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Auszug - Wirtschaftsplan 2020 für den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Zeitz  

Sitzung des Betriebsausschusses
TOP: Ö 7
Gremium: Betriebsausschuss Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mi, 20.11.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:00
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
VII/STR/75/0067/19 Wirtschaftsplan 2020 für den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Zeitz
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Eigenbetrieb "Abwasserbeseitigung Zeitz"
Betriebsführer Stadtwerke Zeitz GmbH
Federführend:Eigenbetrieb "Abwasserbeseitigung Zeitz"   

Herr Thieme machte noch hinsichtlich der Kanalbauinvestitionen und der damit verbundenen Straßenausbaubeiträge einige Ausführungen zum Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Abwasser.

 

Herr Exler brachte als Fraktionsvorsitzender der Fraktion FREIE Wähler den nachfolgenden Antrag zum Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung Zeitz für das Jahr 2020 ein:

Alle noch nicht begonnenen Kanalbauinvestitionen im Wirtschaftsplan 2020 des Eigenbetriebes, die in ihrer Folge die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen erforderlich machen, werden mit einem Sperrvermerk versehen. (z.B. Maßnahmen 2, 6, 7; 18-21; 27; Seite 10 Wirtschaftsplan)

Über diese Maßnahmen soll einzeln nach Genehmigung des Wirtschaftsplanes im Stadtrat und Betriebsausschuss beraten und beschlossen werden.

 

Begründet wurde der Antrag wie folgt:

Mittlerweile haben alle wichtigen Fraktionen im Landtag von Sachsen-Anhalt erklärt, dass sie gewillt sind die Straßenausbaubeiträge abzuschaffen. Über den Zeitpunkt und genaue Regelungen wird z. Zt. beraten. Aktuelle sind keine Details bekannt.

Wir möchten mit diesem Antrag Zeit gewinnen. Falls in naher Zukunft die geänderte Finanzierung des Straßenausbau feststeht, können wir mit Einzelbeschlüssen zu den Maßnahmen noch auf diese Veränderungen reagieren. Ein weiterer Hintergrund dieses Antrages ist die Diskussion zur Humboldtstraße in Zeitz 1. BA. Dort stand auch nach einer Kanalbauinvestition durch die Erneuerung der Straßenentwässerung die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen an.

 

Hinweis: Die Maßnahmen sind auf Seite 9 und 10 des Wirtschaftsplanes aufgeführt.

 

In der anschließenden Diskussion wurden die Fragen der Ausschussmitglieder zu Investitionen bzw. Reparaturen durch den Betriebsführer und den Betriebsleiter beantwortet.

Es wurde darauf hingewiesen, dass einige Baumaßnahmen nicht aufschiebbar sind.

 

 

Herr Höfer erläuterte noch einmal die Notwendigkeit der Sachbearbeiterstellen 2 und 3 im Stellenplan des Eigenbetriebes 2020.

Dazu gab es keine weiteren Anfragen

 

 

Die Anfrage von Herrn Forner zum Betriebsführervertrag und den steigenden Kosten wurden durch Herrn Deus und Herrn Thieme beantwortet. Die Erhöhung des Betriebsführerentgeltes steht im Zusammenhang mit dem Personalkostenindex. Der Betriebsführervertrag hat eine Laufzeit von 5 Jahren und verlängert sich dann jeweils um weitere 5 Jahre. Der Stadtrat hat sich dazu bekannt, an diesem Betriebsführervertrag festzuhalten.

 

 

Herr Thieme stellte den Antrag von Herrn Exler zur Abstimmung:

 

Alle noch nicht begonnenen Kanalbauinvestitionen im Wirtschaftsplan 2020 des Eigenbetriebes, die in ihrer Folge die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen erforderlich machen, werden mit einem Sperrvermerk versehen. (z.B. Maßnahmen 2, 6, 7; 18-21; 27; Seite 9/10 Wirtschaftsplan)

Über diese Maßnahmen soll einzeln nach Genehmigung des Wirtschaftsplanes im Stadtrat und Betriebsausschuss beraten und beschlossen werden.

 

Abstimmung:  5 Ja-Stimmen / 0 Gegenstimmen / 2 Stimmenthaltungen

   Somit ist der Antrag angenommen.

Herr Thieme stellte die vorliegende Beschlussvorlage mit der Erweiterung des beschlossenen Antrages der Fraktion FREIE Wähler zur Abstimmung:

 

 


Beschluss:

Der Stadtrat beschließt den Wirtschaftsplan 2020 für den Eigenbetrieb Abwasserbeseiti­gung Zeitz in der Fassung vom 22.10.2019 wie folgt:

 

1.

Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2020 wird im Erfolgsplan festgesetzt:

 

in den Erträgen auf

6.567.453 EUR

 

in den Aufwendungen auf

6.246.083 EUR

 

im Jahresgewinn (+) auf

321.371 EUR

 

im Jahresverlust (-) auf

0 EUR

 

 

 

 

Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2020 wird im Vermögensplan festgesetzt:

 

in den Einnahmen auf

6.839.776 EUR

 

in den Ausgaben auf

6.839.776 EUR

 

 

 

2.

Der Gesamtbetrag der Kredite wird für 2020 festgesetzt:

 

für die Investitionen auf

4.460.748 EUR

 

 

 

 

Der Höchstbetrag des Liquiditätskredites, die zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen,

 

wird festgesetzt auf

935.000 EUR

 

 

 

3.

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen

 

wird festgesetzt auf

5.671.900 EUR

 

 

Alle noch nicht begonnenen Kanalbauinvestitionen im Wirtschftsplan 2020 des Eigenbetriebes, die in ihrer Folge die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen erforderlich machen, werden mit einem Sperrvermerk versehen. (z.B. Maßnahmen 2, 6, 7; 18-21; 27; Seite 9/10 Wirtschaftsplan)

Über diese Maßnahmen soll einzeln nach Genehmigung des Wirtschaftsplanes im Stadtrat und Betriebsausschuss beraten und beschlossen werden.

 


8Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

8

davon anwesend:

7

Ja-Stimmen:

5

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

2

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0