber dem Burgenlandkreis mangels Erstattungsfähigkeit nicht abgerechnet:

-          Allgemeine Kosten (= Kosten aus internen Leistungsbeziehungen) in Höhe von 25.876,19 €,

-          Indirekte Personalkosten in Höhe von 62.255,75 €,

-          Personalkosten anteilig von 23.749,93 €.

 

In der Ermittlung der laufenden Kosten der Sekundarschulen wurden diese Kosten aber im Rahmen dieser Kostenbetrachtung und aus betriebswirtschaftlicher Sicht einbezogen. Daraus resultiert die prozentuale Abweichung.

 

Von den o.g. Kosten in Höhe von 161.624,89 € wären die Erträge i.H.v. € 1.758,89 sowie die Overhead-Kosten i.H.v. € 31.571,28 in Abzug zu bringen, wodurch sich ein einzusparender Betrag i.H.v. jährlich

€ 128.294,72

ergibt.

 

Auswirkungen auf die Bilanz der Stadt Zeitz

Bilanzwerte zum 31.12.2017 (Schulgebäude und Turnhalle einschließlich Ausstattung)

 

Aktiva

Passiva

Anlagevermögen                    2.914.154,69 €

Sonderposten                            761.978,00 €

-

Verbindlichkeiten                         96.562,50 €

-

Bilanzwert    :                        2.055.614,19 €

 

Vermögenswerte wie Immobilien werden regelmäßig bzw. nach kommunalem Haushaltsecht zum Verkehrswert aufgrund eines Verkehrswertgutachtens veräußert.

 

Mit der Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums an den BLK entsteht in der Bilanz der Stadt Zeitz möglicherweise dann ein Bilanzverlust, wenn der Verkehrswert den Bilanzwert nicht erreicht. Ein solcher Bilanzverlust wäre im Jahr der Vermögensübertragung als außerordentlicher Aufwand in der Ergebnisrechnung zu verbuchen. Er wäre aber nicht liquiditätswirksam und würde den Kassenkredit daher nicht belasten.

 

Dieser Fehlbetrag wäre – gegebenenfalls - auszugleichen bzw. zu konsolidieren, was jeweils durch die jährliche Einsparung nach einer Übertragung erfolgt. Die eigentliche Belastung des Jahresergebnisses tritt aber nur im Jahr der Übertragung ein.

 

Ermittlung der laufenden Kosten der Stadt Zeitz für die Sekundarschule III

 

Grundlage der Berechnungen bildet der vorläufige Jahresabschluss 2017.

 

Auswirkungen auf die Ergebnisrechnung der Stadt Zeitz:

 

Erträge

 

Aufwendungen

Leistungsentgelte                               0,20 €

 

Personalkosten                        101.620,95 €

(Hausmeister, Sekretärin)

-

 

Sachkosten                              130.137,83 €

-

 

Abschreibungen                         10.616,91 €

-

 

Allgemeine Kosten                     13.120,23 €

 

 

Indirekte Personalkosten           30.684,47 €

(SB, Budgetverw., Overhead)

Summe Erträge:                                0,20 €

 

Summe Aufwendungen:       286.180,39 €

 

-

 

Summe Investitionen:               7.667,34 €

 

Unter Abzug der Erträge ergibt sich haushalterisch für die Sekundarschule III

ein Zuschussbedarf im Jahr 2017 in Höhe von                                                    286.180,19 €.

Darüber hinaus erfolgten investive Auszahlungen in Höhe von                             7.667,34 €.

 

Die Erstattung des Burgenlandkreises betrug anteilig für diese Schule ca.        169.174,95 €.

In dieser Abrechnung sind die direkten Personalkosten, die Sachkosten und die Abschreibungen berücksichtigt. Investive Auszahlungen werden ab dem Jahr 2018 nicht mehr erstattet, sondern über die Abschreibungen refinanziert.

 

Dementsprechend verblieben für die Stadt Zeitz Kosten in Höhe von              

124.672,58 €.

 

Von den o.g. Kosten in Höhe von € 124.672,58 wären die Erträge i.H.v. € 0,20 sowie die Overhead-Kosten i.H.v. € 30.684,47 in Abzug zu bringen, wodurch sich ein einzusparender Betrag i.H.v. jährlich

€ 93.987,91

ergibt.

 

In Summe betragen die laufenden Einsparungen damit rechnerisch jährlich

€ 222.282,63.

