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Auszug - Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 84 im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 b Baugesetzbuch „Eigenheimbau Feldstraße“ im Ortsteil Nonnewitz von Zeitz  

Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses
TOP: Ö 13
Gremium: Haupt-und Wirtschaftsausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 05.12.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:35
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
VII/STR/65/0050/19 Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 84 im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 b Baugesetzbuch „Eigenheimbau Feldstraße“ im Ortsteil Nonnewitz von Zeitz
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Technisches Zeitz
SG Stadtentwicklung
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   

 


Beschluss:

Der Stadtrat beschließt:

 

Für das Flurstück 308/39, Flur 2, in der Gemarkung Nonnewitz und in  Anlage 1 dargestellter Bereich, in der Feldstraße im Ortsteil Nonnewitz, wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 84 –„Eigenheimbau Feldstraße“ aufgestellt.

Anlage 1 ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

Es wird folgendes Planziel angestrebt:

Schaffung von Baurecht zur Errichtung eines Einfamilienhauses.

Der Flächennutzungsplan der Stadt Zeitz wird entsprechend angepasst.

 

Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 84 erfolgt als Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 b Baugesetzbuch (BauGB).

Es wird kein Umweltbericht erstellt.

 

Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

12

davon anwesend:

12

Ja-Stimmen:

12

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0