Auszug - Änderungen der Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Zeitz und der Satzung über die Kostenbeiträge für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen
Sitzung des Ortschaftsrates Luckenau | ||||||||
TOP: | Ö 7 | |||||||
Gremium: | Ortschaftsrat Luckenau | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Mi, 24.04.2019 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 18:00 - 19:35 | |||||||
Raum: | Luckenau, Bürgerraum, Schulstraße | |||||||
Ort: | Schulstraße, 06711 Zeitz | |||||||
VI/STR/40/0924/19 Änderungen der Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Zeitz und der Satzung über die Kostenbeiträge für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Fachbereich Soziales Zeitz SG Kindertageseinrichtungen | |||||||
Federführend: | Fachbereich Soziales Zeitz | |||||||
Frau Besser erhält das Wort:
- sie macht Ausführungen zur Vorlage
- im Anschluss erfolgt die Abstimmung
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt
a) die 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen
in Trägerschaft der Stadt Zeitz vom 08.11.2013 und
b) die 2. Änderungssatzung zur Satzung über Kostenbeiträge für die Benutzung von Kindertageseinrichtungen (Kostenbeitragssatzung – Kita KBS) vom 08.11.2013.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 6 |
davon anwesend: | 5 |
Ja-Stimmen: | 5 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Stimmenthaltungen: | 0 |
von der Abstimmung gemäß |
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§ 33 KVG LSA ausgeschlossen: | 0 |