Auszug - Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für den Ausbau der Straße „Johannisteich“ in Zeitz
50. Sitzung des Stadtrates Zeitz | ||||||||
TOP: | Ö 15 | Beschluss: | VI/STR/65/0929/19 | |||||
Gremium: | Stadtrat Zeitz | Beschlussart: | geändert beschlossen | |||||
Datum: | Do, 16.05.2019 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 20:35 | |||||||
Raum: | Friedenssaal | |||||||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | |||||||
VI/STR/65/0929/19 Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für den Ausbau der Straße „Johannisteich“ in Zeitz | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Fachbereich Technisches Zeitz SG Gebühren und Beiträge | |||||||
Federführend: | Fachbereich Technisches Zeitz | |||||||
Herr Thamm, Herr Nicolai und Frau Rossner-Sauerbier nehmen nach § 33 KVG LSA nicht an der Beratung und Abstimmung teil und hat den Sitzungsbereich verlassen. Es werden 31 stimmberechtigte Mitglieder abstimmen.
Zum Tagesordnungspunkt liegt der Auszug aus der Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses vom 09.05.2019 vor.
Antrag der Fraktion Die Linke., Herr Strauch, zum jeweiligen TOP 14-16 und TOP 19-20 auf:
Aussetzung der Straßenausbaubeiträge bis zum 31.12.2021
Abstimmung zum Antrag Fraktion Die Linke.:
Ja-Stimmen: 25
Nein-Stimmen: 5
Enthaltungen: 1
Antrag angenommen
Herr Buzalski stellt folgenden Antrag der Fraktion CDU und gibt das ausgefüllte Formular für den Sonderprüfauftrag zu Protokoll:
Der Oberbürgermeister erteilt einen Prüfantrag an das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Zeitz, um die Baumaßnahme Ausbau der Straße „Johannisteich“ in Zeitz zu überprüfen.
Abstimmung zum Antrag Fraktion CDU:
Ja-Stimmen: 26
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 5
Antrag angenommen
Beschluss:
Beschluss-Nr.: VI/STR/65/0929/1605/19:
Der Stadtrat Zeitz beschließt die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für den Ausbau der Straße „Johannisteich“ in Zeitz.
Die Baumaßnahme bezieht sich nur auf die Straßenbeleuchtung.
Entsprechend § 3 Abs. 2 und 3 und § 6 der Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz wird die Aufwandsspaltung beschlossen.
Gemäß § 1 a der Straßenausbaubeitragssatzung ist die Maßnahme beitragspflichtig.
Entsprechend der Verkehrsbedeutung wird die Straße „Johannisteich“ als Anliegerstraße klassifiziert.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 37 |
davon anwesend: | 34 |
Ja-Stimmen: | 25 |
Nein-Stimmen: | 4 |
Stimmenthaltungen: | 2 |
von der Abstimmung gemäß |
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§ 33 KVG LSA ausgeschlossen: | 3 (Herr Thamm, Herr Nicolai,
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