Auszug - Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer für die Stadt Zeitz ab dem Haushaltsjahr 2020 (Hebesatzsatzung)
Sitzung des Ortschaftsrates Würchwitz | ||||||||
TOP: | Ö 7 | |||||||
Gremium: | Ortschaftsrat Würchwitz | Beschlussart: | abgelehnt | |||||
Datum: | Di, 22.10.2019 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 19:00 - 20:45 | |||||||
Raum: | Saalstube der Gaststätte | |||||||
Ort: | Würchwitz | |||||||
VII/STR/20/0029/19 Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer für die Stadt Zeitz ab dem Haushaltsjahr 2020 (Hebesatzsatzung) | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Oberbürgermeister SG Haushalts- und Rechnungswesen | |||||||
Federführend: | Fachbereich Finanzen | |||||||
Frau Schürmann von der Stadtverwaltung Zeitz stellte die Satzung vor. Dabei stellte
sie heraus, dass die Hebesätze seit Eingemeindungsvertrag 2009 zum 31.12.2018
auslaufen. Es soll eine Gleichbehandlung in allen Teilen der Stadt Zeitz erfolgen. Die Hebesätze für Grundsteuer A und B entsprechen in Würchwitz bereits denen der Stadt Zeitz, lediglich der Gewerbesteuerhebesatz erhöht sich von 320 auf 400%. Die Entscheidung des Ortschaftsrates wird in der Stadtratssitzung bekannt gegeben, die Entscheidung über die Änderung hat aber grundsätzlich der Stadtrat in seiner Sitzung am 12.12.2019.
Die Satzung wird mit folgendem Abstimmergebnis bestätigt:
Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer für die Stadt Zeitz ab dem Haushaltsjahr 2020 (Hebesatzsatzung).
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 6 |
davon anwesend: | 6 |
Ja-Stimmen: | 0 |
Nein-Stimmen: | 5 |
Stimmenthaltungen: | 1 |
von der Abstimmung gemäß |
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§ 33 KVG LSA ausgeschlossen: | 0 |