Auszug - Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes der Stadt Zeitz für die Haushaltsjahre 2020 bis 2026
Sitzung des Finanz-und Rechnungsprüfungsausschusses | ||||||||
TOP: | Ö 6 | |||||||
Gremium: | Finanz-und Rechnungsprüfungsausschuss | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Di, 28.01.2020 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 18:10 | |||||||
Raum: | Friedenssaal | |||||||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | |||||||
VII/STR/20/0102/19 Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes der Stadt Zeitz für die Haushaltsjahre 2020 bis 2026 | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Oberbürgermeister SG Haushalts- und Rechnungswesen | |||||||
Federführend: | Fachbereich Finanzen | |||||||
Frau Schürmann:
Es folgt eine kurze Erläuterung zur Fortschreibung und zu deren Notwendigkeit.
Als neue Maßnahmen sind im HKK ausgewiesen:
- Maßnahmen aus dem Sachgebiet Kultur und Tourismus – im Jahr 2020 laufen die bestehenden Verträge aus, neue Vertragsabschlüsse für Weihnachtsmarkt, Zuckerfest und Schlossweihnacht sollen folgen; hier sollen Einsparungen für den Haushalt erzielt werden.
Frau Späte:
Welche Ideen gibt es für die Neuabschlüsse der Verträge?
Frau Fischer:
Alle Verträge wurden zuerst einmal fristgerecht gekündigt. Die Ausschreibungsbedingungen werden noch erarbeitet. Ziel ist es, den städtischen Zuschuss zu minimieren und die zusätzlichen städtischen Leistungen auf ein absolutes Mindestmaß zu reduzieren.
Dr. Reiche:
Die Anträge seiner Fraktion sind im Haushaltskonsolidierungskonzept nicht enthalten. Warum nicht?
Frau Weber:
Jeder Antrag muss im jeweiligen Fachausschuss gestellt und dem Ausschussvorsitzenden übergeben werden.
Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes der Stadt Zeitz für die Haushaltsjahre 2020 bis 2026.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 7 |
davon anwesend: | 6 |
Ja-Stimmen: | 4 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Stimmenthaltungen: | 2 |
von der Abstimmung gemäß |
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§ 33 KVG LSA ausgeschlossen: | 0 |