Auszug - Erlass einer haushaltswirtschaftlichen Sperre für Kanal- und Straßenbaumaßnahmen
6. Sitzung des Stadtrates Zeitz | ||||||||
TOP: | Ö 10 | Beschluss: | VII/STR/20/0084/19 | |||||
Gremium: | Stadtrat Zeitz | Beschlussart: | geändert beschlossen | |||||
Datum: | Do, 12.12.2019 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:10 - 20:55 | |||||||
Raum: | Friedenssaal | |||||||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | |||||||
VII/STR/20/0084/19 Erlass einer haushaltswirtschaftlichen Sperre für Kanal- und Straßenbaumaßnahmen | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Oberbürgermeister SG Haushalts- und Rechnungswesen | |||||||
Federführend: | Fachbereich Finanzen | |||||||
Änderung der Anwesenheit:
Herr Stahn hat den Sitzungssaal verlassen. Es werden insgesamt 30 stimmberechtigte Mitglieder einschließlich des Oberbürgermeisters abstimmen.
Zum Tagesordnungspunkt liegt der Auszug mit Beschlussempfehlung aus der Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses vom 05.12.2019 vor.
Dr. Altmann stellt den geänderten Beschluss aus dem Haupt- und Wirtschaftsausschuss zur Abstimmung:
Der Beschlusstext wird im 2. Absatz wie folgt ergänzt:
„Über die Durchführung unabweisbarer Einzelmaßnahmen und deren Finanzierung entscheidet der Stadtrat im Einzelfall, jeweils nach Vorberatung im Betriebs- und Bauausschuss.“
Abstimmungsergebnis zum Antrag:
30 Ja-Stimmen
0 Nein-Stimmen
0 Enthaltungen
Beschluss:
Beschluss-Nr.: VII/STR/20/0084/1212/19:
Der Stadtrat beauftragt den Oberbürgermeister, ab sofort eine haushaltswirtschaftliche Sperre für alle Kanal- und Straßenbaumaßnahmen der Stadt Zeitz und des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung Zeitz, die Straßenausbaubeiträge auslösen und die noch nicht begonnen sind, zu erlassen.
Die Sperre gilt sowohl für die Haushaltsansätze als auch die Verpflichtungsermächtigungen.
Über die Durchführung unabweisbarer Einzelmaßnahmen und deren Finanzierung entscheidet der Stadtrat im Einzelfall, jeweils nach Vorberatung im Betriebs- bzw. Bauausschuss.
Die Haushaltssperre gilt so lange, bis konkrete landesrechtliche Regelungen zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge vorliegen.
Abstimmungsergebnis zum geänderten Beschluss:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 37 |
davon anwesend: | 30 |
Ja-Stimmen: | 30 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Stimmenthaltungen: | 0 |
von der Abstimmung gemäß |
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§ 33 KVG LSA ausgeschlossen: | 0 |