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Auszug - Kleingartenentwicklungskonzept für die Stadt Zeitz  

Sitzung des Ortschaftsrates Theißen
TOP: Ö 8
Gremium: Ortschaftsrat Theißen Beschlussart: abgelehnt
Datum: Di, 30.04.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:10
Raum: Theißen, Bürgerraum, Schulstr.9
Ort: Schulstraße 9, 06711 Zeitz
VI/STR/65/0946/19 Kleingartenentwicklungskonzept für die Stadt Zeitz
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Technisches Zeitz
SG Stadtentwicklung
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   

Herr Köstler:

Er erkundigt sich, ob dieses Konzept, sofern es beschlossen wird, sofort umgesetzt werden soll oder über einen längeren Zeitraum erfolgen soll.

 

Herr Immisch führt folgendes hierzu aus:

Im Jahr 2017 wurde gemeinsam mit Herrn Hädrich (Vorsitzenden des Regionalverbandes Zeitz) in einer Abstimmung darüber entschieden die Kleingärtenflächen in der Region zu überarbeiten. Im Gebiet Theißen gibt es zwei Kleingartenvereine. Einmal die Anlage „Fortschritt“ hier sind lediglich 9 Gärten frei und daher nicht bereinigungswürdig. Anders sieht es allerdings aus bei der Anlage „Theißen Immergrün e.V.“. Diese ist in zwei Teile (A+B) geteilt. Dort herrscht ein Leerstand von 41 und 49%. Daraus ergab sich der Bedarf, hier eine Zusammenlegung der beiden Flächen von „Teil-B“ auf „Teil-A“ anzugehen und langfristig gesehen die Bereiche aus dem Teil A der Landwirtschaft zurückzuführen. Gleichwohl sollen Bereiche (gemäß den Plänen aus der Vorlage) mit Gehölzanpflanzungen versehen werden. Zu bemerken ist, dass alle städtischen Kleingartenanlagen ausschließlich für ihre verpachteten Flächen an die Stadt Zahlungen leisten müssen. Dieses hat zur Folge, dass die Stadt ein erhöhtes Verwaltungsaufkommen verzeichnet, da die Verträge stetig um die geänderten Flächen angepasst werden müssen. Auch das ist ein Grund dafür, dass gemeinsam mit dem Regionalverband, wie auch den Kleingärten und deren Vorständen, hier eine Lösung erarbeitet worden ist.

 

Herr Ham:

Er teilt mit, dass der Leerstand im Bereich B nachvollziehbar ist, da hier derzeit die B91 für einen sehr hohen Geräuschpegel sorgt und daher die Gärten nicht erholsam genutzt werden können. Dies wird sich mit der Inbetriebnahme der Ortsumgehung B91n ändern.

 

Herr Fuckner:

Er erkundigt sich zu der anfänglichen Frage von Herr Köstler anhand einen Beispiels. „Sollte eine Familie (derzeit um die 30 Jahre) jetzt einen Garten im Teil B gepachtet haben müssen diese dann den Garten binnen der nächsten Jahre räumen?“

 

Hierzu erhält er seitens Herr Immisch folgende Antwort.

Es wird mit den Leuten in Kontakt getreten, um das Vorhaben natürlich umzusetzen. Selbstverständlich wird hier aber nicht mit Druck auf die Leute eingewirkt, denn die Stadt müsste hier auch entschädigen und hat dahingehend kein Interesse daran, die Menschen von ihrem Stückchen Erholung zu verdrängen. Es soll jedoch auf eine einvernehmliche Lösung gemeinsam mit den Pächtern hingearbeitet werden. Sollte dieses länger dauern, ist es ebenso.

 

Weiterhin erkundigt sich Herr Fuckner, warum hier komplett in den Teil A umgesiedelt werden soll. Ist es nicht ratsamer in die Mitte der beiden Gebiete zu gehen. Schließlich ist der Einwand von Herrn Ham, dass sich die Kleingärtner von dem Lärm der Straße gestört fühlen nicht von der Hand zu weisen, zumal dieser dann verstärkt aus der neuen Richtung kommen wird.

 

Herr Forner hat aus Gesprächen mit dem Vorstand entnommen, dass ihn der Leerstand nicht stört sollte er sich also entschließen, für dieses Konzept zu stimmen, würde Theißen irgendwann vielleicht diese Kleingartenflächen fehlen.

 

Frau Schwaebe ergänzt hierzu, dass sich derzeit in der Anlage „Fortschritt“ bereits die ersten Personen aus Leipzig über einen Garten informiert haben und diesen als Fläche für sich pachten möchten. Das sollte im Rahmen des Strukturwandels nun auch nicht außer Acht gelassen werden.

 

Der Ortschaftsrat trägt also nun die Einwendungen gegen die Umsetzung des aktuellen Kleingartenkonzeptes zusammen:

 

- Neuanfragen aus dem Großraum Leipzig als Erholungsfläche bereits zu verzeichnen eine

  Erhöhung ist nicht auszuschließen, da in Leipzig kaum noch Gärten zur Verfügung stehen

- Sollte eine Reduzierung der Flächen in der Anlage „Immergrün“ notwendig sein, ist darüber

   nachzudenken, hier in die Mitte zu verdichten und nicht erneut an die befahrenen Straßen (B91

   zur Ortsumgehung)

- Sollte nicht erst der Strukturwandel abgewartet werden? Es wird darauf hingearbeitet,

  Verbindungen nach Zeitz und somit auch in die ländlichen Regionen anzubieten und da würde

  dieses die Attraktivität doch steigern.


Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt das Kleingartenentwicklungskonzept der Stadt Zeitz in der vorliegenden Fassung.

 

Für die im Kleingartenentwicklungskonzept der Stadt Zeitz genannten Einzelmaßnahmen sind im Rahmen der Möglichkeiten schrittweise die zur Umsetzung erforderlichen Fördermittel zu beantragen.

 

Die dafür erforderlichen Eigenanteile sind rechtzeitig finanziell abzusichern und im Haushalt einzustellen.

 

Sollten sich neue Erkenntnisse hinsichtlich der Entwicklungsziele der Kleingartenanlagen ergeben, ist das Kleingartenentwicklungskonzept im notwendigen Umfang fortzuschreiben.


Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis zur Beschlussempfehlung zum Kleingartenentwicklungskonzept für die Stadt Zeitz              (Vorlage-Nr. VI/STR/65/0946/19)

Beschlusstext
Beschlussempfehlung für das beschließende Gremium:

Der Stadtrat beschließt das Kleingartenentwicklungskonzept der Stadt Zeitz in der vorliegenden Fassung.

r die im Kleingartenentwicklungskonzept der Stadt Zeitz genannten Einzelmaßnahmen sind im Rahmen der Möglichkeiten schrittweise die zur Umsetzung erforderlichen Fördermittel zu beantragen.

Die dafür erforderlichen Eigenanteile sind rechtzeitig finanziell abzusichern und im Haushalt einzustellen.

Sollten sich neue Erkenntnisse hinsichtlich der Entwicklungsziele der Kleingartenanlagen ergeben, ist das Kleingartenentwicklungskonzept im notwendigen Umfang fortzuschreiben.

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:......................10
davon anwesend:...................................8
Ja-Stimmen:......................................0
Nein-Stimmen:....................................7
Stimmenenthaltungen:...............................1
von der Abstimmung (gem. § 33 KVG-LSA) ausgeschlossen:....0