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Auszug - Antrag zur Prüfung auf Gebührenbefreiung für Sondernutzungen einer Fläche von bis zu 1 m² Antrag: Fraktion Zeitz21  

Sitzung des Ordnungsausschusses
TOP: Ö 8
Gremium: Ordnungsausschuss Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Di, 10.03.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:30 - 19:10
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
VII/STR/STR/0131/20 Antrag zur Prüfung auf Gebührenbefreiung für Sondernutzungen einer Fläche von bis zu 1 m²
Antrag: Fraktion Zeitz21
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Fraktion Zeitz21
Verfasser:Stadtrat
Fraktion Zeitz21
Federführend:Vorsitzender des Stadtrates   

Frau Schindler erläuterte den Antrag der Fraktion Zeitz21 und führte aus, dass der Stadtmarketingverein der Stadt Zeitz diesen Antrag begrüßt.

 

Frau Weber wies darauf hin, dass aktuell die Sondernutzungssatzung komplett überarbeitet wird. Würde jetzt ein Beschluss gefasst werden, wäre das ein Vorgriff auf den Neubeschluss der Sondernutzungssatzung.

 

Nach weiterer Diskussion wurde der Beschlusstext wie folgt geändert:

 

„Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt zu prüfen, die Satzung über die Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen der Stadt Zeitz ist so zu ändern, dass: …“

 

Diese Änderung fand die Zustimmung der Fraktion Zeitz21 und die Beschlussvorlage wurde mit der Änderung durch Herrn Nicolai zur Abstimmung gestellt.

 


Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt zu prüfen:

 

Die Satzung über die Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen der Stadt Zeitz ist so zu ändern, dass:

 

Gewerbetreibende, Vereine, Hausbesitzer, Mieter, Institutionen aller Art bei der Nutzung einer Fläche von bis zu 1 m² vor ihrem Geschäft zur Verschönerung der Umgebung (Blumen, Dekoration etc.), Warenpräsentation oder Werbung von Gebühren befreit sind.

 

Eine Erlaubnis ist trotzdem zu beantragen.


Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

7

Ja-Stimmen:

5

Nein-Stimmen:

1

Stimmenthaltungen:

1

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

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