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Auszug - Erhalt der vorhandenen und Aufstellung einer weiteren stationären Messstation mit der Möglichkeit zum mobilen Einsatz der Messeinrichtung zur Überwachung der Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit im fließenden Verkehr in der Stadt Zeitz  

Sitzung des Ordnungsausschusses
TOP: Ö 7
Gremium: Ordnungsausschuss Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 18.11.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:30 - 18:50
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
VII/STR/32/0064/19 Erhalt der vorhandenen und Aufstellung einer weiteren stationären Messstation mit der Möglichkeit zum mobilen Einsatz der Messeinrichtung zur Überwachung der Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit im fließenden Verkehr in der Stadt Zeitz
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Recht u. Ordnungswesen
SG Sicherheit u. Ordnung
Federführend:Fachbereich Ordnungswesen   

Frau Weber und Frau Vincenz erläuterten die vorliegende Beschlussvorlage.

 

Die Fragen, Hinweise und Bedenken der Ausschussmitglieder zur Notwendigkeit, zu Personalkosten und Einsatzmöglichkeiten für das mobile Blitzen wurden beantwortet bzw. ausführlich diskutiert.

 

► Eine Übersicht der möglichen mobilen Blitzerstandorte wird dem Protokoll als Anlage beigefügt.

 

Herr Schenk hat in der Diskussion den Antrag gestellt, die Messsäule in Theißen erst einmal nur für ein Jahr beizubehalten.

 

Herr Nicolai stellte den Antrag von Herrn Schenk

 

„Beibehaltung der vorhandenen stationären Messsäule in der Ortslage Theißen zunächst für ein Jahr.“

 

zur Abstimmung.

 

Abstimmung Antrag:   5 Ja-Stimmen / 1 Gegenstimme / 1 Stimmenthaltung

    Somit ist der Antrag angenommen.

 

 

Im Anschluss stellte Herr Nicolai die geänderte Beschlussvorlage zur Abstimmung:              

 

 

 


Beschluss:

Der Stadtrat beschließt,

 

 

  1. Die Beibehaltung der vorhandenen stationären Messsäule in der Ortslage Theißen zunächst für ein Jahr.

 

  1. Die Aufstellung einer weiteren stationären Messsäule in Zeitz, Geußnitzer Straße, Höhe Tejo-Möbelhaus.
    Beide Messsäulen sollen sowohl die Wechselmöglichkeit der Messung in beide Fahrtrichtungen, als auch die Option besitzen, als mobile Messanlage eingesetzt werden zu können.

 

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

6

Ja-Stimmen:

5

Nein-Stimmen:

1

Stimmenthaltungen:

0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0