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Auszug - Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für den Ausbau der Straße „Johannisteich“ in Zeitz  

50. Sitzung des Stadtrates Zeitz
TOP: Ö 15 Beschluss:VI/STR/65/0929/19
Gremium: Stadtrat Zeitz Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 16.05.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:35
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
VI/STR/65/0929/19 Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für den Ausbau der Straße „Johannisteich“ in Zeitz
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Technisches Zeitz
SG Gebühren und Beiträge
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   

 

Herr Thamm, Herr Nicolai und Frau Rossner-Sauerbier nehmen nach § 33 KVG LSA nicht an der Beratung und Abstimmung teil und hat den Sitzungsbereich verlassen. Es werden 31 stimmberechtigte Mitglieder abstimmen.

 

Zum Tagesordnungspunkt liegt der Auszug aus der Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses vom 09.05.2019 vor.

 

Antrag der Fraktion Die Linke., Herr Strauch, zum jeweiligen TOP 14-16 und TOP 19-20 auf:

Aussetzung der Straßenausbaubeiträge bis zum 31.12.2021

 

Abstimmung zum Antrag Fraktion Die Linke.:

Ja-Stimmen: 25 

Nein-Stimmen:   5

Enthaltungen:   1

Antrag angenommen

 

Herr Buzalski stellt folgenden Antrag der Fraktion CDU und gibt das ausgefüllte Formular für den Sonderprüfauftrag zu Protokoll:

 

Der Oberbürgermeister erteilt einen Prüfantrag an das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Zeitz, um die Baumaßnahme Ausbau der Straße „Johannisteich“ in Zeitz zu überprüfen.

 

Abstimmung zum Antrag Fraktion CDU:

Ja-Stimmen: 26 

Nein-Stimmen:   0

Enthaltungen:   5      

Antrag angenommen


Beschluss:

Beschluss-Nr.: VI/STR/65/0929/1605/19:

 

Der Stadtrat Zeitz beschließt die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für den Ausbau der Straße „Johannisteich“ in Zeitz.

 

Die Baumaßnahme bezieht sich nur auf die Straßenbeleuchtung.

 

Entsprechend § 3 Abs. 2 und 3 und § 6 der Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz wird die Aufwandsspaltung beschlossen.

 

Gemäß § 1 a der Straßenausbaubeitragssatzung ist die Maßnahme beitragspflichtig.

 

Entsprechend der Verkehrsbedeutung wird die Straße „Johannisteich“ als Anliegerstraße klassifiziert.


Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

37

davon anwesend:

34

Ja-Stimmen:

25

Nein-Stimmen:

  4

Stimmenthaltungen:

  2

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

  3 (Herr Thamm, Herr Nicolai,
     Frau Rossner-Sauerbier)