Auszug - Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für den Ausbau der Loitscher Straße im Ortsteil Würchwitz
50. Sitzung des Stadtrates Zeitz | ||||||||
TOP: | Ö 17 | Beschluss: | VI/STR/65/0942/19 | |||||
Gremium: | Stadtrat Zeitz | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Do, 16.05.2019 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 20:35 | |||||||
Raum: | Friedenssaal | |||||||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | |||||||
VI/STR/65/0942/19 Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für den Ausbau der Loitscher Straße im Ortsteil Würchwitz | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Fachbereich Technisches Zeitz SG Gebühren und Beiträge | |||||||
Federführend: | Fachbereich Technisches Zeitz | |||||||
Änderung der Anwesenheit:
Herr Hartung verlässt 19.10 Uhr die Sitzung des Stadtrates. Frau Rossner-Sauerbier nimmt wieder an der Sitzung teil. Herr Heller hat den Sitzungssaal verlassen, so dass ab diesem Zeitpunkt sind insgesamt 29 stimmberechtigte Mitglieder einschließlich des Oberbürgermeisters anwesend.
Herr Thamm nimmt nach § 33 KVG LSA nicht an der Beratung und Abstimmung teil und hat den Sitzungsbereich verlassen. Es werden 28 stimmberechtigte Mitglieder abstimmen.
Beschluss:
Beschluss-Nr.: VI/STR/65/0942/1605/19:
Der Stadtrat Zeitz beschließt die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für den Ausbau der „Loitscher Straße“.
Die Baumaßnahme bezieht sich auf den Gehweg einseitig, Beleuchtung und Oberflächenentwässerung.
Gemäß § 1 a der Straßenausbaubeitragssatzung ist die Maßnahme beitragspflichtig.
Entsprechend der Verkehrsbedeutung wird die Loitscher Straße als Hauptverkehrsstraße klassifiziert.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 37 |
davon anwesend: | 28 |
Ja-Stimmen: | 23 |
Nein-Stimmen: | 2 |
Stimmenthaltungen: | 2 |
von der Abstimmung gemäß |
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§ 33 KVG LSA ausgeschlossen: | 1 (Herr Thamm) |