 

Auswirkungen auf die Bilanz der Stadt Zeitz

Bilanzwerte zum 31.12.2017 (Schulgebäude und Turnhalle einschließlich Ausstattung)

 

Aktiva

Passiva

Anlagevermögen                      796.557,26 €

Sonderposten                            370.752,93 €

-

Verbindlichkeiten                       193.900,00 €

-

Bilanzwert:                               231.904,33 €

 

Dieses Schulgebäude soll im Eigentum der Stadt Zeitz verbleiben.

 

Um die frei werdenden Räumlichkeiten wieder in Nutzung zu bringen, wird vorgeschlagen, den Hort „Bummi“ aus der Freiligrathstraße zu integrieren, wodurch das dann dort frei werdende Gebäude nicht mehr im Eigentum der Stadt gehalten werden muss.

 

Diese Integration folgt dem Grundsatz „Kurze Beine – Kurze Wege“.

 

Ermittlung der laufenden Kosten der Stadt Zeitz für den Hort „Bummi“ Freiligrathstraße

 

Die Kosten des Hortes "Bummi" sind nachfolgend dargestellt – diese können aber nur zum Teil eingespart werden, weil die Personalkosten hinsichtlich des Hortbetriebes gleich bleiben und die Betriebskosten mindestens genauso hoch sein werden.

 

Natürlich ist eine zusätzliche Immobilie immer ein zusätzlicher Aufwand, auch in personeller Hinsicht. Auch die dortigen Sanierungskosten würden entfallen, jedoch würden Investitionskosten zur Herrichtung des Hortes in der Sekundarschule anfallen.

 

Diese könnten aber aus dem Erlös aus dem Verkauf der Villa in der Freiligrathstraße finanziert werden. Konkrete Zahlen liegen hierzu nicht vor.

 

Die ausgewiesenen Angaben entsprechen dem vorläufigen Jahresabschluss 2017.

 

Erträge

 

Aufwendungen

Zuweisungen vom Land            10.712,98 €

 

Personalkosten             (120.285,69)

Zuweisungen von Gem./GV      57.151,00 €

 

Sachkosten                                32.242,83 €

Benutzungsgebühren                       50,00 €

 

     Unterhaltung unbew. Verm.  8.422,02 €

-

 

     Bewirtschaftung                     21.628,94 €

-

 

     Unterhaltung bewegl. Verm.     638,97 €

-

 

     Sonst. Verw. und Betr. Ausg.  1.020,74 €

-

 

     Geschäftsaufwendg.                    532,16 €

-

 

Abschreibungen                              269,27 €

Summe Erträge:                       67.913,98 €

 

Summe Aufwendungen:         32.512,10 €

 

Die Personalkosten für den Hort „Bummi“ sind an dieser Stelle zu vernachlässigen, da sie auf der Grundlage des Betreuungsaufwandes entstehen und nicht abhängig vom Ort der Unterbringung sind.

 

Bilanzwerte Hort „Bummi“ Freiligrathstraße

 

Bilanzwerte zum 31.12.2017:

 

Aktiva

Passiva

Unbewegl. Anlagevermögen       33.305,02 €

Sonderposten                                      0,00 €

Bewegl. Anlagevermögen             1.204,55 €

Verbindlichkeiten                                 0,00 €

 

Entscheidend wäre bei einem Verkauf allerdings der noch durch ein Gutachten zu ermittelnde Verkehrswert der Immobilie.

 

Zu den entfallenden laufenden Kosten wäre hier noch ein zusätzlicher Grundsteuerertrag zu berücksichtigen.

 

Durch die gleichzeitige Übertragung der Verbindlichkeiten an den BLK entfällt für die Stadt Zeitz der Schuldendienst in Form der jährlichen Tilgung für die Sekundarschule „Am Schwanenteich“ in Höhe von 15.450,00 €/Jahr, was zur Verbesserung der Liquidität führt.

