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Auszug - Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes der Stadt Zeitz für die Haushaltsjahre 2020 bis 2026  

9. (Sonder-)Sitzung des Stadtrates Zeitz
TOP: Ö 3
Gremium: Stadtrat Zeitz Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 27.02.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:05 - 19:20
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
VII/STR/20/0102/19 Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes der Stadt Zeitz für die Haushaltsjahre 2020 bis 2026
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Oberbürgermeister
SG Haushalts- und Rechnungswesen
Federführend:Fachbereich Finanzen   

 

Der Vorsitzende des Stadtrates Herr Dr. Altmann informiert über die dieser Sondersitzung vorangegangene Sondersitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses gemeinsam mit dem Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss und gibt die Abstimmungsergebnisse bekannt.

Weiter schlägt er vor, die Beschlussvorlagen zum Haushaltskonsolidierungskonzept und Haushaltsplan 2020 gemeinsam zu beraten und getrennt abzustimmen. Dies findet bei allen Stadträten Zustimmung.

 

Herr Thieme informiert über den Sachstand zu dieser Vorlage.

Im Anschluss erläutert

 

Herr Kurth nimmt ab 17.20 Uhr an der Sitzung teil. Damit sind 26 Stadträte einschließlich Oberbürgermeister anwesend.

 

Frau Schürmann die ausgereichten Unterlagen, das Haushaltskonsolidierungskonzept und den Haushaltsplan.

 

Die Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes und der Haushaltsplanentwurf 2020 wurden unter Berücksichtigung der Hinweise der Kommunalaufsichtsbehörde überarbeitet.

 

Zur Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes wurde nochmals ein überarbeitetes Gesamtexemplar ausgereicht. Die Überarbeitungen betreffen insbesondere die Personalkosten, die Gewerbesteuereinnahmen aufgrund des unerwartet positiven Ergebnisses für das Haushaltsjahr 2019 sowie Ausführungen zu Feuerwehrgebühren und Blitzern.

 

Zum Haushaltsplan 2020

Folgende Änderungen haben sich nach der Überarbeitung ergeben:

Im Dezember 2019 wies der Ergebnisplan ein Defizit von 4.446.700 Euro aus. Nach der Überarbeitung beträgt das Defizit 3.885.200 Euro. Im investiven Bereich betrug das Defizit 4.005.000 Euro, dies liegt nunmehr bei 3.036.400 Euro. Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen betrug 3.856.700 Euro und liegt jetzt bei 2.888.100 Euro. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wurde von 14.225.000 Euro auf 14.890.900 Euro erhöht.

(Das resultiert aus der Überarbeitung der Investitionen Kita Völkerfreundschaft, Ausbau Neue Straße, Aufnahme Busbahnhof Baenschstraße und der Verschiebung von Maßnahmen in Folgejahre.)

Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite reduziert sich von 22.500.000 Euro auf 22.420.000 Euro. Grund dafür ist die Überarbeitung der Liquiditätsplanung, welche bis zum Jahresende ausgerichtet ist. Sie enthält den Liquiditätsbedarf pro Monat. Der Liquiditätsbedarf liegt bei 15.000.000 Euro bis 20.000.000 Euro variiert und im Monat November kommen Einzahlungen nicht in der Größenordnung, wie sie für die Auszahlungen benötigt werden.

 

Hinweise zu den Änderungslisten

Die Änderungen beziehen sich ausschließlich auf den im Dezember eingebrachten Planentwurf. Änderungslisten, die zwischenzeitlich vorgelegt wurden, wurden in die Änderungslisten eingearbeitet. Mit der Überarbeitung wurden die Hinweise der Kommunalaufsichtsbehörde beachtet. Besonders kritisch sah die Kommunalaufsichtsbehörde die Stellenentwicklung, woraufhin der Stellenplan überarbeitet wurde. Die Stellenanzahl im Jahr 2020 ist im Vergleich zum Vorjahr gleich geblieben. Zur Gewerbesteuer konnten im Vergleich zum Planansatz im Dezember 2019 die Gewerbesteuereinnahmen im Ansatz erhöht werden, da das Ergebnis für das Jahr 2019 trotz Rückzahlung positiver ausfiel (Erhöhung um 826.900 Euro).

