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Auszug - Beschlussfassung über die 1. Nachtragshaushaltssatzung zur Haushaltssatzung der Stadt Zeitz für das Haushaltsjahr 2019  

Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses
TOP: Ö 8
Gremium: Haupt-und Wirtschaftsausschuss Beschlussart: abgelehnt
Datum: Do, 09.05.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:40
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
VI/STR/20/0970/19 Beschlussfassung über die 1. Nachtragshaushaltssatzung zur Haushaltssatzung der Stadt Zeitz für das Haushaltsjahr 2019
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Oberbürgermeister
SG Haushalts- und Rechnungswesen
Federführend:Fachbereich Finanzen   

 

 

 

Hauptausschuss 09.05.2019

 

TOP 7 - 1. Nachtragshaushaltssatzung

 

  • Info im letzten Stadtrat – Leistung von Rückzahlungsverpflichtungen von Gewerbesteuereinnahmen für Vorjahre (2017 und 2018) und erwartete Mindereinnahmen für das Jahr 2019
  • Rückzahlung betrifft ein Unternehmen und Hauptsteuerzahler, das in Verbindung mit der MIBRAG steht
  • Messbescheide betreffen in Hauptsache die Ortschaft Theißen (ca. 1 Mio. € pro Jahr) und die Ortschaft Pirkau (ca. 100 T€ pro Jahr)

 

  • voraussichtlicher Fehlbetrag von ca. 3,2 Mio. €

 

  • als Sofortmaßnahme hat OB am 25. März 2019 eine haushaltswirtschaftliche Sperre gemäß § 27 Kommunalhaushaltsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt verfügt

 

  • bei Fehlbetrag in dieser Größenordnung besteht die Pflicht, unverzüglich Nachtrags- haushaltssatzung zu erlassen (§ 103 KVG LSA) i.V.m. § 26 Hauptsatzung

 

  • in Vorbereitung des  1. Nachtrages zum Haushaltsplan wurden alle bisherigen Haushaltsansätze auf den neusten Stand gebracht, hinsichtlich der Sparsamkeit und Realisierbarkeit überprüft bzw. dem Baufortschritt angepasst

 

  • nicht möglich, den erwarteten Fehlbetrag von ca. 3,2 Mio. € auszugleichen, jedoch auf ca. die Hälfte zu reduzieren (1.524.000 €).

 

Defizit im Ergebnisplan von bisher 5.291.900 € erhöht sich auf nunmehr 6.815.900 €

 

  • Reduzierung von Unterhaltungsaufwendungen im freiwilligen Bereich - nicht bzw. nicht in vollem Umfang durchführbar  (Ursache ist Personalbedarf im technischen Bereich zur Umsetzung dieser Maßnahmen, z. B.

      Gewandhaus – Fenster und Fassade – Einsparung: 175.000  €

      Grundschule Sekundarschule III – Erneuerung Sockelputz Aula und Fußboden Sekretariat – Einsparung:  40.000 €

      Kita Regebogen – Verschiebung von Maßnahmen – Einsparung: 100.000 €

      E.-Thälmann-Stadion – Wärmedämmung Dach Kegelbahn – Einsparg: 31.000 €

      Schlosspark – Spielplatz „Kleine Baumeister‟ – Einsparung: 27.000 €

 

  • Ansatz der Kreisumlage um 390.900 € reduziert (neue Beschlusslage)
  • Gewerbesteuerumlage um 254.700 € verringert (verringertes Aufkommen durch  Rückzahlungen)

 

  • Finanzplan als Grundlage der Liquiditäts- und Investitionsplanung hat sich wie folgt verändert:

 

Investitionsplanung – Verringerung bisheriges Defizit um 647.300 € auf 3.420.500 €

 

  • Veränderungen ergeben sich durch Verschiebung von Investitionen in Folgejahre, Baufortschritt verzögert sich, Auszahlungen erst zu späterem Zeitpunkt, dadurch Entlastung für das Jahr 2019
  • kein Wegfall von Investitionen, da unabweisbar
  • durch Verschiebungen sinkt Kreditbedarf in 2019 und steigt in den Folgejahren

 

 

Verschiebung folgender investiven Maßnahmen, z. B.:

      Gerätewagen Gefahrgut

      Maßnahmen in Schulen, Kindertagesstätten und anderen städtischen Einrichtungen

      Vater-Jahn-Turnhalle und Wiederherstellung der Grabensysteme Kayna-Lindenberg ins Jahr 2020

  • Maßnahme Siedlung Luckenau entfällt, es besteht keine Aussicht auf Fördermittel

 

  • Darüber sind für die Weiterführung von Maßnahmen:
  • Erweiterungsbaus der Feuerwache, Ansatzerhöhung auf 208.000 €,
  • Bahnhof, Ansatzerhöhung auf 166.600 €
  • Neuaufnahme einer Maßnahme: Um- und Ausbau der Kita Völkerfreundschaft, Ansatz auf 335.300 €.

 

 

  • Aktualisierung der Liquiditätsplanung bis zum Jahresende (Grundlagen Kassenbestand zum 30.04.2019 und geänderte Haushaltsansätze)
  • Bedarf zur Festsetzung des Höchstbetrages an Liquiditätskrediten beträgt: (bisheriger Höchstbetrag 19,7 Mio. €)

 

Unterlagen zur 1. Nachtragshaushaltssatzung wurden der KAB zur Vorprüfung zugesandt.

Heute ist eine Mail der KAB mit Hinweisen und Empfehlungen eingegangen.

Die Feststellungen wurden ausgewertet und Empfehlungen werden eingearbeitet, daraus ergeben sich geringfügige Veränderungen.

Sie erhalten am Montag die überarbeiteten Unterlagen.

 

 

Was passiert, dass der 1. Nachtragshaushaltssatzung keine Mehrheit zur Beschlussfassung findet?

 

  • Haushaltssatzung für HJ 2019 ist weiterhin rechtwirksam
  • Festsetzungen der bestehenden Haushaltssatzung gelten, nur in diesem Rahmen können sich die Aufwendungen und das Defizit bewegen (5.291.900 €)
  • Haushaltssperre in Höhe von 3,2 Mio. € muss bestehen bleiben, da der zu erwartende Fehlbetrag auszugleichen ist
  • OB muss sicherstellen, dass die Haushaltssatzung eingehalten wird und entscheidet über durchzuführende Maßnahmen
  • Unabweisbare Maßnahmen (gesetzliche und vertragliche Verpflichtungen, Gefahrenabwehr, Pflichtaufgaben) haben Priorität
  • Streichungen betreffen Maßnahmen zu denen es Entscheidungsspielraum gibt und freiwillige Aufgaben

 

  • nicht alle Maßnahmen, die in 1. NT aufgenommen wurden oder enthalten sind, können realisiert werden (mit 1. NT soll Erweiterung des Verfügungsrahmens erfolgen ca. 1,5 Mio. €) – auch Unterhaltungsmaßnahmen

 

Herr Rübestahl verlässt um 18:10 Uhr die Sitzung. Herr Hedrich übernimmt seine  Vertretung ab diesem Zeitpunkt. Damit sind weiterhin   11 stimmberechtigte Mitglieder anwesend.

 

Herr Flammiger beantwortet eine Anfrage von Frau Eschner aus dem Finanzausschuss. Die Anfrage bezog sich auf die Personalaufwendungen im Bereich Stadtbibliothek.

Die Frage war, warum die Personalaufwendungen um 58.300 € gestiegen sind? Hintergrund ist ein Personalengpass im Bereich Touristinformation, hier wurde durch eine Mitarbeiterin aus der Bibliothek ausgeholfen. Zum Zeitpunkt der Planaufstellung war dies noch so, mittlerweile ist die Rückführung der Personalaufwendungen erfolgt.

Frau Eschner bedankt sich für die Information und bittet zukünftig um entsprechende Erläuterungen im HH-Plan/Kostenstelle, zum besseren Verständnis.


Beschluss:

Der Stadtrat beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung zur Haushaltssatzung der Stadt Zeitz für das Haushaltsjahr 2019.


Herr Strauch verlässt die Sitzung, damit sind noch 10 stimmberechtigte Mitglieder anwesend.

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

12

davon anwesend:

11

Ja-Stimmen:

2

Nein-Stimmen:

3

Stimmenthaltungen:

5

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0

 

Damit ist die Vorlage abgelehnt.