 

Kostenaufstellung der Sanierungsarbeiten Sekundarschule

Am Schwanenteich“ in den Jahren 2015 bis 2017 (in EURO)

 

Maßnahme

2015

2016

2017

Verkleidung

6.482,91

 

 

Energ. Sanierung

2.319,87

 

 

Alu- Haustüren

3.483,16

 

 

Demontage Signalgeber

1.075,02

 

 

Instandsetzung Eingangsbereich

 

1.094,32

 

 

Eternitverkleidung Eingang

3.342,13

 

 

Metallbauarbeiten

9.354,09

 

 

Telefonanlage

 

1.565,61

 

Reparatur Weitsprunggrube

 

2.380,00

 

Reparatur Weitsprunggrube

 

1.496,78

 

Reparatur  WC- Anlage

 

1.001,75

 

Akustikdecke

 

 

2.915,00

Akustikdecke Musik

 

 

3.507,06

Trinkwasserversorgung

 

 

5.379,49

Erneuerung Trinkwasserleitung

 

 

 

26.562,12

Sanierungsarbeiten

27.151,50

6.444,14

38.364,17

Havarie/Wartung/Material

14.707,62

12.849,59

7.724,14

Gesamt

41.859,12

19.293,73

46.088,31

 

Kostenaufstellung Sanierungsarbeiten Turnhalle Sekundarschule „Am Schwanenteich“ (in EURO)

 

Maßnahme

2015

2016

2017

Erstellung Rettungswegeplan

227,41

 

 

Austausch Deckenbeleuchtung

 

304,62

 

Vogelabwehr

 

121,14

 

Rep. Mischbatterien

 

 

1.213,44

ngelbeseitigung Tore

 

 

1.716.55

Laufende Instandhaltung

227,41

425,76

2.929,99

Havarien/Wartung/Material

1.329,41

1.243,44

2.062,21

Gesamt

1.556,82

1.669,20

4.992,20

 

Notwendige zukünftige Sanierungskosten Sekundarschule

Am Schwanenteich“ (in EURO)

 

Die finanziellen Mittel für den künftigen Investitionsbedarf wären nach einer Übertragung durch den BLK bereitzustellen, was den Finanzhaushalt der Stadt Zeitz künftig ebenfalls entlastet.

 

Fenster/ Sonnenschutz

90.000,00

Brandschutztechnische Maßnahmen 2. Rettungsweg/Notbeleuchtung

220.000,00

Heizung/Rohrleitungssystem

173.000,00

Maler-u. Fußbodenbelagsarbeiten

78.000,00

Erneuerung Innentüren

66.000,00

Außenanlage

100.000,00

Gesamt

727.000,00

 

Es handelt sich allerdings lediglich um die notwendigen Kosten.

 

Insgesamt geht die Verwaltung nach neuester Hochrechnung von einem Investitionsrückstand von 4.361.625,00 aus. Diese Summe errechnet sich über einen Pauschalbetrag pro Quadratmeter abzüglich bereits erfolgter Investitionen.

 

Der Vollständigkeit halber erfolgt die Darstellung dieser Kosten auch für die Sekundarschule III.

 

Kostenaufstellung der Sanierungsarbeiten Sekundarschule III

 

Maßnahme

2015

2016

2017

Rep. WC Eingangstür- M

 

119,00

 

Rep. WC Eingangstür- J

 

280,60

 

Toilettenanlage Jungen

 

11.365,50

 

Reinigung Tartanplatz

 

 

3.599,75

Wartung RWA Anlage

 

 

298,69

Toilettenanlage Mädchen

 

 

18.173,61

Laufende Instandhaltung

0,00

11.765,10

22.072,05

Havarien/Wartung/Material

5.330,62

4.013,59

1.929,50

Gesamt

5.330,62

15.778,69

24.001,55

 

Kostenaufstellung Sanierungsarbeiten Turnhalle Sekundarschule III

 

Maßnahme

2015

2016

2017

Erneuerung Innentür

491,27

 

 

ngelbeseitigung

 

 

757,17

Leuchtmittel

 

 

499,68

Laufende Instandhaltung

491,27

0,00

1.267,55

Havarien/Wartung/Material

648,98

373.34

1.267,55

Gesamt

1.140,25

373,34

2.524,40

 

Notwendige Sanierungskosten

 

Heizung/Rohrleitungssystem

165.000,00

Brandschutztechnische Maßnahmen 2. Rettungsweg/Notbeleuchtung

 

272.000,00

Beleuchtung/elektr. Anlage

75.000,00

Maler-u. Fußbodenbelagsarbeiten

70.000,00

Erneuerung Innentüren

350.000,00

Beleuchtung/elektr. Anlagen Turnhalle

10.000,00

Gesamt

942.000,00

 

Da sich jedoch die Grundschule „Stadtmitte“ und die Sekundarschule III in einem gemeinsamen und so nicht zu trennenden Gebäudekomplex befinden, werden nachfolgend die Gesamtkosten aufgelistet. Zwecks Vollständigkeit ist im Übrigen hierbei auf die Erkenntnisse bei der Bewertung des Anlagevermögens mit Stand 2013 zurückgegriffen worden. Die damals ermittelten Baukosten wurden entsprechend der zwischenzeitlich eingetretenen Baukostensteigerung um geschätzte 15 % erhöht.