Die Kreisumlage wurde an den Kreistagsbeschluss angepasst. Ein Bescheid liegt noch nicht vor.

Die Investitionen wurden nach den neuen Erkenntnissen zum Baufortschritt und analog den  Beschlüssen im letzten Stadtrat zu den Straßenbaumaßnahmen angepasst. Alle Maßnahmen wurden auf die Realisierbarkeit und Kassenwirksamkeit geprüft. Die Unabweisbarkeit von investiven Maßnahmen wurde nachgearbeitet und die Begründungen der Kommunalaufsichtsbehörde vorgelegt.

 

Frau Späte, Fraktionsvorsitzende CDU:

1. Wann wird der Beteiligungsbericht vorgelegt?

2. Zensus 2021 – Ist hier vorgesehen, eine Stelle auszuschreiben? Wie wird diese Aufgabe geleistet?

Es wird um schriftliche Beantwortung gebeten.

 

Antrag der Fraktion Zeitz21 zum Haushaltsplan 2020

Der Stellenplan ist mit einem Sperrvermerk im Bereich der Kernverwaltung zu versehen, sodass bis zur Aufhebung des Sperrvermerks keine Neueinstellungen vorgenommen werden.

Ausnahmen dafür sind Krankheits- oder Schwangerschaftsvertretungen. Alle anderen neu zu besetzenden Stellen sind dem Stadtrat zu begründen und die Ausschreibung dem zuständigen Ausschuss (Haupt- und Wirtschaftsausschuss) vorzulegen.

 

Antrag der Fraktion Freie Wähler zum Haushaltskonsolidierungskonzept

Der Sitz und auch die tatsächliche Bürotätigkeit des Eigenbetrieb Abwasserentsorgung Zeitz wird wieder in Altmarkt 1, 06712 Zeitz verlegt. Insbesondere die tatsächlichen Büroräume sollen sich im Zeitzer Rathaus oder Gewandhaus befinden. Das jetzige Gebäude und Grundstück in der Schulstraße 9 im Ortsteil Theißen soll nach erfolgtem Umzug verkauft werden.

Die Stadt wird hiermit beauftragt, das Konsolidierungspotenzial zu ermitteln.

 

Antrag der Fraktion Freie Wähler zum Haushaltsplan 2020

Die Fraktion Freie Wähler beantragt einen Sperrvermerk auf die Haushaltsstellen:

55111.524186 Produkt Schlosspark – hier: Bewirtschaftung Seite 104,

                        Dienstleistungsvertrag Schlosspark SSBZ; Ansatz 2020: 365.100 Euro

42410.522100 Produkt Sportstätten – hier: Bewirtschaftung Seite 374

                        Dienstleistungsvertrag Sportstätten SSBZ; Ansatz 2020:592.800 Euro

Der Sperrvermerk ist notwendig, da die Stadtverwaltung bis zu Beschlussfassung des Haushaltsplanes 2020 trotz Beschluss des Stadtrates noch kein Konzept zum weiteren Umgang mit den Dienstleistungsverträgen der SSBZ GmbH vorgelegt hat. Erst wenn hier erste Konzeptentwürfe vorgelegt werden, sollten diese Sperrvermerke wieder entfernt werden. Die Setzung des Sperrvermerkes gibt dem Stadtrat die Möglichkeit, aktiv an der Erarbeitung eines Konzeptes zum weiteren Umgang mit der SSBZ GmbH mitzuwirken.

 

Änderungsantrag zum Antrag der Freien Wähler durch die Fraktion ALL / FDP / FWT

Es wird um Streichung des Satzes

„Das jetzige Gebäude und Grundstück in der Schulstraße 9 im Ortsteil Theißen soll nach erfolgtem Umzug verkauft werden.“

gebeten.

 

Antrag Fraktion ALL / FDP / FWT zum Haushaltsplan 2020:

Die Verpflichtungsermächtigung 25200.785100 Marstall wird mit einem Sperrvermerk versehen.

Begründung:

Der Sperrvermerk „Wiederherstellung Marstall bleibt so lange bestehen, bis die Planungen und Nutzungskonzeption vorliegen. Nach Vorstellung der Planungen und dem Vorliegen der Gesamtkosten sowie einer Berechnung der jährlichen Folgekosten kann die Aufhebung des Sperrvermerkes durch den Stadtrat beschlossen werden.

