Auszug - Änderung der Satzung über die Kostenbeiträge für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen
Sitzung des Ortschaftsrates Theißen | ||||||||
TOP: | Ö 7 | |||||||
Gremium: | Ortschaftsrat Theißen | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Di, 25.02.2020 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 19:00 - 21:30 | |||||||
Raum: | Theißen, Bürgerraum, Schulstr.9 | |||||||
Ort: | Schulstraße 9, 06711 Zeitz | |||||||
VII/STR/40/0153/20 Änderung der Satzung über die Kostenbeiträge für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Fachbereich Soziales Zeitz SG Kindertageseinrichtungen | |||||||
Federführend: | Fachbereich Soziales Zeitz | |||||||
Frau Besser erklärt anfangs die neue Vorlage. Die Geschwisterermäßigung zähle jetzt auch für den Hort.
Herr Köstler erwähnt, dass dadurch allerdings eine Lücke im Haushalt entsteht. Frau Besser meint, dass es dafür Abschlagszahlungen gäbe, wozu es noch keinen genauen Betrag gibt.
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt die 4. Änderungssatzung zur Satzung über die Kostenbeiträge für die Benutzung von Kindertageseinrichtungen (Kostenbeitragssatzung – Kita KBS) vom 08.11.2013.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 9 |
davon anwesend: | 9 |
Ja-Stimmen: | 9 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Stimmenthaltungen: | 0 |
von der Abstimmung gemäß |
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§ 33 KVG LSA ausgeschlossen: | 0 |