 

Maßnahmen

Schule Stadtmitte komplett

 

Kostenermittlung zum Stand 2013

Erneuerung Innentüren

46.500,00 €

Reparatur Fassade

33.000,00 €

Gerüst

15.000,00 €

Heizungs- u. Rohrleitungssysteme

325.000,00 €

Wasser- u. Abwasserleitungen

3.500,00 €

Bodenbelagsarbeiten

23.500,00 €

Putzreparatur Flur 3. OG

950,00 €

Malerarbeiten

384.000,00 €

Hauseingangstüren erneuern

14.200,00 €

Kellertüren erneuern

1.800,00 €

 

 

Brandschutztechnische Maßnahmen

542.000,00 €

 

 

Schulhofsanierung

600.000,00 €

 

 

Zwischensumme

1.989.450,00 €

zwischenzeitliche Baukostenerhöhung 15 %

298.417,50 €

 

 

Gesamtsumme

2.287.867,50 €

 

Welche Einsparungen insgesamt erzielt werden können, ergibt sich zunächst aus den vorstehend berechneten laufenden Kosten von in Summe jährlich

€ 222.282,63

sowie den nicht mehr auszuwendenden Investitionskosten von mindestens

€ 727.000,-.

 

Die Aufwendungen und Einsparungen bei Integration des Hortes „Bummi“ in die Schillerstraße sollen an dieser Stelle nicht weiter vertieft werden, dürften aber zu weiteren Effekten führen.

 

 

2) Stand der Verhandlungen mit dem Burgenlandkreis

 

Zu diesem Fragenkomplex hat sich der Landrat, Herr Götz Ulrich, am 18.01.2019 wie folgt per Email geäußert:

 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Thieme,

 

hiermit komme ich auf Ihre E-Mail vom 7.12.2018 zurück und möchte zu den von den Fraktionen des Stadtrates Zeitz aufgeworfenen Fragen wie folgt antworten:

 

Sie kennen meinen Vorschlag, auf dem Grundstück der ehemaligen Paul-Wegmann-Schule ein weiteres Gebäude für das Geschwister-Scholl-Gymnasium zu erreichten und dort zusätzlich eine Turnhalle zu bauen, um in unmittelbarer Nähe des Gebäudes 1 des Gymnasiums auch den Unterricht abzuhalten, der heute im Gebäude 2 stattfindet. Dadurch soll die Schulgemeinschaft des Geschwister-Scholl-Gymnasiums gestärkt und die Unterrichtsversorgung verbessert werden, weil lange Wege für den Lehrkörper zwischen beiden Gebäuden entfallen. Zusätzlich könnte erwogen werden zu prüfen, ob auch eine Einbeziehung der Volkshochschule in einen Bildungscampus an diesem Standort sinnvoll ist. Gleiches gilt für andere bildungsbezogene Vorhaben, etwas die Idee eines sog. "Zukunftsinstituts" in Zeitz.

 

Nach Inbetriebnahme des neuen Gebäudes für das Geschwister-Scholl-Gymnasium stünde das heutige Haus 2 für die Nutzung durch die Sekundarschule III zur Verfügung. Es wird damit zugleich deutlich, dass ein Neubau für das Geschwister-Scholl-Gymnasium Zeitz am Standort der ehemaligen Paul-Wegmann-Schule nur sinnvoll ist, wenn das heutige Gebäude 2 des Geschwister-Scholl-Gymnasiums nachgenutzt werden kann. Insofern ist der Umzug der Sekundarschule III in das derzeitige Gebäude 2 des Geschwister-Scholl-Gymnasiums bei gleichzeitigem Wechsel der Schulträgerschaft hin zum Burgenlandkreis Teil meines Vorschlags.

