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Auszug - Beschlussfassung über die 1. Nachtragshaushaltssatzung zur Haushaltssatzung der Stadt Zeitz für das Haushaltsjahr 2019  

50. Sitzung des Stadtrates Zeitz
TOP: Ö 10 Beschluss:VI/STR/20/0970/19
Gremium: Stadtrat Zeitz Beschlussart: abgelehnt
Datum: Do, 16.05.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:35
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
VI/STR/20/0970/19 Beschlussfassung über die 1. Nachtragshaushaltssatzung zur Haushaltssatzung der Stadt Zeitz für das Haushaltsjahr 2019
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Oberbürgermeister
SG Haushalts- und Rechnungswesen
Federführend:Fachbereich Finanzen   

 

Frau Schürmann, Sachgebietsleiterin Haushalts- und Rechnungswesen, informiert kurz über die Änderungen der 1. Nachtragshaushaltssatzung, die sich nach Einarbeitung der Hinweise und Empfehlungen durch die Kommunalaufsicht ergeben haben.

 

Das Defizit im Ergebnisplan wird sich von ca. 5.300.000 Euro auf 6.722.800 erhöhen. Aufgrund der Rückzahlungsverpflichtungen und der erwartenden Mindereinnahmen musste von einem Fehlbetrag von ca. 3.200.000 Euro ausgegangen werden. Mit der 1. Nachtragshaushaltssatzung konnte dieses Defizit auf 1.430.900 Euro reduziert werden.

 

Änderungen haben sich auch zu den Investitionsmaßnahmen ergeben. Bei der Maßnahme ZEKIWA sind die Einzahlungen aus Zuweisungen aufgrund der Tatsache, dass im Jahr 2018 bereits Fördermittel in Höhe von 410.800 Euro eingegangen sind, reduziert worden. Diese Fördermittel wurden im Jahr 2018 nicht verwendet, einer sogenannten Sonderrücklage zugeführt und stehen jetzt zur Verwendung bereit.

 

Nach Aktualisierung der Liquiditätsplanung aufgrund des Kassenbestandes vom 30.04.2019 und der neuen Haushaltsansätze, die sich jetzt in der 1. Nachtragshaushaltssatzung ergeben, soll der Höchstbetrag für Liquiditätskredite auf 21.320.000 EUR festgesetzt werden. Also ergibt sich auch hier eine Erhöhung.

 

Auf Nachfrage von Herrn Rink, Einzelstadtrat WIR, erläutert Herr Thieme noch einmal, dass Änderungen der Zuweisungen vom Land sowie auch die Höhe der Kommunalabgabe nicht aufgrund rückwirkender Veränderungen bzw. Erstattung für rückwirkende Haushaltsjahre möglich sind, sondern immer mit einer 2jährigen Verzögerung vom aktuellen Haushaltsjahr ausgehen.

 

Herr Gentsch, Fraktion Die Linke, weist erneut auf die fehlende Finanzausstattung der Kommunen und die desolate Finanzpolitik der Landesregierung hin. Vom Land werde eingeschätzt, dass zum Beispiel im Jahr 2019 mit über 100 Millionen weniger Steuereinnahmen zu rechnen sei. Im Jahre 2020 werde von 200 Millionen und im Jahre 2021 von 270 Millionen geringeren Steuereinnahmen ausgegangen.

 

Herr Thieme erinnert an das Schreiben der Kommunen um Zeitz herum an das Finanzministerium quasi mit der Aufforderung, die Kommunen besser auszustatten. Eine Antwort durch das Ministerium sei seines Wissens noch nicht erfolgt. Die Fraktion Die Linke des Landtages habe die bisher einzige Stellungnahme abgegeben.


Beschluss:

Beschluss-Nr.: VI/STR/20/0970/1605/19:

 

Der Stadtrat beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung zur Haushaltssatzung der Stadt Zeitz für das Haushaltsjahr 2019.


Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

37

davon anwesend:

34

Ja-Stimmen:

11

Nein-Stimmen:

19

Stimmenthaltungen:

4

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0

Abgelehnt