Auszug - Ausbau des Kirchplatzes im Ortsteil Kayna und Erhebung von Straßenausbaubeiträgen
50. Sitzung des Stadtrates Zeitz | ||||||||
TOP: | Ö 19 | Beschluss: | VI/STR/65/0941/19 | |||||
Gremium: | Stadtrat Zeitz | Beschlussart: | geändert beschlossen | |||||
Datum: | Do, 16.05.2019 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 20:35 | |||||||
Raum: | Friedenssaal | |||||||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | |||||||
VI/STR/65/0941/19 Ausbau des Kirchplatzes im Ortsteil Kayna und Erhebung von Straßenausbaubeiträgen | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Fachbereich Technisches Zeitz SG Gebühren und Beiträge | |||||||
Federführend: | Fachbereich Technisches Zeitz | |||||||
Herr Thamm und Herr Heller nehmen wieder an der Sitzung teil. Herr Rink hat den Sitzungssaal verlassen, so dass ab diesem Zeitpunkt insgesamt 30 stimmberechtigte Mitglieder einschließlich des Oberbürgermeisters anwesend sind.
Zum Tagesordnungspunkt liegt der Auszug aus der Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses vom 09.05.2019 vor.
Antrag der Fraktion Die Linke., Herr Strauch, zum TOP 14-16 und TOP 19-20 auf:
Aussetzung der Straßenausbaubeiträge bis zum 31.12.2021
Abstimmung zum Antrag:
Ja-Stimmen: 25
Nein-Stimmen: 2
Enthaltungen: 3
Antrag angenommen
Beschluss:
Beschluss-Nr.: VI/STR/65/0941/1605/19:
Der Stadtrat Zeitz beschließt den Ausbau des Kirchplatzes (Straße) im Ortsteil Kayna.
Die Baumaßnahme bezieht sich auf den grundhaften Ausbau der Fahrbahn, Gehweg einseitig, Begrünung, Parkflächen und Oberflächenentwässerung.
Entsprechend § 3 Abs. 2 und § 6 der Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz wird die Aufwandsspaltung beschlossen.
Gemäß § 1 a der Straßenausbaubeitragssatzung ist die Maßnahme beitragspflichtig.
Entsprechend der Verkehrsbedeutung wird der Kirchplatz als Haupterschließungsstraße klassifiziert.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 37 |
davon anwesend: | 30 |
Ja-Stimmen: | 24 |
Nein-Stimmen: | 4 |
Stimmenthaltungen: | 2 |
von der Abstimmung gemäß |
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§ 33 KVG LSA ausgeschlossen: | 0 |