 

Der Burgenlandkreis sieht den Bedarf für zwei Sekundarschulen im Gebiet der Stadt Zeitz als gegeben an. Von seiner Seite bestehen keine Absichten, Sekundarschulen zu schließen. Im Falle der Verlagerung der Sekundarschule III in das heutige Haus 2 des Geschwister-Scholl-Gymnasiums sollte überlegt werden, wie die Einzugsbereiche der beiden Sekundarschulen so abgegrenzt werden, dass für Schüler aus der Kernstadt wie aus den Ortsteilen die nächstgelegene Sekundarschule erreichbar ist. Eine abrupte Änderung von Einzugsbereichen ist dabei nicht sinnvoll.

 

Der Burgenlandkreis strebt nicht an, dass Schüler aus der Stadt Zeitz dem Schulbezirk einer Sekundarschule außerhalb der Stadt Zeitz zugeordnete werden. Damit wird auch die zentralörtliche Bedeutung der Stadt Zeitz als Mittelzentrum beachtet. Eine vertragliche Sicherung, dass dies für alle Zeiten ausgeschlossen wird, kann jedoch nicht vereinbart werden. Die Entscheidung hierüber trifft bereits heute, auch für die Schulen in Trägerschaft der Stadt Zeitz, der Kreistag des Burgenlandkreises (§ 22 Absatz 2 Satz 1 SchulG LSA). Dieser ist an die Regelungen des Schulgesetzes wie auch der Verordnung zur Schulentwicklungsplanung 2014 (SEPl-VO 2014) bzw. deren Nachfolgeregelungen gebunden. Auch eine Schulträgerschaft der Stadt Zeitz könnte nicht verhindern, dass es zur Schließung von Schulen kommt, wenn diese die in der Verordnung zur Schulentwicklungsplanung festgesetzten Mindestschülerzahlen unterschreiten, vgl. § 22 Absatz 2a SchulG LSA). Aufgrund der derzeitigen Bevölkerungsentwicklung besteht voraussichtlich auf lange Sicht der Bedarf für zwei Sekundarschulen in Gebiet der Stadt Zeitz.

 

Im Falle eines Wechsels der Schulträgerschaft für die Sekundarschulen an die Stadt Zeitz würde das vorhandene Personal (Hausmeister, Schulsekretärinnen) vom Burgenlandkreis übernommen.

 

Eine Übernahme der Liegenschaften ist nicht automatisch mit einer Übernahme der Schulträgerschaft verbunden. Allerdings strebt der Burgenlandkreis bei allen Schulen in seiner Trägerschaft an, Schulträgerschaft und Eigentum in einer Hand zusammenzuführen. Im Falle einer späteren Nutzung des Hauses 2 des Geschwister-Scholl-Gymnasiums durch die Sekundarschule III bedürfte es keines Eigentumswechsels, da der Burgenlandkreis hier schon Eigentümer ist. Die Auswirkungen eines Eigentumsübergangs für das Gebäude der Sekundarschule "Am Schwanenteich" auf das Jahresergebnis der Stadt Zeitz und des Burgenlandkreises müssten gesondert beleuchtet werden. In der Regel erfolgt ein Kauf von Immobilien zum Verkehrswert auf der Grundlage eines Wertgutachtens.

 

Für weitere Erörterungen stehe ich Ihnen wie auch den Damen und Herren Mitgliedern des Stadtrates gern zur Verfügung.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Götz Ulrich

Landrat

 

Aus dem Bericht des Landrates an den Kreistag zur Sitzung des Kreistages am 10.12.2018 ist darüber hinaus Folgendes zur Umsetzung des Projektes Bildungscampus in den Städten Naumburg, Weißenfels und Zeitz zu entnehmen. Naumburg und Weißenfels sind im Übrigen nicht mehr in der Trägerschaft der Sekundarschulen, so dass der Burgenlandkreis hier investieren kann:

 

Bildungscampus Weißenfels

Nachdem sich der Kreistag in seiner Sitzung vom 17. September 2018 für den Bildungscampus ausgesprochen hat, erfolgten zeitnah im Oktober 2018 die erforderlichen Abstimmungen mit der Stadt Weißenfels als Grundstückseigentümer zum Grundstückserwerb.

