Auszug - Satzung über das Wahlverfahren zum Stadtelternrat für die Kindertageseinrichtungen in der Stadt Zeitz
3. Sitzung des Stadtrates Zeitz | ||||||||
TOP: | Ö 15 | Beschluss: | VI/STR/40/0991/19 | |||||
Gremium: | Stadtrat Zeitz | Beschlussart: | geändert beschlossen | |||||
Datum: | Do, 12.09.2019 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 21:00 | |||||||
Raum: | Friedenssaal | |||||||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | |||||||
VI/STR/40/0991/19 Satzung über das Wahlverfahren zum Stadtelternrat für die Kindertageseinrichtungen in der Stadt Zeitz | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Fachbereich Soziales Zeitz SG Kindertageseinrichtungen | |||||||
Federführend: | Fachbereich Soziales Zeitz | |||||||
Änderung der Anwesenheit:
Herr Köstler und Frau Schindler nehmen wieder an der Sitzung teil, so dass ab diesem Zeitpunkt insgesamt 33 stimmberechtigte Mitglieder des Stadtrates einschließlich des Oberbürgermeisters anwesend sind.
Frau Langenberg, Fachbereichsleiterin Soziales Zeitz,
beantragt nachfolgenden Halbsatz im § 9, Absatz 1, Seite 3, der Satzung zu streichen, da dies nicht in die Zuständigkeit des Stadtrates fällt:
„... sowie eine(n) Vertreter(in) und dessen/deren Stellvertreter/in für die Kreiselternvertretung.“
Beschluss:
Beschluss-Nr.: VI/STR/40/0991/1209/19:
Der Stadtrat beschließt die Satzung über das Wahlverfahren zum Stadtelternrat für die Kindertageseinrichtungen in der Stadt Zeitz.
Abstimmungsergebnis zum Beschluss mit Änderung:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 35 |
davon anwesend: | 33 |
Ja-Stimmen: | 33 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Stimmenthaltungen: | 0 |
von der Abstimmung gemäß |
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§ 33 KVG LSA ausgeschlossen: | 0 |