Auszug - 4. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Zeitz zur Umlage der Verbandsbeiträge des Unterhaltungsverbandes „Weiße Elster“ vom 19.12.2014
Sitzung des Ortschaftsrates Theißen | ||||||||
TOP: | Ö 7 | |||||||
Gremium: | Ortschaftsrat Theißen | Beschlussart: | abgelehnt | |||||
Datum: | Di, 24.09.2019 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 19:00 - 20:20 | |||||||
Raum: | Theißen, Bürgerraum, Schulstr.9 | |||||||
Ort: | Schulstraße 9, 06711 Zeitz | |||||||
VII/STR/65/0028/19 4. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Zeitz zur Umlage der Verbandsbeiträge des Unterhaltungsverbandes „Weiße Elster“ vom 19.12.2014 | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Fachbereich Technisches Zeitz SG Gebühren und Beiträge | |||||||
Federführend: | Fachbereich Technisches Zeitz | |||||||
Herr Immisch erläutert anfangs die Grundlagen zum besseren Verständnis für die neuen Ortschaftsräte. Alle Gemeinden unterliegen der Pflichtmitgliedschaft des UHV Weiße Elster. Der Beitrag ergibt sich zum Teil auf Grundlage eines Bescheides (2017) des UHV und der im Entsorgungsgebiet niederschlagswasserseitig betroffenen Grundstücke. Die Stadt Zeitz muss dadurch aus kommunaler Sicht noch einen gewissen Anteil auf die Bürgerinnen und Bürger umlegen. Dabei wurde eine Erhebungsuntergrenze i. H. v. 5€ eingeführt. Allerdings muss die Änderungssatzung bis Ende des Jahres 2019 beschlossen werden. In diesem Beitrag sind außerdem anteilig der Aufgabenerfüllung Personal (21%) - sowie Sachkosten kalkulatorisch berücksichtigt.
Herr Forner fordert einen Rechenschaftsbericht für die Erhöhung der Beiträge, da diese in den letzten Jahren enorm gestiegen sind (von 2017 bis 2019 sogar verdoppelt).
Herr Immisch teilt mit, dass die Verwaltung auf die Kosten des UHV keinen Einfluss hat, da der Verwaltungsrat des UHV den Beitrag festsetzt. Die Stadt selbst hat lediglich eine Stimme in diesem Gremium.
Herr Köstler fordert eine Erläuterung zu dem drastischen Anstieg der Kosten seitens Herrn Schenk im nächsten Stadtrat.
Herr Ronneberger fügt hinzu, dass zwar Kosten steigen, jedoch die Fließfähigkeit der Gewässer in der Ortschaft und Umgebung sich zunehmend verschlechtert.
Herr Fuckner bestätigt dieses und weist auf den Schilf- und Baumwuchs in den Gewässern hin.
Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die 4. Änderungssatzung der Satzung zur Umlage der Verbandsbeiträge des Unterhaltungsverbandes „Weiße Elster“ vom 19.12.2014.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 9 |
davon anwesend: | 8 |
Ja-Stimmen: | 0 |
Nein-Stimmen: | 8 |
Stimmenthaltungen: | 0 |
von der Abstimmung gemäß |
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§ 33 KVG LSA ausgeschlossen: | 0 |