Auszug - Fortschreibung Risikoanalyse und Brandschutzbedarf der Stadt Zeitz
Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses | ||||||||
TOP: | Ö 19 | |||||||
Gremium: | Haupt-und Wirtschaftsausschuss | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Do, 09.05.2019 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 20:40 | |||||||
Raum: | Friedenssaal | |||||||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | |||||||
VI/STR/32/0952/19 Fortschreibung Risikoanalyse und Brandschutzbedarf der Stadt Zeitz | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Fachbereich Recht u. Ordnungswesen SG Brand- und Katastrophenschutz | |||||||
Federführend: | Fachbereich Ordnungswesen | |||||||
Darlegungen und Erläuterungen zur Vorlage erfolgen durch Herrn Thieme und Frau Weber. Die „Fortschreibung Risikoanalyse und Brandschutzbedarf der Stadt Zeitz“ wurde erstmalig extern vergeben und erstellt.
Die notwendige Aufstockung des Personals soll z.B. durch die Zuführung von jährlich 2 Mitarbeitern realisiert werden.
Herr Heller legt dar, dass bereits in der Vergangenheit angeregt wurde, dass Personen geworben werden sollten, welche auch in der freiwilligen FW mitarbeiten können. Diese sollten so eingestellt werden, dass sie auskömmlich bezahlt werden.
Weiter führt Herr Heller aus, dass die Technik sich immer weiter entwickelt, die Ansprüche immer höher werden und dass dies teure Ausbildung und Ausrüstung erfordert, aber die Städte und Kommunen in dieser Hinsicht völlig allein gelassen werden. Hier muss unbedingt ein Umdenken erfolgen. Hier sollten wir gemeinsam mehr Druck ausüben.
Herr Weißbrodt verlässt um 19:45 Uhr die Sitzung – damit sind noch 11 stimmberechtigte Mitglieder anwesend.
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt die beigefügte Risikoanalyse und Brandschutzbedarf – Fortschreibung – der Stadt Zeitz.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 12 |
davon anwesend: | 11 |
Ja-Stimmen: | 11 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Stimmenthaltungen: | 0 |
von der Abstimmung gemäß |
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§ 33 KVG LSA ausgeschlossen: | 0 |