Auszug - Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für den Ausbau der Straße „Johannisteich“ in Zeitz
Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses | ||||||||
TOP: | Ö 11 | |||||||
Gremium: | Haupt-und Wirtschaftsausschuss | Beschlussart: | geändert beschlossen | |||||
Datum: | Do, 09.05.2019 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 20:40 | |||||||
Raum: | Friedenssaal | |||||||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | |||||||
VI/STR/65/0929/19 Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für den Ausbau der Straße „Johannisteich“ in Zeitz | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Fachbereich Technisches Zeitz SG Gebühren und Beiträge | |||||||
Federführend: | Fachbereich Technisches Zeitz | |||||||
Herr Buzalski stellt folgenden Antrag:
Der Oberbürgermeister erteilt einen Prüfauftrag an das RPA der Stadt Zeitz, um die Baumaßnahme „Ausbau der Straße „Johannisteich“ in Zeitz, zu überprüfen.
Herr Heller verlässt die Sitzung um 18:55 Uhr – es sind noch 11 stimmberechtigte Mitglieder anwesend.
Abstimmung Antrag Herr Buzalski:
Ja-Stimmen: 8
Nein-Stimmen: 1
Enthaltungen: 2
Beschluss:
Der Stadtrat Zeitz beschließt die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für den Ausbau der Straße „Johannisteich“ in Zeitz.
Die Baumaßnahme bezieht sich nur auf die Straßenbeleuchtung.
Entsprechend § 3 Abs. 2 und 3 und § 6 der Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz wird die Aufwandsspaltung beschlossen.
Gemäß § 1 a der Straßenausbaubeitragssatzung ist die Maßnahme beitragspflichtig.
Entsprechend der Verkehrsbedeutung wird die Straße „Johannisteich“ als Anliegerstraße klassifiziert.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 12 |
davon anwesend: | 12 |
Ja-Stimmen: | 6 |
Nein-Stimmen: | 2 |
Stimmenthaltungen: | 3 |
von der Abstimmung gemäß |
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§ 33 KVG LSA ausgeschlossen: | 0 |
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Abstimmung Antrag Herr Strauch:
„Aussetzung der Straßenausbaubeiträge bezüglich der Tops 10 – 16 bis zum Entscheid des Landtages Magdeburg – für maximal 2 Jahre – längstens bis 31.12.2021“
Ja-Stimmen: 8
Nein-Stimmen: 1
Enthaltungen: 2