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Auszug - Verkleinerung des Geltungsbereiches des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 79 - Gewerbegebiet Am Milchhof in Zeitz -   

Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses
TOP: Ö 12
Gremium: Haupt-und Wirtschaftsausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 05.12.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:35
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
VII/STR/65/0052/19 Verkleinerung des Geltungsbereiches des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 79
- Gewerbegebiet Am Milchhof in Zeitz -
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Technisches Zeitz
SG Stadtentwicklung
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   

 


Beschluss:

Der Stadtrat beschließt:

 

Der Geltungsbereich des für das Flurstück 116 der Flur 28 der Gemarkung Zeitz am 15.03.2018 durch den Stadtrat der Stadt Zeitz aufgestellten vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 79 - Gewerbegebiet am Milchhof in Zeitz – wird auf die in der Anlage gekennzeichnete Fläche verkleinert.

 

Es wird folgendes Planziel angestrebt:

Baurechtschaffung zur Errichtung von überdachten Stellplätzen mit einer Fotovoltaikanlage in einem Teilbereich des Geländes der ehemaligen Molkerei an der Tröglitzer Straße gemäß den Darstellungen im Flächennutzungsplan der Stadt Zeitz.

 

Auf die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) soll verzichtet werden.

 

Entsprechend § 2 Abs. 4 BauGB wird eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden.

 

Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

12

davon anwesend:

12

Ja-Stimmen:

12

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0