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Auszug - Neufassung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung der Stadt Zeitz - Schmutzwasserbeitragssatzung - Die bereits ausgereichten Unterlagen sind zur Sitzung mitzubringen.  

51. (Sonder-) Sitzung des Stadtrates Zeitz
TOP: Ö 12
Gremium: Stadtrat Zeitz Beschlussart: abgelehnt
Datum: Mi, 19.06.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:15
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
VI/STR/75/0894/19 Neufassung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung der Stadt Zeitz - Schmutzwasserbeitragssatzung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Eigenbetrieb "Abwasserbeseitigung Zeitz"
Federführend:Eigenbetrieb "Abwasserbeseitigung Zeitz"   

Oberbürgermeister Herr Thieme:

Der Oberbürgermeister geht zunächst davon aus, dass die Verfügung des Burgenlandkreises mit entsprechender Begründung allen Stadträten bekannt ist.

Als Oberbürgermeister ist er verpflichtet, die Stadträte dazu anzuhalten, an Recht und Gesetz festzuhalten und eine rechtmäßige Satzung zu beschließen. Inzwischen geht es allerdings auch um eine Schadensbegrenzung. Zum Beispiel bei den noch nicht beschiedenen Widerspruchsbescheiden geht es um ein Volumen von 2,5 Mio. Euro, dass, wenn es nicht mangels rechtmäßiger Satzung eingetrieben werden kann, den Haushalt der Stadt belasten würde. Derzeit gibt es nunmehr vier ablehnende gerichtliche Entscheidungen ergangen zu Lasten der Stadt mit der Begründung, dass die rechtswidrige Satzung der Stadt Zeitz dazu führt, dass der Bescheid insgesamt rechtswidrig ist. Dem Eigenbetrieb entsteht daraus ein Schaden, für den die Stadt Zeitz aufkommen muss. Daher bittet er hier noch einmal die Stadträte um Zustimmung.

 

Herr Hedrich:

Herr Oberbürgermeister, werte Stadträte und Stadträtinnen. Ich gehe davon aus, dass eine beschlossene Satzung vorliegt. Ich persönlich werde dieser Vorlage nicht zustimmen, weil ich mich hier gegängelt fühle durch den Burgenlandkreis und den Gesetzgeber. Sollen sie doch die Verfügung machen. Wozu bin ich hier Stadtrat, wenn ich nicht über die Belange unserer Stadt mit abstimmen kann, wenn Dritte von außen über die mehrheitlichen Entscheidungen des Stadtrates bestimmen. Das finde ich nicht in Ordnung. Ich stimme dem Stadtrat Herrn Gentsch voll zu wenn er sagt: „Bürokratie ist hier ganz groß geschrieben.“

Ich bin jetzt 20 Jahre Stadtrat. Ich hatte eine andere Vorstellung von Selbstverwaltung. Davon sind wir schon lange weg. Dann soll von dort über die Stadträte bestimmt werden, Wahlen braucht man dann keine mehr.

 

Oberbürgermeister Herr Thieme:

Der Oberbürgermeister zeigt Verständnis für die Ausführungen. Es ist jedoch nun einmal ein Auswuchs des Rechtsstaatsprinzips und der Gewaltenteilung, dass man sich gegen Verwaltungsakte o. ä. über das Gericht Hilfe wehren kann. Ergebnis kann durchaus sein, dass sich die Maßstäbe für das Verwaltungshandeln ändern und das Verwaltungshandeln als nicht mehr richtig betrachtet werden muss.

 

Herr Heller:

Meine sehr geehrten Damen und Herren. Unsere Meinung zu diesem Thema hat sich nicht geändert, demzufolge werden wir auch nicht zustimmen. Es ist überhaupt nicht einzusehen, dass solche Dinge vollzogen werden. Er stimmt Herrn Hedrich zu, das hat mit kommunaler Selbstverwaltung nichts mehr zu tun. Wenn der Stadtrat Zeitz beschließt, das hat so zu sein, dann soll das auch so sein.


Beschluss:

 

Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt entsprechend der Verfügung der Kommunalaufsicht des Burgenlandkreises, Az.: 151601/D/590 vom 14.05.2019,  die Neufassung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung der Stadt Zeitz – Schmutzwasserbeitragssatzung.


Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

36

davon anwesend:

26

Ja-Stimmen:

2

Nein-Stimmen:

22

Stimmenthaltungen:

2

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

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