Auszug - Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 83 „Industriegebiet Zeitzer Guss“
49. Sitzung des Stadtrates Zeitz | ||||||||
TOP: | Ö 22 | Beschluss: | VI/STR/65/0932/19 | |||||
Gremium: | Stadtrat Zeitz | Beschlussart: | geändert beschlossen | |||||
Datum: | Do, 28.03.2019 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 20:15 | |||||||
Raum: | Friedenssaal | |||||||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | |||||||
VI/STR/65/0932/19 Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 83 „Industriegebiet Zeitzer Guss“ | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Fachbereich Technisches Zeitz SG Stadtentwicklung | |||||||
Federführend: | Fachbereich Technisches Zeitz | |||||||
Änderung der Anwesenheit:
Herr Borde nimmt wieder an der Beratung und Abstimmung teil. Somit werden zu TOP 22 insgesamt 30 stimmberechtigte Mitglieder einschließlich des Oberbürgermeisters abstimmen.
Zu diesem TOP liegen zur Vorlage ein Austauschblatt mit dem neuen Geltungsbereich zur Anlage 1 sowie der Auszug zur Beschlussempfehlung aus der Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses vom 31.01.2019 vor.
Herr Villiers, Sachgebietsleiter Stadtentwicklung, erläutert die Vorlage und die Änderungen hinsichtlich des neuen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes anhand der Karte. Weiterhin informiert er über die geführten Gespräche mit den Anwohnern am 12.03.2019 sowie mit den Fraktionsvorsitzenden und der Geschäftsführung der Zeitzer Guss GmbH am 20.03.2019.
Herr Thieme ergänzt, aus der ursprünglichen Beschlussvorlage wurde das Gebiet G 18 aus der Planung herausgenommen.
Geänderter Beschluss:
Beschluss-Nr.: VI/STR/65/0932/2803/19:
Der Stadtrat beschließt:
Für den in der Anlage 1 dargestellten Bereich wird der Bebauungsplan Nr. 83 „Industriegebiet Zeitzer Guss“ aufgestellt. Anlage 1 ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Es werden folgende Planziele angestrebt:
- Umsetzung und Herleitung der vom Stadtrat im Flächennutzungsplan beschlossenen Nutzungsart teilweise als Gewerbe – und teilweise als Industriegebiet.
- Umsetzung der Handlungsempfehlungen aus der Machbarkeitsstudie zur Revitalisierung von Altindustriebrachen in der Elstervorstadt Zeitz.
- Sicherung des Industriestandortes Zeitzer Guss GmbH und der damit verbundenen Arbeitsplätze.
- Bauplanungsrechtliche Sicherung einer beidseitigen Grünverbindung entlang des Floßgrabens, wie sie im vom Stadtrat beschlossenen Flächennutzungsplan dargestellt ist. Erhalt bzw. Wiederherstellung des Elsterfloßgrabens in diesem Bereich
Der Aufstellungsbeschluss wird um das Gebiet der G 18 – nördlich der Gärtnerstraße – geändert und somit bleibt G 18 ein Wohn- und Mischgebiet.
Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.
Abstimmungsergebnis zum geänderten Beschluss:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 37 |
davon anwesend: | 30 |
Ja-Stimmen: | 28 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Stimmenthaltungen: | 2 |
von der Abstimmung gemäß |
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§ 33 KVG LSA ausgeschlossen: | 0 |