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Auszug - Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für den Ausbau der Loitscher Straße im Ortsteil Würchwitz  

Sitzung des Ortschaftsrates Würchwitz
TOP: Ö 6
Gremium: Ortschaftsrat Würchwitz
Datum: Di, 16.04.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:30
Raum: Saalstube der Gaststätte
Ort: Würchwitz
VI/STR/65/0942/19 Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für den Ausbau der Loitscher Straße im Ortsteil Würchwitz
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Technisches Zeitz
SG Gebühren und Beiträge
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   

Frau Busse beginnt damit zu informieren, dass das Bauvorhaben beendet ist und gemäß der Straßenausbaubeitragssatzung Straßenausbaubeiträge zu entrichten sind.

Zunächst verweist sie auf die vorliegende Austauschvorlage zu diesem Punkt.

Die Loitscher Straße wird als Hauptverkehrsstraße klassifiziert.

Die Abschnittsbildung musste entfallen, somit ist die Bemessung des Abstandes gestrichen.

Frau Busse erläutert die finanziellen Auswirkungen. Der Straßenausbaubeitrag betrifft den Gehweg, die Beleuchtung und die Oberflachenentwässerung. Kosten für die Fahrbahn sind nicht dabei, da es sich hierbei um einen bloßen Austausch der Fahrbahndecke handelt.

Die Gesamtkosten belaufen sich auf 216.572,86 €.

Maßnahmebezogene Einnahmen betragen 50 %.

Die umlagefähigen Baukosten betragen insgesamt 108.286,42 €.

Die hälftigen Fördermittel 50 % (insgesamt 78.963,39 € vom ALF) - 39.481,70 €

Ergeben Anteil der Beitragspflichtigen: 68.804,72 €

 

Herr Oertel dazu:

Gehören auch die angrenzenden Ackerflächen dazu? Wieviel Anlieger betrifft es?

 

Frau Busse:

Ja auch die anliegenden Felder zählen dazu. Es sind 21 Anlieger.

Grundstücksgröße, Geschossigkeit der Häuser werden hinzugezogen. Die Grundstücke werden bis 2020 von der Stadt angeschaut.

2,00 € pro qm sowie eine Tiefenbegrenzung für den Außenbereich sind Berechnungsgrundlage.

 

Frau Penndorf:

Fragt nach der Förderung des ALF von 78.000 €

 

Frau Busse:

Das ALF legt diese Förderungssumme fest.

 

Herr Landeck:

Das betrifft die Kosten für Straßenbeleuchtung, den Gehweg und die Oberflächenentwässerung hinsichtlich des zu entrichtenden Straßenausbaubeitrages für die Anlieger.

 

Herr Oertel:

Abwasserrohre und Gehweg sind mit dabei. Es kommt nichts mehr hinzu.

 

Frau Sieg

2,00 € pro qm? Dies auch für unbebaute Grundstücke?

 

Frau Busse:

Hierbei wird geprüft, ob das Grundstück bebaubar ist. Hierbei wird das Nachbargrundstück zu Rate gezogen. Auskunft erteilt Herr Villiers von der Stadt Zeitz.

 

Frau Sieg:

Aufgrund einer durchgehenden Freileitung wurde uns gesagt, dass unser Grundstück unbebaubar sei.

 

Herr Landeck:

Es müsse ein Antrag bei der Stadt Zeitz gestellt werden, bzgl. Geschwindigkeitsbegrenzung. Diese werde von den durchfahrenden Fahrzeugen oft nicht eingehalten. Ein Blitzer würde nötig sein und Abhilfe schaffen.

 

Frau Kühn:

Fragt nach der Absperrung oberhalb ihres Grundstückes. Wann die Stelle endlich in Ordnung gebracht wird.

 

Herr Rübestahl:

Ja. Wir haben uns darum gekümmert. Diese sollte weg. Ist alles noch am Laufen.

 

Frau Sieg:

Die Summe ist zu hoch.

 

Herr Rübestahl:

Die Berechnungsgrundlage müsste dann geändert werden.

 

Herr Oertel:

Mit der Schubartstraße ist diese Straße nicht zu vergleichen. Dort entstand kein neuer Gehweg. Und sie wurde auch nicht grundhaft ausgebaut.

 

Frau Landeck:

Die Schubartstraße hat schlechte Stellen.

 

Herr Landeck:

Ist besorgt über den schlechten Zustand der Gullys. Wer ist dafür verantwortlich? Diese sind voll mit Splitt. Müssen gereinigt werden.

 

Herr Rübestahl und Ortschaftsrat kümmern sich darum.

Der größte Teil der Anwohner und Frau Busse verabschieden sich vom Ortschaftsrat und verlassen die Sitzung.

 

Der Ortschaftsrat Würchwitz stimmt in seiner Sitzung am 16.04.2019 mit folgendem Abstimmungsergebnis der Austauschvorlage zu:


Beschluss:

Der Stadtrat Zeitz beschließt die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für den Ausbau der „Loitscher Straße“.

Die Baumaßnahme bezieht sich auf den Gehweg einseitig, Beleuchtung und Oberflächenentwässerung.

Gemäß § 1 a der Straßenausbaubeitragssatzung ist die Maßnahme beitragspflichtig.

Entsprechend der Verkehrsbedeutung wird die Loitscher Straße als Hauptverkehrsstraße klassifiziert.


Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

5

davon anwesend:

5

Ja-Stimmen:

5

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0