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Auszug - 4. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Zeitz zur Umlage der Verbandsbeiträge des Unterhaltungsverbandes „Weiße Elster“ vom 19.12.2014  

Sitzung des Ortschaftsrates Theißen
TOP: Ö 7
Gremium: Ortschaftsrat Theißen Beschlussart: abgelehnt
Datum: Di, 24.09.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:20
Raum: Theißen, Bürgerraum, Schulstr.9
Ort: Schulstraße 9, 06711 Zeitz
VII/STR/65/0028/19 4. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Zeitz zur Umlage der Verbandsbeiträge des Unterhaltungsverbandes „Weiße Elster“ vom 19.12.2014
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Technisches Zeitz
SG Gebühren und Beiträge
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   

Herr Immisch erläutert anfangs die Grundlagen zum besseren Verständnis für die neuen Ortschaftsräte. Alle Gemeinden unterliegen der Pflichtmitgliedschaft des UHV Weiße Elster. Der Beitrag ergibt sich zum Teil auf Grundlage eines Bescheides (2017) des UHV und der im Entsorgungsgebiet niederschlagswasserseitig betroffenen Grundstücke. Die Stadt Zeitz muss dadurch aus kommunaler Sicht noch einen gewissen Anteil auf die Bürgerinnen und Bürger umlegen. Dabei wurde eine Erhebungsuntergrenze i. H. v. 5€ eingeführt. Allerdings muss die Änderungssatzung bis Ende des Jahres 2019 beschlossen werden. In diesem Beitrag sind außerdem anteilig der Aufgabenerfüllung Personal (21%) - sowie Sachkosten kalkulatorisch berücksichtigt.

 

Herr Forner fordert einen Rechenschaftsbericht für die Erhöhung der Beiträge, da diese in den letzten Jahren enorm gestiegen sind (von 2017 bis 2019 sogar verdoppelt).

 

Herr Immisch teilt mit, dass die Verwaltung auf die Kosten des UHV keinen Einfluss hat, da der Verwaltungsrat des UHV den Beitrag festsetzt. Die Stadt selbst hat lediglich eine Stimme in diesem Gremium.

 

Herr Köstler fordert eine Erläuterung zu dem drastischen Anstieg der Kosten seitens Herrn Schenk im nächsten Stadtrat.

 

Herr Ronneberger fügt hinzu, dass zwar Kosten steigen, jedoch die Fließfähigkeit der Gewässer in der Ortschaft und Umgebung sich zunehmend verschlechtert.

 

Herr Fuckner bestätigt dieses und weist auf den Schilf- und Baumwuchs in den Gewässern hin.


Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die 4. Änderungssatzung der Satzung zur Umlage der Verbandsbeiträge des Unterhaltungsverbandes „Weiße Elster“ vom 19.12.2014.


Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

9

davon anwesend:

8

Ja-Stimmen:

0

Nein-Stimmen:

8

Stimmenthaltungen:

0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0