Auszug - Kleingartenentwicklungskonzept für die Stadt Zeitz
50. Sitzung des Stadtrates Zeitz | ||||||||
TOP: | Ö 23 | Beschluss: | VI/STR/65/0946/19 | |||||
Gremium: | Stadtrat Zeitz | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Do, 16.05.2019 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 20:35 | |||||||
Raum: | Friedenssaal | |||||||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | |||||||
VI/STR/65/0946/19 Kleingartenentwicklungskonzept für die Stadt Zeitz | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Fachbereich Technisches Zeitz SG Stadtentwicklung | |||||||
Federführend: | Fachbereich Technisches Zeitz | |||||||
Änderung der Anwesenheit:
Herr Rink und Herr Gentsch nehmen wieder an der Sitzung des Stadtrates teil. Ab diesem Zeitpunkt sind 32 stimmberechtigte Mitglieder einschließlich des Oberbürgermeisters anwesend.
Herr Hedrich, Fraktionsvorsitzender Zeitzer für Zeitz, macht kurze Ausführungen zum Konzept und zur Beschlussvorlage. Gleichzeitig bedankt er sich für die gute Zusammenarbeit bei den Mitarbeitern der Stadt Zeitz.
Herr Thieme spricht Herrn Hedrich, Herrn Strauch und den beteiligten Mitarbeiter seinen Dank für die geleistete Arbeit bei der Erstellung des Konzeptes aus.
Frau Späte bittet, dass die im Haupt- und Wirtschaftsausschuss vorgetragenen Hinweise aus der Ortschaftsratssitzung Kayna zu diesem Konzept berücksichtigt werden:
- Den Erhalt der Sortengärten in der Kleingartenanlage Schnaudertal mehr als zu unterstützen.
- Erholungsgärten werden nicht befürwortet.
- Prüfung, ob im Rahmen von Projekten der ZiAG Unterstützung beim Rückbau von pächterlosen Kleingärten gegeben werden könnte.
Beschluss:
Beschluss-Nr.: VI/STR/65/0946/1605/19:
Der Stadtrat beschließt das Kleingartenentwicklungskonzept der Stadt Zeitz in der vorliegenden Fassung.
Für die im Kleingartenentwicklungskonzept der Stadt Zeitz genannten Einzelmaßnahmen sind im Rahmen der Möglichkeiten schrittweise die zur Umsetzung erforderlichen Fördermittel zu beantragen.
Die dafür erforderlichen Eigenanteile sind rechtzeitig finanziell abzusichern und im Haushalt einzustellen.
Sollten sich neue Erkenntnisse hinsichtlich der Entwicklungsziele der Kleingartenanlagen ergeben, ist das Kleingartenentwicklungskonzept im notwendigen Umfang fortzuschreiben.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 37 |
davon anwesend: | 32 |
Ja-Stimmen: | 30 |
Nein-Stimmen: | 1 |
Stimmenthaltungen: | 1 |
von der Abstimmung gemäß |
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§ 33 KVG LSA ausgeschlossen: | 0 |