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Auszug - Bewilligung einer außerplanmäßigen Aufwendung für den Bahnhof Zeitz  

51. (Sonder-) Sitzung des Stadtrates Zeitz
TOP: Ö 6
Gremium: Stadtrat Zeitz Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 19.06.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:15
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
VI/STR/65/0986/19 Bewilligung einer außerplanmäßigen Aufwendung für den Bahnhof Zeitz
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Technisches Zeitz
SG Gebäude- u. Flächenmanagement
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   

Anregung Frau Eschner:

Im jetzigen Eingangsbereich sollten die Ankunfts- und Abfahrtszeiten ausgehangen werden.

 

Oberbürgermeister Herr Thieme:

Die Anregung wird zur Kenntnis genommen.

Frau Späte:

Der Busbahnhof befindet sich in einem unmöglichen Zustand. Es befindet sich dort kein Papierkorb, den man benutzen kann und die Buswartehallen sind völlig verdreckt.

Wer hat den Bahnhof in Pflege bzw. gibt es einen Vertrag?

 

Herr Immisch:

Seit den 1990iger Jahren gibt es einen Vertrag, als der Busbahnhof über das Schnittstellenprogramm der NASA ausgebaut worden ist. Demnach reinigt auch die PVG die Buswartehallen und ist für die Abfallentsorgung zuständig. Die Stadt wird der PVG diesen Hinweis weiterleiten.

 

Nach weiterer Diskussion erfolgt die Abstimmung über die Beschlussvorlage.


Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt zur Fortführung der Arbeiten am Bahnhofsgebäude Zeitz, Baenschstr. 5 und 6, die Bewilligung von außerplanmäßigen Mitteln in Höhe von                   166.600,00 für das Produktkonto 11171.785100 (Anlagen im Bau Hochbaumaßnahmen).

 

Die Maßnahme wird finanziert aus folgenden Investitionsmaßnahmen:

 

- Nr. 5410016012  DE Ausbau Siedlung Luckenau     11.627,33

- Nr. 2111016003  GS Zeitz-Ost (Ausweichgebäude)  154.972,67 €.


Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

37

davon anwesend:

26

Ja-Stimmen:

19

Nein-Stimmen:

2

Stimmenthaltungen:

5

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

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