Auszug - Ausbau der Johann-Traugott-Weise-Straße in Zeitz und Erhebung von Straßenausbaubeiträgen
Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses | ||||||||
TOP: | Ö 13 | |||||||
Gremium: | Haupt-und Wirtschaftsausschuss | Beschlussart: | geändert beschlossen | |||||
Datum: | Do, 09.05.2019 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 20:40 | |||||||
Raum: | Friedenssaal | |||||||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | |||||||
VI/STR/65/0940/19 Ausbau der Johann-Traugott-Weise-Straße in Zeitz und Erhebung von Straßenausbaubeiträgen | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Fachbereich Technisches Zeitz SG Gebühren und Beiträge | |||||||
Federführend: | Fachbereich Technisches Zeitz | |||||||
Herr Heller nimmt wieder an der Sitzung teil – es sind somit 12 stimmberechtigte Mitglieder anwesend.
Erläuterungen zur Vorlage erfolgen durch Herrn Immisch. Er informiert zu folgenden Änderungen in der Vorlage:
Im Beschlusstext wird im 3. Absatz das Wort „Anliegerstraße“ in „Haupterschließungsstraße“ geändert.
Weiterhin gibt es folgende Änderungen in den Finanziellen Auswirkungen – (Begründung):
3. Maßnahmebezogene Einnahmen: 64.000 € Anteil der Beitragspflichtigen
nach § 4 Abs. 4 Nr. 2
Geänderter Beschluss:
Der Stadtrat Zeitz beschließt den Ausbau der Johann-Traugott-Weise-Straße in Zeitz.
Die Baumaßnahme bezieht sich auf den grundhaften Ausbau der Fahrbahn, Gehweg auf der
Südseite, Begrünung, Beleuchtung und Oberflächenentwässerung.
Gemäß § 1 a der Straßenausbaubeitragssatzung ist die Maßnahme beitragspflichtig.
Entsprechend der Verkehrsbedeutung wird die Johann-Traugott-Weise-Straße als Haupterschließungsstraße klassifiziert.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 12 |
davon anwesend: | 12 |
Ja-Stimmen: | 11 |
Nein-Stimmen: | 1 |
Stimmenthaltungen: | 0 |
von der Abstimmung gemäß |
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§ 33 KVG LSA ausgeschlossen: | 0 |
Abstimmung zum Antrag Herr Strauch:
„Aussetzung der Straßenausbaubeiträge bezüglich der Tops 10 – 16 bis zum Entscheid des Landtages Magdeburg – für maximal 2 Jahre – längstens bis 31.12.2021“
Ja-Stimmen: 9
Nein-Stimmen: 2
Enthaltungen: 1