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Auszug - Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer für die Stadt Zeitz ab dem Haushaltsjahr 2020 (Hebesatzsatzung)  

Sitzung des Finanz-und Rechnungsprüfungsausschusses
TOP: Ö 5
Gremium: Finanz-und Rechnungsprüfungsausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 26.11.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 17:20
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
VII/STR/20/0029/19 Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer für die Stadt Zeitz ab dem Haushaltsjahr 2020 (Hebesatzsatzung)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Oberbürgermeister
SG Haushalts- und Rechnungswesen
Federführend:Fachbereich Finanzen   

Zunächst verliest der Vorsitzende des Finanz- und Rechnungsprüfungsausschusses die bisher feststehenden Abstimmungsergebnisse.

 

Herr Dr. Reiche:

Muss die Gewerbesteuer in der Satzung komplett auf ein Niveau angeglichen werden? (die Abgabearten Grund- und Gewerbesteuer liegen bei 400 v. H.)

Wurde diesbezüglich mit den Unternehmen gesprochen?

Kann die Gewerbesteuer schrittweise auf 400 v. H. angehoben werden?

 

Frau Schürmann:

Die hier ausgewiesenen Steuerhebesätze sind die, welche bereits seit Jahren für die Stadt Zeitz und die Ortschaft Zangenberg gelten. Jetzt geht es darum, für das gesamte Stadtgebiet die Hebesätze auf ein Niveau zu bringen, da bisher durch die Gebietsänderungsverträge Sonderregelungen für die Ortschaften galten.

Ziel ist es, die Steuerlast auf alle Abgabepflichtigen gleich zu verteilen. Für die Stadt Zeitz, welche ein Gewerbesteueraufkommen von insgesamt 85 % ausmacht, ändert sich nichts in dem Hebesatz. Der Hebesatz für die Gewerbesteuer gilt seit Jahren für das Stadtgebiet.

Im Hinblick auf die unterschiedlichen Hebesätze in den Ortschaften ist auch der Verwaltungsaufwand sehr hoch. Diese Maßnahme ist auch Bestandteil des Haushaltskonsolidierungskonzeptes.


Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer für die Stadt Zeitz ab dem Haushaltsjahr 2020 (Hebesatzsatzung).


Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

5

Ja-Stimmen:

5

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0