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Auszug - Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 85 im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 b Baugesetzbuch „Eigenheimbau an der L 191“ im Ortsteil Pirkau von Zeitz  

Sitzung des Ortschaftsrates Pirkau
TOP: Ö 7
Gremium: Ortschaftsrat Pirkau Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 18.11.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:20
Raum: Büro Holzbau Meuche
Ort:
VII/STR/65/0060/19 Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 85 im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 b Baugesetzbuch „Eigenheimbau an der L 191“ im Ortsteil Pirkau von Zeitz
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Technisches Zeitz
SG Stadtentwicklung
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   

Herr Villiers erläuterte anhand des o. a. Bebauungsplanes Nr. 85 das Vorhaben des Eigenheimbaus an der L191 in der Ortschaft Pirkau und informierte zum beschleunigten (vereinfachten) Verfahren gemäß §13 Baugesetzbuch.


Beschluss:

Der Stadtrat beschließt:

 

Für das Flurstück 153, Flur 3, in der Gemarkung Döbris und in  Anlage 1 dargestellter Bereich, an der Landstraße 191 im Ortsteil Pirkau, wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 85 –„Eigenheimbau an der L 191“ aufgestellt.

Anlage 1 ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

Es wird folgendes Planziel angestrebt:

Schaffung von Baurecht zur Errichtung eines Einfamilienhauses.

Der Flächennutzungsplan der Stadt Zeitz wird entsprechend angepasst.

 

Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 85 erfolgt als Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 b Baugesetzbuch (BauGB).

Es wird kein Umweltbericht erstellt.

 

Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.


Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

4

davon anwesend:

3

Ja-Stimmen:

3

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0