Auszug - Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer für die Stadt Zeitz ab dem Haushaltsjahr 2020 (Hebesatzsatzung)
Sitzung des Ortschaftsrates Nonnewitz | ||||||||
TOP: | Ö 7 | |||||||
Gremium: | Ortschaftsrat Nonnewitz | Beschlussart: | abgelehnt | |||||
Datum: | Di, 15.10.2019 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 19:00 - 21:15 | |||||||
Raum: | Gemeindeamt Nonnewitz, Hauptstr. 15 | |||||||
Ort: | Hauptstraße 15, 06711 Zeitz | |||||||
VII/STR/20/0029/19 Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer für die Stadt Zeitz ab dem Haushaltsjahr 2020 (Hebesatzsatzung) | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Oberbürgermeister SG Haushalts- und Rechnungswesen | |||||||
Federführend: | Fachbereich Finanzen | |||||||
Frau Endt vom Bereich Steuern / SG Haushalts- und Rechnungswesen erläuterte die Vorlage. Diese wurde in den Ortschaftsräten Kayna und Pirkau abgelehnt.
Herr Schenk fragte an, warum eine Erhöhung für den ländlichen Bereich vorgenommen wird.
Hier sind die Grundstücke größer, im Verhältnis dazu weniger Einwohner, das bedeutet, dass auf die einzelnen Grundstückseigentümer im ländlichen Bereich größere Kosten zukommen als im Kernstadtbereich, wo die einzelnen Grundstücke kleiner sind.
Das ist eine Benachteiligung der Grundstückseigentümer hier.
Frau Endt erklärte, dass alle möglichen Einnahmen im Haushaltskonsolidierungskonzept nötig sind.
Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer für die Stadt Zeitz ab dem Haushaltsjahr 2020 (Hebesatzsatzung).
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 7 |
davon anwesend: | 5 |
Ja-Stimmen: | 0 |
Nein-Stimmen: | 5 |
Stimmenthaltungen: | 0 |
von der Abstimmung gemäß |
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§ 33 KVG LSA ausgeschlossen: | 0 |