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Auszug - Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer für die Stadt Zeitz ab dem Haushaltsjahr 2020 (Hebesatzsatzung)  

Sitzung des Ortschaftsrates Theißen
TOP: Ö 7
Gremium: Ortschaftsrat Theißen Beschlussart: abgelehnt
Datum: Di, 29.10.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:35
Raum: Theißen, Bürgerraum, Schulstr.9
Ort: Schulstraße 9, 06711 Zeitz
VII/STR/20/0029/19 Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer für die Stadt Zeitz ab dem Haushaltsjahr 2020 (Hebesatzsatzung)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Oberbürgermeister
SG Haushalts- und Rechnungswesen
Federführend:Fachbereich Finanzen   

Frau Schürmann erläutert die erforderliche Finanzmittelbeschaffung der Stadt Zeitz. Die Steuerlast muss gleich verteilt werden. Außerdem wurden die Steuerhebesätze für Theißen seit über 10 Jahren nicht geändert, wodurch Theißen unter dem Steuersatz im gesamten Stadtgebiet liegt. Durch die Gewerbesteuer wären Unternehmen nicht mehr belastet, da diese in Bezug auf die Gewinne gezahlt werden muss.

 

Herr Köstler hat einen Einwand zu der Erhöhung, da die Firmen aus dem Gewinn heraus investieren. Aus diesem Grund sollte es niedrige Steuersätze für die Firmen geben. Die daraus entstehenden Verluste können über die Strukturwandelmittel wieder ausgeglichen werden. Außerdem wären diese niedrigen Steuersätze für verschiedene Unternehmen anlockend, wovon die Stadt Zeitz wiederum profitieren würde, da neue Arbeitsplätze entstehen, junge Leute in die Stadt ziehen und die Industrie sich vergrößert. Nach einer gewissen Zeit wäre dann an eine Erhöhung denkbar. Jetzt müsse die Voraussetzung für eine angemessene Struktur geschaffen werden.

 

Frau Dölz fügt hinzu, dass laut §99 KVG LSA erst die Fördermittel beantragt werden sollten, da es außerdem schwierig wird, die Steuern nach einer solchen Erhöhung wieder zu senken.

 

Herr Forner bezieht sich auf die Satzung aus dem Jahr 2015. Die Gewerbesteuer sollte nicht höher als die der Gemeinde Elsteraue sein, da sich nur Gewerbe ansiedeln kann, wenn man niedrige Abgaben als Unternehmen hat. Stattdessen sollte man die Ausgaben der Stadt Zeitz senken.

 

Herr Ronneberger sieht diese Erhöhung als kontraproduktiv an, da große Unternehmen, wie zum Beispiel die Mibrag, ihren Hauptsitz in die Gemeinde Elsteraue verlegen könnten. Schließlich hat das Braunkohleunternehmen aus diesem Grund den Standort Theißen bevorzugt.

 

Herr Ham ist der Meinung, dass diese Erhöhung nur einen kurzfristigen Effekt aufgrund relativ niedriger Einnahmen erzeugen würde. Die Grundsteuer müsse nicht erhöht, sondern in Bezug auf die anderen Gemeinden angeglichen werden. Die Bildung eines Mittelwertes wäre hierbei die bessere Lösung.


Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer für die Stadt Zeitz ab dem Haushaltsjahr 2020 (Hebesatzsatzung).


Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

9

davon anwesend:

6

Ja-Stimmen:

0

Nein-Stimmen:

6

Stimmenthaltungen:

0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0

 

 

Frau Schürmann verabschiedet sich.