Auszug - Ausbau des Kirchplatzes im Ortsteil Kayna und Erhebung von Straßenausbaubeiträgen
Sitzung des Bauausschusses | ||||||||
TOP: | Ö 11 | |||||||
Gremium: | Bauausschuss | Beschlussart: | abgelehnt | |||||
Datum: | Mi, 17.04.2019 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 19:20 | |||||||
Raum: | Friedenssaal | |||||||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | |||||||
VI/STR/65/0941/19 Ausbau des Kirchplatzes im Ortsteil Kayna und Erhebung von Straßenausbaubeiträgen | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Fachbereich Technisches Zeitz SG Gebühren und Beiträge | |||||||
Federführend: | Fachbereich Technisches Zeitz | |||||||
Den Ausschussmitgliedern liegt eine Austauschvorlage vor, über diese erfolgt die Abstimmung.
Beschluss:
Der Stadtrat Zeitz beschließt den Ausbau des Kirchplatzes (Straße) im Ortsteil Kayna.
Die Baumaßnahme bezieht sich auf den grundhaften Ausbau der Fahrbahn, Gehweg einseitig, Begrünung, Parkflächen und Oberflächenentwässerung.
Entsprechend § 3 Abs. 2 und § 6 der Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz wird die Aufwandsspaltung beschlossen.
Gemäß § 1 a der Straßenausbaubeitragssatzung ist die Maßnahme beitragspflichtig.
Entsprechend der Verkehrsbedeutung wird der Kirchplatz als Haupterschließungsstraße klassifiziert.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 7 |
davon anwesend: | 6 |
Ja-Stimmen: | 2 |
Nein-Stimmen: | 2 |
Stimmenthaltungen: | 2 |
von der Abstimmung gemäß |
|
§ 33 KVG LSA ausgeschlossen: | 0 |