Der Fördermittelgeber sowie der Burgenlandkreis sind schriftlich um eine schriftliche Stellungnahme zu bitten, ob die GRW-Mittel auch für das Projekt Brikettfabrik Herrmannschacht einsetzbar sind.

 

Der Oberbürgermeister Herr Thieme gibt folgende Hinweise zu den gestellten Anträgen:

Gerne können zukünftig vorab Einzelgespräche mit den Fraktionen geführt werden. Er weist darauf hin, dass nicht alle Anträge möglich bzw. ggf. Beschlüsse rechtswidrig wären. Hier müsste der Oberbürgermeister in Widerspruch gehen.

 

1. Antrag – Sperrvermerk zum Stellenplan

    Dieser Antrag greift in die Personalhoheit des Oberbürgermeisters ein und wäre       rechtswidrig.

2. Antrag – Schulstraße 9 in Theißen sieht der Oberbürgermeister als Prüfauftrag an.

3. Antrag – Sperrvermerk Dienstleistungsverträge SSBZ zum Schlosspark/Sportstätten

    Dieser Beschluss werde dazu führen, den SSBZ ab sofort nicht mehr mit der Pflege dieser

    Anlagen zu betrauen, was in Anbetracht der Saisonvorbereitungen mehr als ungünstig wäre. Die Verträge laufen zudem bis zum Jahresende mit Mindestumsätzen, die insoweit

    erfüllt werden müssen.

4. Antrag – Sperrvermerk Marstall

Der Durchführung der Maßnahme Marstall steht der Oberbürgermeister sehr positiv entgegen. Der Antrag sollte in Anbetracht der großen touristischen Bedeutung des gesamten Schlosses abgelehnt werden.

 

Abstimmung zu den Anträgen:

 

Änderungsantrag zum Antrag der Freien Wähler der Fraktion ALL / FDP / FWT

Streichung des Satzes:

„Das jetzige Gebäude und Grundstück in der Schulstraße 9 im Ortsteil Theißen soll nach erfolgtem Umzug verkauft werden.“

 

Abstimmungsergebnis zum Antrag:

   12 Ja-Stimmen

   13 Nein-Stimmen

     1 Enthaltungen

 Antrag abgelehnt.

 

Antrag der Fraktion Freie Wähler zum Haushaltskonsolidierungskonzept zur Schulstraße 9 in Theißen

 

Abstimmungsergebnis zum Antrag:

   14 Ja-Stimmen

   10 Nein-Stimmen

     2      Enthaltungen

 Antrag angenommen.

 

Antrag der Fraktion Zeitz 21 zum Haushaltsplan 2020 zum Sperrvermerk Stellenplan

 

Abstimmungsergebnis zum Antrag:

   12 Ja-Stimmen

   12 Nein-Stimmen

     2 Enthaltungen

 Antrag abgelehnt.

 

Antrag der Fraktion Freie Wähler zum Haushaltsplan 2020 zu den Dienstleistungsverträgen mit dem SSBZ

 

Abstimmungsergebnis zum Antrag:

   11 Ja-Stimmen

   14 Nein-Stimmen

     0 Enthaltungen

(Herr Thamm nimmt an der Abstimmung nicht teil. Somit stimmen 25 Stadträte ab.)

 Antrag abgelehnt.

 

Antrag Fraktion ALL / FDP / FWT zum Haushaltsplan 2020 Sperrvermerk Marstall

 

Herr Thamm nimmt wieder an der Abstimmung teil.

 

Abstimmungsergebnis zum Antrag:

    9       Ja-Stimmen

  15 Nein-Stimmen

    2 Enthaltungen

 Antrag abgelehnt.

 

Herr Köstler verlässt den Sitzungssaal. Damit sind 25 Stadträte anwesend.


Beschluss:

Beschluss-Nr.: VII/STR/20/0102/2702/20:

Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes der Stadt Zeitz für die Haushaltsjahre 2020 bis 2026.


Abstimmungsergebnis mit zusätzlichen Beschluss zum Antrag der Fraktion Freie Wähler:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

37

Zahl der besetzten Mandate:

davon anwesend:

35

25

Ja-Stimmen:

22

Nein-Stimmen:

2

Stimmenthaltungen:

1

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

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