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Auszug - Ausbau der Humboldtstraße in Zeitz und Erhebung von Straßenausbaubeiträgen  

4. Sitzung des Stadtrates Zeitz
TOP: Ö 12 Beschluss:VII/STR/65/0035/19
Gremium: Stadtrat Zeitz Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 24.10.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:15 - 20:05
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
VII/STR/65/0035/19 Ausbau der Humboldtstraße in Zeitz und Erhebung von Straßenausbaubeiträgen
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Technisches Zeitz
SG Gebühren und Beiträge
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   

 

Änderung der Anwesenheit:

Herr Gentsch, Herr Enzmann und Herr Exler, M. nehmen wieder an der Sitzung teil, so dass ab diesem Zeitpunkt insgesamt 32 stimmberechtigte Mitglieder einschließlich des Oberbürgermeisters anwesend sind.

 

Dr. Altmann weist noch einmal auf die vorliegenden Beschlussempfehlungen aus der Sitzung des Bauausschusses vom 16.10.2019 und der Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses vom 17.10.2019 hin, die Erhebung der Straßenausbaubeiträge für den Ausbau der Humboldtstraße mit Abschnittsbildung zwischen Steinsgraben und Robert-Koch-Straße bis nach der Landtagswahl 2021 auszusetzen. Der Oberbürgermeister, Herr Thieme, spricht sich gegen den Änderungsantrag aus und verweist auf die Beitragserhebungspflicht auf Grundlage der gültigen Satzungen und Verordnungen.

 

In sich anschließenden Diskussion werden Meinungen und Standpunkte über den Zustand der Humboldtstraße und der Gehwege nach den durchgeführten Arbeiten dargelegt und eine Erhebung von Straßenausbaubeiträgen als nicht gerechtfertigt angesehen. Es wird ebenfalls auf den unbefriedigenden Zustand der Robert-Koch-Straße nach dem erfolgten Ausbau im vorigen Jahr hingewiesen. Es sei zu prüfen, ob der Erbringer der Bauleistung in Rechenschaft gezogen werden könne. Es wird darauf verwiesen, dass in vielen Bundesländern die Straßenausbeiträge bereits abgeschafft worden sind bzw. in Frage gestellt werden.

 

In der weiteren Diskussion wird verdeutlicht, dass die Humboldtstraße mit einem historischen Mosaikpflaster - dem hochwertigen Bernburger Mosaikpflaster – gepflastert sei und den Stadtteil präge. Dieses Mosaikpflaster sei auch in Leipzig, in Halle im Paulusviertel und im Waldstraßenviertel zu finden. Nun werde das Mosaikpflaster teilweise durch minderwertigen Beton ersetzt.

 

Der Vorsitzenden des Stadtrates, Herr Dr. Altmann, bittet um Abstimmung über die Empfehlung des Zusatzantrages aus dem Haupt- und Wirtschaftsausschuss.

 

Abstimmung zum Zusatzantrag aus dem Haupt- und Wirtschaftsausschuss vom 17.10.2019:

Aussetzung der Straßenausbaubeiträge bis zum Entscheid des Landtages Magdeburg – für maximal 2 Jahre – längstens bis 31.12.2021

 

Abstimmungsergebnis zum Zusatzantrag:

 28 Ja-Stimmen

   3 Nein-Stimmen

   1 Enthaltungen


Beschluss:

Beschluss-Nr.: VII/STR/65/0035/2410/19:

Der Stadtrat Zeitz beschließt die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für den Ausbau der Humboldtstraße mit Abschnittsbildung zwischen Steinsgraben und Robert-Koch-Straße.

 

Die Baumaßnahme bezieht sich auf die Erneuerung der Einrichtungen zur Oberflächenentwässerung sowie den grundhaften Ausbau des Gehweges (Westseite).

 

Entsprechend § 3 Abs. 2 und 3 sowie § 6 der Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz werden die Abschnittsbildung und die Aufwandsspaltung beschlossen.

 

Gemäß § 1 a der Straßenausbaubeitragssatzung ist die Maßnahme beitragspflichtig und es werden von den Grundstückseigentümern einmalige Straßenausbaubeiträge erhoben.

 

Entsprechend der Verkehrsbedeutung wird die Humboldtstraße als Haupterschließungsstraße klassifiziert.

 

Die Aussetzung der Straßenausbaubeiträge bis zum Entscheid des Landtages Magdeburg – für maximal 2 Jahre – längstens bis 31.12.2021 wird beschlossen.


Abstimmungsergebnis zum geänderten Beschluss:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

37

davon anwesend:

32

Ja-Stimmen:

29

Nein-Stimmen:

3

Stimmenthaltungen:

0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0