Auszug - Bewilligung einer außerplanmäßigen Aufwendung für die Erstellung eines Brandschutz- und Brandmeldekonzeptes für das Schloss Moritzburg
51. (Sonder-) Sitzung des Stadtrates Zeitz | ||||||||
TOP: | Ö 7 | |||||||
Gremium: | Stadtrat Zeitz | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Mi, 19.06.2019 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 18:15 | |||||||
Raum: | Friedenssaal | |||||||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | |||||||
VI/STR/65/0987/19 Bewilligung einer außerplanmäßigen Aufwendung für die Erstellung eines Brandschutz- und Brandmeldekonzeptes für das Schloss Moritzburg | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Fachbereich Technisches Zeitz SG Gebäude- u. Flächenmanagement | |||||||
Federführend: | Fachbereich Technisches Zeitz | |||||||
Oberbürgermeister Herr Thieme:
Es gibt im Schloss umfangreiche und vorbeugende Brandschutzmaßnahmen. Herr Nobbe vom Burgenlandkreis hat im September 2018 eine Brandsicherheitsschau durchgeführt.
Hiervon sind wir allerdings im Bereich der Versicherung die sogenannten Obliegenheiten zu unterscheiden und die ÖSA-Versicherung hat Ende März 2019 eine eigene Brandschutzbegehung durchgeführt und kam zur Einschätzung, dass die Obliegenheiten nicht erfüllt sind, da dort nicht in vollem Umfang Sicherheit gegeben sei. Vor der Teilkündigung des Versicherungsschutzes wurde bereits Kontakt mit der ÖSA aufgenommen. Gemeinsam wurde ein Maßnahmeplan mit einem engen zeitlichen Ablauf erstellt, um die geforderten Punkte unverzüglich abarbeiten zu können. Die Erstellung eines Konzeptes ist sehr zeitintensiv und kann rund drei Monate dauern da es nur wenige Brandschutzprüfer gibt. Derzeit laufen Gutachten, die die Toxizität auf dem Dachboden gelagerten Gegenständen untersuchen, damit wir überhaupt wissen, wie damit umgegangen werden muss.
Weiter informiert die Bürgermeisterin Frau Weber über Details der Brandschutzmaßnahmen im Schloss, welche durchaus bereits vorhanden sind. Das Problem ist die Erarbeitung eines Gesamtkonzeptes, in welchem die vorhandenen Konzepte integriert werden müssen.
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt für die Erstellung eines Brandschutz- und Brandmeldekonzeptes für das Schloss Moritzburg aus dem Produktkonto 25200.543112 – Geschäftsaufwendung Sachverständigen-, Gerichts- u. ähnliche Kosten – eine außerplanmäßige Aufwendung für den Haushalt 2019 in Höhe von 50.000,00 €.
Die Maßnahme wird finanziert aus Mehrerträgen aus den Produktkonten:
42424.465100 | Erträge aus Gewinnanteilen aus verbundenen Unternehmen u. Beteiligungen (Gewinnausschüttung Schwimmhalle) | 42.400 € |
54100.432100 | Benutzungsgebühren u. ähnliche Entgelte (Sondernutzungen) | 7.600 € |
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 37 |
davon anwesend: | 26 |
Ja-Stimmen: | 24 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Stimmenthaltungen: | 2 |
von der Abstimmung gemäß |
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§ 33 KVG LSA ausgeschlossen: | 0 |