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Auszug - Ausbau des Kirchplatzes im Ortsteil Kayna und Erhebung von Straßenausbaubeiträgen  

4. Sitzung des Stadtrates Zeitz
TOP: Ö 13 Beschluss:VII/STR/65/0049/19
Gremium: Stadtrat Zeitz Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 24.10.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:15 - 20:05
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
VII/STR/65/0049/19 Ausbau des Kirchplatzes im Ortsteil Kayna und Erhebung von Straßenausbaubeiträgen
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Technisches Zeitz
SG Gebühren und Beiträge
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   

 

Änderung der Anwesenheit:

Ab 18:55 Uhr nimmt Herr Schulze-Knechtel nicht mehr an der Sitzung des Stadtrates teil. Ab Zeitpunkt sind insgesamt 31 stimmberechtigte Mitglieder des Stadtrates einschließlich des Oberbürgermeisters anwesend.

 

Herr Exler, A. stellt folgenden Antrag:

Aussetzung der Straßenausbaubeiträge bis zum Entscheid des Landtages Magdeburg – für maximal 2 Jahre – längstens bis 31.12.2021

 

Abstimmungsergebnis zum Antrag:

 26 Ja-Stimmen

   3 Nein-Stimmen

   2 Enthaltungen

 

Änderung der Anwesenheit:

Herr Stahn hat den Sitzungssaal verlassen, so dass insgesamt 30 stimmberechtigte Mitglieder einschließlich des Oberbürgermeisters abstimmen werden.


Beschluss:

Beschluss-Nr.: VII/STR/65/0049/2410/19:

Unter Änderung des Beschlusses des Stadtrates mit der Nr. VI/STR/65/0941/19 soll sich die Baumaßnahme „Ausbau des Kirchplatzes im Ortsteil Kayna“ nur auf die Einrichtungen zur Oberflächenentwässerung beziehen. Hierzu beschließt der Stadtrat der Stadt Zeitz die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen.

 

Entsprechend § 3 Abs. 3 sowie § 6 der Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz wird die Aufwandsspaltung beschlossen.

 

Gemäß § 1 a der Straßenausbaubeitragssatzung ist die Maßnahme beitragspflichtig und es werden von den Grundstückseigentümern einmalige Straßenausbaubeiträge erhoben.

 

Entsprechend der Verkehrsbedeutung wird der Kirchplatz als Haupterschließungsstraße klassifiziert.

 

Die Aussetzung der Straßenausbaubeiträge bis zum Entscheid des Landtages Magdeburg – für maximal 2 Jahre – längstens bis 31.12.2021 wird beschlossen.


Abstimmungsergebnis zum geänderten Beschluss:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

37

davon anwesend:

30

Ja-Stimmen:

28

Nein-Stimmen:

2

Stimmenthaltungen:

0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0