Auszug - Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 2020 der Stadt Zeitz und dem dazugehörigen Haushaltsplan mit seinen gesetzlichen Bestandteilen und Anlagen
Sitzung des Bauausschusses | ||||||||
TOP: | Ö 9 | |||||||
Gremium: | Bauausschuss | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Mi, 22.01.2020 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 20:30 | |||||||
Raum: | Friedenssaal | |||||||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | |||||||
VII/STR/20/0101/19 Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 2020 der Stadt Zeitz und den dazugehörigen Haushaltsplan mit seinen gesetzlichen Bestandteilen und Anlagen | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Oberbürgermeister SG Haushalts- und Rechnungswesen | |||||||
Federführend: | Fachbereich Finanzen | |||||||
Frau Schürmann gab allgemeine Informationen zur Haushaltssatzung 2020 und reichte eine Änderungsliste aus.
Herr Strauch verlässt die Sitzung, damit sind noch 6 stimmberechtigte Mitglieder anwesend.
Herr Immisch:
Der Oberbürgermeister und der Stadtrat haben eine Haushaltssperre für alle Straßenbaumaßnahmen, die Straßenausbaubeiträge nach sich ziehen, ausgesprochen
Zur Aufhebung der Haushaltssperre für unabweisbare Kanal- und Straßenbaumaßnahmen
findet am 29.01.2020 ein gemeinsamer Bau- und Betriebsausschuss statt.
Sofern die geplanten Kanalbaumaßnahmen durchgeführt werden müssen, muss sich die Stadt am investiven Anteil der Oberflächenentwässerung beteiligen, auch wenn kein eigentlicher Straßenausbau stattfindet.
Bei der letzten Beratung der Hauptverwaltungsbeamten beim Landrat in Vertretung des OB hat Herr Immisch die Anfrage an die Kommunalaufsicht gestellt, wie andere Kommunen damit umgehen, dass das Kommunalabgabengesetz § 6 unter Umständen hinsichtlich Erhebung von Straßenausbaubeiträgen geändert werden soll.
Lt. Aussage der Kommunalaufsicht des BLK sind grundsätzlich bis zu diesem Zeitpunkt Straßenausbaubeiträge zu erheben und als Einnahme einzuplanen, sollte der Stadtrat auf die Erhebung verzichten bzw. diese aussetzen und daraus hauswirtschaftliche Probleme bestehen, muss der Oberbürgermeister gegen solche Beschlüsse in Widerspruch gehen.
Herr Buzalski: Anfrage zu S. 26 Miet- und Pachtverträge
Was sind noch stadteigene Objekte? Wie ist es mit der Anpassung der Mieteinnahmen?
Herr Meinecke:
Ein großer Teil der Objekte (Garagen, Stellplätze) sind in Verwaltung der Wohnungsbaugesellschaft, dort erfolgten auch schon Anpassungen. Die Wohngrundstücke wurden ebenfalls an die WBG übertragen und sind damit in deren Verantwortungsbereich.
Unsere verpachteten Ackerflächen sind in Bezug auf die Pacht bereits ortsüblich angepasst wurden und die vereinbarten Kaltmieten für unsere zu Gewerbezwecken vermieteten städtischen Grundstücke sind ebenfalls auf der Grundlage der Vorgaben des Grundstücksmarktberichtes des Gutachterausschusses LSA vereinbart.
Herr Buzalski sprach an, dass es bereits eine Liste zu den Objekten gab, die aktualisiert werden müsste.
Herr Meinecke erklärte, dass dies in Arbeit ist und in einem der nächsten Bauausschusssitzungen im nichtöffentlichen Teil zur Kenntnis gegeben wird.
Herr Villiers verwies auf die Dringlichkeit eines beschlossenen Haushalts, da darin viele Maßnahmen enthalten sind, für die Fördermittel bewilligt wurden und die Voraussetzung dafür ein genehmigter Haushalt ist.
Herr Stahn befand sich zur Abstimmung nicht im Raum.
Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die Haushaltssatzung der Stadt Zeitz für das Haushaltsjahr 2020 und den dazugehörigen Haushaltsplan mit seinen gesetzlichen Bestandteilen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 7 |
davon anwesend: | 5 |
Ja-Stimmen: | 1 |
Nein-Stimmen: | 3 |
Stimmenthaltungen: | 1 |
von der Abstimmung gemäß |
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§ 33 KVG LSA ausgeschlossen: | 0 |