Man kam überein, dass die Stadt Weißenfels beim Landesamt für Vermessung und Geoinformation des Landes Sachsen-Anhalt ein Verkehrswertgutachten zur Ermittlung des Verkehrswertes des Klosters St. Claren in Auftrag gibt. Gegenwärtig wird das Raumkonzept erarbeitet, so dass es nach interner Abstimmung Ende des I. Quartals 2019 den Ausschüssen für Bildung, Kultur und Sport sowie Bau und Umwelt vorgelegt wird.

 

Bildungscampus Naumburg

Am 27. November 2018 fand mit Vertretern der Stadt Naumburg und des Burgenlandkreises eine Erörterung zur Machbarkeitsstudie für die Standorte eines Bildungscampus statt. Dabei wurde nunmehr auch die von der Stadt Naumburg gewünschte fünfte Fläche, die ehemalige Getreidewirtschaft hier in der Schönburger Straße, umfassend beleuchtet und mit den weiteren favorisierten beiden Standorten verglichen.

 

Der neue Standort (ehemalige Getreidewirtschaft) hat für den Burgenlandkreis finanziell höhere Aufwendungen zur Folge. Somit kam man am 27. November 2018 überein, dass durch die Stadt Naumburg die Bereitstellung von Fördermitteln zum Herrichten des Grundstückes (Abriss der Gebäude und versiegelten Flächen, Altlastensanierung, archäologische Untersuchung) für den zukünftigen Grundstückseigentümer abzuklären ist. Der Landkreis wird mit dem zukünftigen Eigentümer Verhandlungen zur Festsetzung der Kosten führen und die zuständigen Ausschüsse darüber informieren.

 

Bildungscampus Zeitz

Zur Errichtung eines Bildungscampus für die Sekundarstufen I und II des Geschwister-Scholl-Gymnasiums wird angestrebt, die sich in unmittelbarer Nachbarschaft des Geschwister-Scholl-Gymnasiums Haus 1 befindliche Paul-Wegmann-Schule zu nutzen. Zur allumfassenden Klärung der Aufgabenträgerschaft der Schullandschaft innerhalb des Stadtgebietes der Stadt Zeitz sind noch vertiefende Abstimmungen mit der Stadt Zeitz erforderlich. Die Fraktionen des Zeitzer Stadtrates haben einen Fragenkatalog vorgelegt, der seitens des Burgenlandkreises noch zu beantworten ist.

 

3)     Neustrukturierung der Grundschulstandorte

 

Aus Sicht der Verwaltung ist vor allem auch im Blick auf die Grundschulstandorte eine Neustrukturierung nicht erforderlich. Die jetzigen Grundschulen sind laut Schulentwicklungsplanung im Bestand bis zum Jahr 2030 im Bestand gesichert.

 

Die Grundschulstandorte entsprechen dem Bedarf und folgen dem Grundsatz „Kurze Beine-kurze Wege“.

 

Nach den statistischen Hochrechnungen sind auch die beiden Sekundarschulstandorte bis zum Schuljahr 2033/34 gesichert.

 

Momentan ermöglichen die Standorte der Sekundarschulen das Erreichen zu Fuß für Schüler aus dem Stadtgebiet- mit Ausnahme der Schüler aus den Ortsteilen.

 

Die Frage der Schulträgerschaft sollte aus Sicht der Verwaltung  - vor allem hinsichtlich der zeitlichen Abfolge - unabhängig von den zukünftigen Planungsabsichten des BLK betrachtet werden, da zu erwarten ist, dass die Realisierung der Vorhaben im Zusammenhang mit der Sanierung der ehemaligen Paul-Wegmann-Schule noch einen längeren zeitlichen Umfang in Anspruch nehmen wird. Über diese Maßnahmen entscheidet im Übrigen der Kreistag des Burgenlandkreises.

 

Es geht hier aus Sicht der Stadt Zeitz zunächst um eine grundsätzliche Entscheidung über die Schulträgerschaft, die getrennt von der räumlichen Aufteilung gesehen werden kann.

 

In diesem Falle würden in dem Schulgebäude Schillerstraße zunächst zwei Schulformen mit unterschiedlicher Trägerschaft untergebracht sein.

 

Haushalterisch erfolgt bereits jetzt eine getrennte Erfassung in unterschiedlichen Produkten des Haushalts.

 

Weitere möglicherweise auftauchende Fragestellungen wären selbstverständlich vertraglich mit dem Burgenlandkreis zu regeln.

