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Auszug - Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer für die Stadt Zeitz ab dem Haushaltsjahr 2020 (Hebesatzsatzung)  

Sitzung des Ortschaftsrates Pirkau
TOP: Ö 7
Gremium: Ortschaftsrat Pirkau Beschlussart: abgelehnt
Datum: Mo, 14.10.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:10
Raum: Büro Holzbau Meuche
Ort:
VII/STR/20/0029/19 Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer für die Stadt Zeitz ab dem Haushaltsjahr 2020 (Hebesatzsatzung)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Oberbürgermeister
SG Haushalts- und Rechnungswesen
Federführend:Fachbereich Finanzen   

Frau  Bernshausen, Sachgebiet Haushalt und Rechnungswesen, erläutert die Vorlage der Festsetzung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer ab dem Haushaltsjahr 2020. Demnach wird die Erhöhung auch auf die Ortschaft Pirkau zutreffen.

 

Herr Meuche informiert, dass die durchschnittliche Grundstücksgröße in der Ortschaft  Pirkau 4000 m² beträgt. Eine Erhöhung der Steuern in unserer Ortschaft auf Grund und Boden sowie Gewerbe stellt keine Gleichbehandlung gegenüber den privaten Liegenschaften der Stadt Zeitz und den Gewerbebetrieben dar.

 

Herr Michael Kretzschmar äußert, dass die ländlichen Gebiete  nicht gleichhoch, wie die städtischen Zentren besteuert werden sollen.


Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer für die Stadt Zeitz ab dem Haushaltsjahr 2020 (Hebesatzsatzung).


Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

4

davon anwesend:

4

Ja-Stimmen:

0

Nein-Stimmen:

4

Stimmenthaltungen:

0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0