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Auszug - Änderung der Satzung über die Kostenbeiträge für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen  

Sitzung des Ortschaftsrates Theißen
TOP: Ö 7
Gremium: Ortschaftsrat Theißen Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 25.02.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:30
Raum: Theißen, Bürgerraum, Schulstr.9
Ort: Schulstraße 9, 06711 Zeitz
VII/STR/40/0153/20 Änderung der Satzung über die Kostenbeiträge für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Soziales Zeitz
SG Kindertageseinrichtungen
Federführend:Fachbereich Soziales Zeitz   

Frau Besser erklärt anfangs die neue Vorlage. Die Geschwisterermäßigung zähle jetzt auch für den Hort.

Herr Köstler erwähnt, dass dadurch allerdings eine Lücke im Haushalt entsteht. Frau Besser meint, dass es dafür Abschlagszahlungen gäbe, wozu es noch keinen genauen Betrag gibt.


Beschluss:

Der Stadtrat beschließt die 4. Änderungssatzung zur Satzung über die Kostenbeiträge für die Benutzung von Kindertageseinrichtungen (Kostenbeitragssatzung – Kita KBS) vom 08.11.2013.


Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

9

davon anwesend:

9

Ja-Stimmen:

9

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0