Auszug - Änderung der Satzung über die Kostenbeiträge für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen
Sitzung des Ortschaftsrates Geußnitz | ||||||||
TOP: | Ö 6 | |||||||
Gremium: | Ortschaftsrat Geußnitz | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Di, 25.02.2020 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 19:30 - 21:00 | |||||||
Raum: | Dorfgemeinschaftshaus "Drei Eichen" | |||||||
Ort: | 06712 Geußnitz, Zeitzer Straße 2 | |||||||
VII/STR/40/0153/20 Änderung der Satzung über die Kostenbeiträge für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Fachbereich Soziales Zeitz SG Kindertageseinrichtungen | |||||||
Federführend: | Fachbereich Soziales Zeitz | |||||||
Frau Langenberg erläutert die Änderung zur Satzung. Das Gute Kita Gesetz sieht vor, dass bei Familien mit mehreren Kindern, die eine Tageseinrichtung besuchen, nur der Beitrag des ältesten Kindes angesetzt wird.
Der Änderungssatzung zur Satzung über Kostenbeiträge für die Benutzung von Kindertageseinrichtungen wird mit nachstehendem Abstimmungsergebnis zugestimmt:
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt die 4. Änderungssatzung zur Satzung über die Kostenbeiträge für die Benutzung von Kindertageseinrichtungen (Kostenbeitragssatzung – Kita KBS) vom 08.11.2013.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 7 |
davon anwesend: | 7 |
Ja-Stimmen: | 7 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Stimmenthaltungen: | 0 |
von der Abstimmung gemäß |
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§ 33 KVG LSA ausgeschlossen: | 0 |
Frau Langenberg verlässt die Sitzung.