Auszug - Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für den Ausbau der Thälmannstraße im Ortsteil Luckenau
49. Sitzung des Stadtrates Zeitz | ||||||||
TOP: | Ö 21 | Beschluss: | VI/STR/65/0882/18 | |||||
Gremium: | Stadtrat Zeitz | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Do, 28.03.2019 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 20:15 | |||||||
Raum: | Friedenssaal | |||||||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | |||||||
VI/STR/65/0882/18 Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für den Ausbau der Thälmannstraße im Ortsteil Luckenau | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Fachbereich Technisches Zeitz SG Gebühren und Beiträge | |||||||
Federführend: | Fachbereich Technisches Zeitz | |||||||
Änderung der Anwesenheit:
Herr Borde nimmt nach § 33 KVG LSA nicht an der Beratung und Abstimmung teil und hat den Sitzungsbereich verlassen. Es werden 29 stimmberechtigte Mitglieder einschließlich des Oberbürgermeisters abstimmen.
Beschluss:
Beschluss-Nr.: VI/STR/65/0882/2803/19:
Der Stadtrat Zeitz beschließt die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für den Ausbau der Thälmannstraße im Ortsteil Luckenau.
Die Baumaßnahme bezieht sich nur auf die Straßenbeleuchtung.
Entsprechend § 3 Abs. 2 und 3 und § 6 der Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz werden die Abschnittsbildung und Aufwandsspaltung beschlossen.
Gemäß § 1 a der Straßenausbaubeitragssatzung ist die Maßnahme beitragspflichtig.
Entsprechend der Verkehrsbedeutung wird die Thälmannstraße als Hauptverkehrsstraße klassifiziert.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 37 | |
davon anwesend: | 30 | |
Ja-Stimmen: | 22 | |
Nein-Stimmen: | 3 | |
Stimmenthaltungen: | 4 | |
von der Abstimmung gemäß |
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§ 33 KVG LSA ausgeschlossen: | 1 (Herr Borde) | |