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Auszug - Kleingartenentwicklungskonzept für die Stadt Zeitz  

Sitzung des Ortschaftsrates Nonnewitz
TOP: Ö 7
Gremium: Ortschaftsrat Nonnewitz Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Di, 23.04.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:40
Raum: Gemeindeamt Nonnewitz, Hauptstr. 15
Ort: Hauptstraße 15, 06711 Zeitz
VI/STR/65/0946/19 Kleingartenentwicklungskonzept für die Stadt Zeitz
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Technisches Zeitz
SG Stadtentwicklung
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   

Herr Villiers erläuterte die Vorlage.

Im Ortschaftsrat Zangenberg sowie dem Bauausschuss wurde dieser einstimmig zugestimmt.

 

Herr Villiers reichte einen Lageplan zur Kleingartenanlage Nonnewitz aus und erklärte, dass diese nach Wegfall des letzten Pächters als solche nicht mehr Bestand haben soll. Die weitere Nutzung wird landwirtschaftliche Fläche sowie teilweise Baufläche sein.

 

Herr Suk erläuterte, nach welchen Kriterien die Kleingartenanlagen eingestuft werden.

 

Die Ortschaftsräte fragten nach, ab wann  keine neuen Pachtverträge mehr abgeschlossen werden sollen.

Nach Aussage von Herrn Villiers dürften demnach nach dem Beschluss des Kleingartenentwicklungskonzeptes durch den Stadtrat am 16.05.2019 keine neuen Pachtverträge mehr abgeschlossen werden. 

 

Der Ortschaftsrat bemängelte, dass außer dem Hinweis in der Vorlage zur Einsichtnahme des Kleingartenentwicklungskonzeptes auf der Internetseite der Stadt keine Unterlagen vorliegen.

Es ist nicht davon auszugehen, dass die Ortschaftsräte die Unterlagen zu Vorlagen aus dem Internet heraussuchen.

Es wäre zumindest erforderlich, den Teil, der die Ortschaft betrifft, als Auszug der Vorlage beizulegen, damit sich die Ortschaftsräte vor der Beratung damit befassen können.

 

Herr Schenk fragte an, was zur Kleingartenanlage in Unterschwöditz geplant ist.

Herr Suk erläuterte anhand der anzuwenden Kriterien (Belegungsstand, Altersdurchschnitt, Zustand der Anlage) auch diese in die Kategorie 3 fällt, was bedeutet, dass nach Wegfall des letzten Pächters die Anlage keinen Bestand als Kleingärten mehr hat und auch als landwirtschaftliche Fläche vorgesehen ist (mit einem Streifen für Hecke zum Schutz der angrenzenden Grundstücke). Da es sich hier allerdings um einen privaten Verpächter handelt muss dieser nicht zwangsläufig so verfahren.

 

Der Ortschaftsrat befindet die Verfahrensweise bei dem großen Leerstand in den Gärten grundsätzlich positiv.

Allerdings sollte – auch aufgrund einer doch vorhandenen Nachfrage nach Gärten – wenigstens eine Anlage in der Ortschaft Bestand haben. Diese kann man durchaus

verkleinern.

Auch die Schaffung von Bauland für Eigenheime wird sehr begrüßt.

 

Deshalb schlägt der Ortschaftsrat folgende Ergänzung zum Beschluss vor:

 

Der Ortschaftsrat Nonnewitz schlägt vor, dass für die Kleingartenanlage Nonnewitz eine Teilfläche hinter der Fläche B (siehe Plan) weiterhin als Gartenland vorgehalten wird.

 

Darüber stimmte der Ortschaftsrat wie folgt ab:

Ja-Stimmen:6

Nein-Stimmen:0

Enthaltungen:0

 


Ergänzter Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt das Kleingartenentwicklungskonzept der Stadt Zeitz in der vorliegenden Fassung.

 

Für die im Kleingartenentwicklungskonzept der Stadt Zeitz genannten Einzelmaßnahmen sind im Rahmen der Möglichkeiten schrittweise die zur Umsetzung erforderlichen Fördermittel zu beantragen.

 

Die dafür erforderlichen Eigenanteile sind rechtzeitig finanziell abzusichern und im Haushalt einzustellen.

 

Sollten sich neue Erkenntnisse hinsichtlich der Entwicklungsziele der Kleingartenanlagen ergeben, ist das Kleingartenentwicklungskonzept im notwendigen Umfang fortzuschreiben.

 

Für die Kleingartenanlage Nonnewitz ist eine Teilfläche hinter der Fläche B (siehe Plan) weiterhin als Gartenland vorzuhalten.

 

 


Abstimmungsergebnis zum ergänzten Beschluss:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

6

Ja-Stimmen:

6

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0