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Auszug - Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 83 „Industriegebiet Zeitzer Guss“  

49. Sitzung des Stadtrates Zeitz
TOP: Ö 22 Beschluss:VI/STR/65/0932/19
Gremium: Stadtrat Zeitz Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 28.03.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:15
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
VI/STR/65/0932/19 Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 83 „Industriegebiet Zeitzer Guss“
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Technisches Zeitz
SG Stadtentwicklung
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   

 

Änderung der Anwesenheit:

Herr Borde nimmt wieder an der Beratung und Abstimmung teil. Somit werden zu TOP 22 insgesamt 30 stimmberechtigte Mitglieder einschließlich des Oberbürgermeisters abstimmen.

 

Zu diesem TOP liegen zur Vorlage ein Austauschblatt mit dem neuen Geltungsbereich zur Anlage 1 sowie der Auszug zur Beschlussempfehlung aus der Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses vom 31.01.2019 vor.

 

Herr Villiers, Sachgebietsleiter Stadtentwicklung, erläutert die Vorlage und die Änderungen hinsichtlich des neuen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes anhand der Karte. Weiterhin informiert er über die geführten Gespräche mit den Anwohnern am 12.03.2019 sowie mit den Fraktionsvorsitzenden und der Geschäftsführung der Zeitzer Guss GmbH am 20.03.2019.

 

Herr Thieme ergänzt, aus der ursprünglichen Beschlussvorlage wurde das Gebiet G 18 aus der Planung herausgenommen.


Geänderter Beschluss:

Beschluss-Nr.: VI/STR/65/0932/2803/19:

Der Stadtrat beschließt:

 

Für den in der Anlage 1 dargestellten Bereich wird der Bebauungsplan Nr. 83 „Industriegebiet Zeitzer Guss aufgestellt. Anlage 1 ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

Es werden folgende Planziele angestrebt:

 

  • Umsetzung und Herleitung der vom Stadtrat im Flächennutzungsplan beschlossenen Nutzungsart teilweise als Gewerbe – und teilweise als Industriegebiet.

 

  • Umsetzung der Handlungsempfehlungen aus der Machbarkeitsstudie zur Revitalisierung von Altindustriebrachen in der Elstervorstadt Zeitz.

 

  • Sicherung des Industriestandortes Zeitzer Guss GmbH und der damit verbundenen Arbeitsplätze.

 

  • Bauplanungsrechtliche Sicherung einer beidseitigen Grünverbindung entlang des Floßgrabens, wie sie im vom Stadtrat beschlossenen Flächennutzungsplan dargestellt ist. Erhalt bzw. Wiederherstellung  des Elsterfloßgrabens in diesem Bereich

 

Der Aufstellungsbeschluss wird um das Gebiet der G 18 – nördlich der Gärtnerstraße – geändert und somit bleibt G 18 ein Wohn- und Mischgebiet.

 

Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.


Abstimmungsergebnis zum geänderten Beschluss:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

37

davon anwesend:

30

Ja-Stimmen:

28

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

2

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0