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Auszug - Anfragen zum Bericht des Oberbürgermeisters  

49. Sitzung des Stadtrates Zeitz
TOP: Ö 8
Gremium: Stadtrat Zeitz
Datum: Do, 28.03.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:15
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz

 

Änderung der Anwesenheit:

Ab 17.40 Uhr nimmt Herr Schwarz an der Sitzung des Stadtrates teil. Ab diesem Zeitpunkt sind 32 stimmberechtigte Mitglieder einschließlich des Oberbürgermeisters anwesend.

 

Folgende Anfragen:

Frage: zur Stellenbesetzung Pressesprecherin

Herr Heller, Fraktionsvorsitzender Die Linke.:

Ist die Eingruppierung der neuen Pressesprecherin so erfolgt, dass von einem längerfristigen Beschäftigungsverhältnis ausgegangen werden kann?

 

Antwort:

Herr Thieme, Oberbürgermeister:

Ich hoffe doch, wir sind an Mitarbeiterbindung interessiert.

 

Frage: zum Stadtratsbeschluss Hausmeisterstellen

Herr Heller:

Wie ist der Bearbeitungsstand zum Stadtratsbeschluss bezüglich der Besetzung von Hausmeisterstellen an Grundschulen und Kita`s?

 

Antwort:

Herr Thieme:

Das Thema wird zunächst in der Ortsbürgermeisterberatung vorberaten, damit das Einverständnis in den Ortschaften vorliegt.

 

Nachfolgender Redebeitrag von Herrn Prüfe wird zu Protokoll gegeben:

 

Frage: zu Schließtagen der Bäder

Herr Prüfe, Fraktion B90/Die Grünen/FDP:

Im Bericht werden 2 Schließtage bei den Bädern erwähnt. Wird dies über Arbeitszeitkonten geregelt, dass bei schlechtem Wetter die Bäder geschlossen bleiben und nur an warmen Tagen geöffnet werden soll? Die Bereitschaft vom Personal liegt ja vor.

 

Antwort:

Herr Thieme:

Dieses Modell ist bisher nicht vorgesehen. Es gibt Städte, die haben so etwas mit einem Ampelsystem.

Wir können diese Anregung gerne aufnehmen. Es ist zu prüfen, welche Regelung auch personalfreundlich ist. Wenn das Wetter nur gut ist, dann funktionieren sämtliche Dienstpläne nicht. Das Problem ist ja, dass letztendlich nicht genug Personal für die Abdeckung der gesamten Öffnungszeiten vorhanden ist. Wir versuchen bereits, uns da möglichst extern zu behelfen mit einem Service, der nur für den Eingangsbereich zuständig ist. Das Problem sind die Fachkräfte für Bäderwesen. Die Stadt hat auch Rettungsschwimmer ausgebildet und hofft von dieser Seite auf Unterstützung.

 

Nachfrage Herr Prüfe:

Zum Teil erledigen diese Aufgaben doch auch Gemeindearbeiter. Warum wird das nicht genutzt? Früher ist das immer so gewesen, dass im Sommer dort Stunden gemacht wurden, die im Winter abgebaut worden sind.

 

Herr Thieme:

Grundsätzlich ist es so, dass alle Mitarbeiter, die im Bereich Bäderwesen angestellt sind, vor allem in den Sommerbädern über diesen Zeitraum ein ganz erhebliches Plus an Überstunden ansammeln und sozusagen monatelang das Abfeiern der Überstunden erfolgt. Wir setzen die Kräfte ein, die wir haben, die wir einsetzen können und die dafür geeignet sind. Wenn das im Einzelfall Hausmeister sind, dann bezieht sich das auch auf Grünflächenpflege. Generell geht es aber um diese Fachkräfte. Die Anforderung an solche Dinge sind sehr gestiegen.

 

Herr Prüfe:

Trotzdem bin ich der Meinung, dass das gemacht werden muss. Ein Bad lebt von den schönen Tagen im Jahr. An diesen Tagen muss das Bad offen sein.

 

Herr Thieme:

Das ist sicher. Aber wollen Sie die Mitarbeiter bei schlechtem Wetter nach Hause schicken und nicht bezahlen?

 

Herr Prüfe:

Ich würde sie nach Hause schicken, wie es beim Mähen auch ist.

 

Herr Thieme:

Ich glaube, das passt nicht in unser Tarifgefüge hinein.

 

Herr Prüfe:

Da muss doch aber zumindest mit den Arbeitnehmern mal ein richtiges Gespräch geführt werden, ob das möglich ist.

 

Herr Thieme beendet den Dialog und bittet Frau Langenberg, Fachbereichsleiterin Soziales Zeitz, das Thema aufzunehmen.

 

Frage: zur Gewerbesteuer mit der Bitte um schriftliche Beantwortung:

Herr Schröder, B90/DieGrünen/FDP:

Herr Schröder gibt den Hinweis dass das Finanzamt den Steuermessbetrag für die Gewerbesteuer an die Kommunen für das Steuerjahr 2017 geschickt hat. Damit wurde die Gewerbesteuer erhoben für die Vorauszahlung 2018. Das bedeutet also, dass Gewerbesteuervorauszahlungen fällig sind für die Gewerbesteuerpflichtigen in monatlichen Raten in 2018. Inwieweit ist der Steuermessbetrag des Finanzamtes für 2018 überhaupt relevant hinsichtlich der Gültigkeit?

 

Antwort:

Herr Thieme:

Herr Thieme sichert die Beantwortung zu, soweit dies nicht dem Steuergeheimnis unterfällt.

 

Im Nachgang zur Sitzung hat Herr Schröder mitgeteilt, dass im Ergebnis eines persönlichen Gesprächs mit Frau Schürmann am 01.04.2019 eine Klärung erfolgt und eine schriftliche Beantwortung nicht mehr notwendig ist.

 

Frage: zur Gewerbesteuerrückzahlung

Herr Rink, Einzelstadtrat WIR:

Wenn Gewerbesteuer zurückgezahlt wird, sinkt dann auch die Kreisumlage und der Betrag von 2,1 Mio. Euro?

 

Antwort:

Herr Thieme:

Im laufenden Jahr ist dieser Betrag sozusagen sofort schädlich, vor allem für den Kassenkredit. Alle Dinge, die mit der Kreisumlage zu tun haben, wirken sich erst mit der 2jährigen Verzögerung aus. Die verringerten Steuereinnahmen für dieses Jahr führen erst zu positiven Effekten in 2 Jahren.

 

Frau Schürmann:

Sachgebietsleiterin Haushalts- und Rechnungswesen:

Die Kreisumlage bezieht sich auf die 2 Vorjahre. Das heißt, wenn wir in diesem Jahr solche Gewerbesteuereinbrüche erleiden, dann wirkt sich das erst in der Kreisumlage im Jahr 2021 aus und wird dann rückwirkend betrachtet.

 

Frage: zur Haushaltssperre

Frau Späte, Fraktion CDU:

Gibt es bereits einen Zeitplan für die Erstellung des Nachtragshaushaltes?

 

Antwort:

Herr Thieme:

Noch nicht. Es können noch keine Ergebnisse genannt werden.

 

Hinweis von Herr Schröder:

Die Kreisumlage mit dieser 2Jahrespflicht zurück ist zwar richtig, aber im Klartext bedeutet es hinsichtlich der Gewerbesteuer, dass nach der Veranlagung des Finanzamtes für die betreffende Gemeinde Vorauszahlungen für die Gewerbesteuerpflichtigen fällig sind zum jeweiligen Schätzungsbetrag, den das Finanzamt 2 Jahre zurück veranlasst hat.