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Auszug - Erlass einer haushaltswirtschaftlichen Sperre für Kanal- und Straßenbaumaßnahmen  

Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses
TOP: Ö 6
Gremium: Haupt-und Wirtschaftsausschuss Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 05.12.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:35
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
VII/STR/20/0084/19 Erlass einer haushaltswirtschaftlichen Sperre für Kanal- und Straßenbaumaßnahmen
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Oberbürgermeister
SG Haushalts- und Rechnungswesen
Federführend:Fachbereich Finanzen   

Änderung der Anwesenheit:

Herr Exler, Andreas nimmt ab 17:15 Uhr an der Beratung teil, damit sind   12   stimmberechtigen Mitglieder des Haupt- und Wirtschaftsausschusses anwesend.

 

Erläuterungen zur Vorlage erfolgen durch Herrn Thieme.

Hintergrund dieser Haushaltssperre ist, dass der Stadtrat den Bürgern nicht unnötige Kosten auferlegen will, zumal die Straßenausbaubeiträge in absehbarer Zeit abgeschafft werden sollen,

es zum jetzigen Zeitpunkt jedoch noch keinen Stichtag für entsprechende Regelungen und auch keine Information zu Ersatzfinanzierungen gibt. Gleichzeitig wird der Stadtrat nicht mehr bereit sein, Straßenausbaubeiträge zu beschließen, so dass die Maßnahmen nicht mehr finanziert wären.

 

Herr Thieme ergänzt den Beschlusstext im 2. Absatz wie folgt:

 

Über die Durchführung unabweisbarer Einzelmaßnahmen und deren Finanzierung entscheidet der Stadtrat im Einzelfall, jeweils nach Vorberatung im Betriebs- bzw. Bauausschuss.

 

Die erlassene HH-Sperre betrifft alle noch nicht begonnenen Maßnahmen.

 

Antrag Frau Späte:

Die Einzelstraßenbaumaßnahme Pfalzstraße in Kayna, ist entsprechend des Stadtratsbeschlusses vom 24.10.2019 durchzuführen.

 

Abstimmung zum Antrag:

Ja-Stimmen:  11

Nein-Stimmen:   0

Enthaltungen:    1


Geänderter Beschluss:

Der Stadtrat beauftragt den Oberbürgermeister, ab sofort eine haushaltswirtschaftliche Sperre für alle Kanal- und Straßenbaumaßnahmen der Stadt Zeitz und des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung Zeitz, die Straßenausbaubeiträge auslösen und die noch nicht begonnen sind, zu erlassen.

Die Sperre gilt sowohl für die Haushaltsansätze als auch die Verpflichtungsermächtigungen.

 

Über die Durchführung unabweisbarer Einzelmaßnahmen und deren Finanzierung entscheidet der Stadtrat im Einzelfall, jeweils nach Vorberatung im Betriebs- bzw. Bauausschuss.

 

Die Haushaltssperre gilt so lange, bis konkrete landesrechtliche Regelungen zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge vorliegen.

 


Abstimmungsergebnis zum geänderten Beschluss:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

12

davon anwesend:

12

Ja-Stimmen:

11

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

1

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

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