Auszug - Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer für die Stadt Zeitz ab dem Haushaltsjahr 2020 (Hebesatzsatzung)
6. Sitzung des Stadtrates Zeitz | ||||||||
TOP: | Ö 13 | Beschluss: | VII/STR/20/0029/19 | |||||
Gremium: | Stadtrat Zeitz | Beschlussart: | geändert beschlossen | |||||
Datum: | Do, 12.12.2019 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:10 - 20:55 | |||||||
Raum: | Friedenssaal | |||||||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | |||||||
VII/STR/20/0029/19 Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer für die Stadt Zeitz ab dem Haushaltsjahr 2020 (Hebesatzsatzung) | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Oberbürgermeister SG Haushalts- und Rechnungswesen | |||||||
Federführend: | Fachbereich Finanzen | |||||||
Änderung der Anwesenheit:
Herr Heller nimmt ab 18.40 Uhr nicht mehr an der Sitzung teil, so dass ab diesem Zeitpunkt insgesamt 30 stimmberechtigte Mitglieder einschließlich des Oberbürgermeisters anwesend sind.
Folgender Änderungsantrag von Herrn Andreas Exler, Fraktion Freie Wähler, wird durch Herrn Dr. Altmann zur Abstimmung gestellt:
„Die Hebesatzung wird in § 2 (2) Gewerbesteuer
die Zahl 400 wird auf 395 auf Hundert geändert.“
Abstimmungsergebnis zum Antrag:
25 Ja-Stimmen
0 Nein-Stimmen
5 Stimmenthaltungen
Beschluss:
Beschluss-Nr.: VII/STR/20/0029/1212/19:
Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer für die Stadt Zeitz ab dem Haushaltsjahr 2020 (Hebesatzsatzung).
Abstimmungsergebnis zum geänderten Beschluss:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 37 |
davon anwesend: | 30 |
Ja-Stimmen: | 26 |
Nein-Stimmen: | 4 |
Stimmenthaltungen: | 0 |
von der Abstimmung gemäß |
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§ 33 KVG LSA ausgeschlossen: | 0 |
Sitzungspause von 18.50 Uhr bis 19.10 Uhr.