 

Die Verwaltung weist lediglich vorsorglich darauf hin, dass bei einer Umsetzung der Sekundarschule III in das jetzige Haus II des Geschwister-Scholl-Gymnasiums in der Käthe-Niederkirchner-Straße der frei werdende Gebäudeteil der Sekundarschule III in der Schillerstraße erst baulich für eine zukünftige Nutzung herzurichten wäre. Eine Finanzierung wäre aus dem Kauferlös möglich. Da mit der Hortnutzung keine vollständige Auslastung des Gebäudes möglich ist, wären zudem weitere Nutzungsmöglichkeiten zu suchen, die sich mit der Hortnutzung vereinbaren lassen.

 

Ein detaillierter Zeitplan kann aktuell noch nicht erarbeitet werden, weil die Frage des „wie“ der Umsetzung maßgeblich von dem „ob“ einer möglichen Beschlussfassung der Übertragung der Schulträgerschaft abhängt.

 

4)     Weitere Informationen

 

Die Stadt Zeitz hat 1993 die Übernahme der Schulträgerschaft der Sekundarschulen beim damaligen Landkreis beantragt und im Rahmen einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung vom Landkreis übernommen (vgl. Anlage).

 

Von den damals 5 Sekundarschulen bestehen noch die beiden bereits mehrfach genannten Sekundarschulen, die Sekundarschule Am Schwanenteich und die Sekundarschule III in der Schillerstraße

 

Gemäß § 65 Abs. 2 SchulG LSA sind die Landkreise grundsätzlich die Träger der Sekundarschulen. Auf Antrag einer kreisangehörigen Gemeinde hat die Schulbehörde gemäß § 65 Abs. 3 S.1 SchulG LSA nach Anhörung des Landkreises die Schulträgerschaft für Schulen zu übertragen, soweit die Übertragung den Zielen der Schulentwicklungsplanung entspricht. So ist es 1993 geschehen.

 

Ein Schulträger hat folgende Aufgaben gem. §§ 29, 41, 64, 70, 72a, 73, 74a SchulG LSA:

  • Der Schulträger ist für die schulischen Organisationsmaßnahmen, d.h. für die Errichtung, Änderung und Aufhebung der Schulen zuständig.
  • Der Schulträger erarbeitet im Rahmen der Schulentwicklungsplanung Vorschläge zur Erhaltung bzw. Aufhebung von Schulen und nimmt Einfluss auf Schulstandorte und damit auf die Schullandschaft der Kommune.
  • Der Schulträger legt in Abstimmung mit der Schulbehörde die Schulbezirke/Schuleinzugsbereiche fest.
  • Der Schulträger ist für die laufende Verwaltung zuständig und trägt die damit im Zusammenhang stehenden Kosten (Gebäude/Innenausstattung).
  • Der Schulträger stellt das in der Schule tätige Personal (Schulsachbearbeiter, Hausmeister).
  • Der Schulträger stellt den Schulen Mittel zur eigenen Bewirtschaftung zur Verfügung (Ausstattung, Lehr- und Lernmittel).
  • Der Schulträger kann Schulen im Einvernehmen mit der Gesamtkonferenz und der Schulbehörde einen Namen geben.
  • Der Schulträger ist verantwortlich für die Sicherung einer täglichen warmen Vollwertmahlzeit für die Schüler*innen.
  • Der Schulträger ist Antragsteller und Zuwendungsempfänger für investive Zuweisungen
  • Der Schulträger entscheidet über die Notwendigkeit und Dringlichkeit von Investitionen.

 

Zudem ist der Landkreis nach § 65 Abs. 3 S. 3 SchulG LSA verpflichtet, die Schulträgerschaft zu übernehmen, wenn die Gemeinde nicht über die erforderliche Finanz- und Verwaltungskraft verfügt, um die erforderlichen Schulen fortzuführen.

 

Die Stadt Zeitz muss nach § 100 Abs. 3 KVG LSA seit dem Haushaltsjahr 2018 ein Haushaltskonsolidierungskonzept aufstellen. Nach der gegenwärtigen Haushaltslage ist insoweit die dauernde Leistungsfähigkeit der Stadt Zeitz nicht gegeben.

 

Mit der Rückübertragung der Schulträgerschaft der Sekundarschulen können daher die vorstehend beschriebenen Effekte erzielt werden, die sich sowohl auf den Haushalt der Stadt als auch auf die weitere Stadtentwicklung sowie die zukünftige Bildungslandschaft positiv auswirken werden.