Auszug - Erhalt der vorhandenen und Aufstellung einer weiteren stationären Messstation mit der Möglichkeit zum mobilen Einsatz der Messeinrichtung zur Überwachung der Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit im fließenden Verkehr in der Stadt Zeitz
Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses | ||||||||
TOP: | Ö 7 | |||||||
Gremium: | Haupt-und Wirtschaftsausschuss | Beschlussart: | geändert beschlossen | |||||
Datum: | Do, 05.12.2019 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 19:35 | |||||||
Raum: | Friedenssaal | |||||||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | |||||||
VII/STR/32/0064/19 Erhalt der vorhandenen und Aufstellung einer weiteren stationären Messstation mit der Möglichkeit zum mobilen Einsatz der Messeinrichtung zur Überwachung der Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit im fließenden Verkehr in der Stadt Zeitz | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Fachbereich Recht u. Ordnungswesen SG Sicherheit u. Ordnung | |||||||
Federführend: | Fachbereich Ordnungswesen | |||||||
Erläuterungen zur Vorlage erfolgen durch Frau Weber, Bürgermeisterin.
Es wird auf die geänderte Beschlussfassung im Ordnungsausschuss und eine Änderung in der Begründung zur Vorlage – hier: Seite 3 – Korrektur der Sachkosten hingewiesen. Die Änderungen liegen allen Ausschussmitgliedern vor.
Aus der folgenden Diskussion ergab sich eine weitere Änderung im Beschlusstext:
- Die Aufstellung einer weiteren stationären Messsäule in Zeitz, deren Standort noch bestimmt wird. …
Damit lautet der komplette geänderte Beschluss folgendermaßen:
- Die Beibehaltung der vorhandenen stationären Messsäule in der Ortslage Theißen zunächst für ein Jahr.
- Die Aufstellung einer weiteren stationären Messsäule in Zeitz, deren Standort noch bestimmt wird.
Beide Messsäulen sollen sowohl die Wechselmöglichkeit der Messung in beide Fahrtrichtungen, als auch die Option besitzen, als mobile Messanlage eingesetzt werden zu können.
Geänderter Beschluss:
Der Stadtrat beschließt,
- Die Beibehaltung der vorhandenen stationären Messsäule in der Ortslage Theißen zunächst für ein Jahr.
- Die Aufstellung einer weiteren stationären Messsäule in Zeitz, deren Standort noch bestimmt wird
Beide Messsäulen sollen sowohl die Wechselmöglichkeit der Messung in beide Fahrtrichtungen, als auch die Option besitzen, als mobile Messanlage eingesetzt werden zu können.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 12 |
davon anwesend: | 12 |
Ja-Stimmen: | 10 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Stimmenthaltungen: | 2 |
von der Abstimmung gemäß |
|
§ 33 KVG LSA ausgeschlossen: | 0 |
Herr Eckel stellt den Geschäftsordnungsantrag die TOP´s 16 und 17 an dieser Stelle vorzuziehen.
Abstimmung: Ja-Stimmen: 9
Nein-Stimmen: 1
Enthaltungen: 2
Damit ist der Geschäftsordnungsantrag angenommen.
Geänderter Beschluss:
Der Stadtrat beschließt,
- Die Beibehaltung der vorhandenen stationären Messsäule in der Ortslage Theißen zunächst für ein Jahr.
- Die Aufstellung einer weiteren stationären Messsäule in Zeitz, deren Standort noch bestimmt wird
Beide Messsäulen sollen sowohl die Wechselmöglichkeit der Messung in beide Fahrtrichtungen, als auch die Option besitzen, als mobile Messanlage eingesetzt werden zu können.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 12 |
davon anwesend: | 12 |
Ja-Stimmen: | 10 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Stimmenthaltungen: | 2 |
von der Abstimmung gemäß |
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§ 33 KVG LSA ausgeschlossen: | 0 |