Auszug - Änderungen der Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Zeitz und der Satzung über die Kostenbeiträge für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen
Sitzung des Ausschusses für Bildung, Soziales, Kultur und Sport | ||||||||
TOP: | Ö 7 | |||||||
Gremium: | Ausschuss für Bildung, Soziales, Kultur und Sport | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Mo, 15.04.2019 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:30 - 19:05 | |||||||
Raum: | Friedenssaal | |||||||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | |||||||
VI/STR/40/0924/19 Änderungen der Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Zeitz und der Satzung über die Kostenbeiträge für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Fachbereich Soziales Zeitz SG Kindertageseinrichtungen | |||||||
Federführend: | Fachbereich Soziales Zeitz | |||||||
Frau Besser erläutert die Vorlage. Danach erfolgte die Abstimmung.
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt
a) die 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen
in Trägerschaft der Stadt Zeitz vom 08.11.2013 und
b) die 2. Änderungssatzung zur Satzung über Kostenbeiträge für die Benutzung von Kindertageseinrichtungen (Kostenbeitragssatzung – Kita KBS) vom 08.11.2013.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 7 |
davon anwesend: | 7 |
Ja-Stimmen: | 7 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Stimmenthaltungen: | 0 |
von der Abstimmung gemäß |
|
§ 33 KVG LSA ausgeschlossen: | 0 |