Auszug - Bereitstellung finanzieller Mittel für den Förderverein Elsterfloßgraben e.V.
49. Sitzung des Stadtrates Zeitz | ||||||||
TOP: | Ö 28 | Beschluss: | VI/STR/STR/0914/19 | |||||
Gremium: | Stadtrat Zeitz | Beschlussart: | an Amt/Ausschuss verwiesen | |||||
Datum: | Do, 28.03.2019 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 20:15 | |||||||
Raum: | Friedenssaal | |||||||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | |||||||
VI/STR/STR/0914/19 Bereitstellung finanzieller Mittel für den Förderverein Elsterfloßgraben e.V. | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Fraktion Die Linke./ZfZ | |||||
Verfasser: | Stadtrat Fraktion Die Linke | |||||||
Federführend: | Vorsitzender des Stadtrates | |||||||
Herr Heller, Vorsitzender der Fraktion die Die Linke., begründet als Einreicher die Vorlagen zu TOP 28 und TOP 29. Sowohl beim Elsterfloßgraben als auch bei der Brikettfabrik Herrmannschacht handle es sich um technische Denkmäler, die keine anderen Städte zu bieten haben. Aus diesem Grund sollten beide Vorlagen mit dem Ziel diskutiert werden, beide Denkmäler entsprechend voranzubringen.
Herr Heller beantragt die Verweisung der Vorlagen zur Vorberatung in die Sitzungen folgender Ausschüsse:
Ausschuss für Bildung, Soziales, Kultur und Sport
Bauausschuss und
Haupt- und Wirtschaftsausschuss.
Beschluss:
Beschluss-Nr.: VI/STR/STR/0914/2803/19:
Der Stadtrat beschließt,
- Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den Förderverein Elsterfloßgraben e.V. aktiv zu unterstützen und finanzielle Mittel gemeinsam mit dem Verein einzuwerben.
- Der Oberbürgermeister wird beauftragt, selbständig als Kommune nach Fördermöglichkeiten zu suchen.
- Auf dem Territorium der Stadt Zeitz ist das hochrangige Flächendenkmal instand zu setzen und für eine künftige Wasserführung vorzubereiten.
Abstimmungsergebnis zur Verweisung in die Ausschüsse:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 37 |
davon anwesend: | 29 |
Ja-Stimmen: | 28 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Stimmenthaltungen: | 1 |
von der Abstimmung gemäß |
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§ 33 KVG LSA ausgeschlossen: | 0 |